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Anmerkungen zur Geschichte der Gleichheit - Essay | Ungleichheit, Ungleichwertigkeit | bpb.de

Ungleichheit, Ungleichwertigkeit Editorial Anmerkungen zur Geschichte der Gleichheit - Essay Anmerkungen zur Aktualität der Ungleichheit - Essay Von der Ungleichwertigkeit zur Ungleichheit: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Gesellschaftliche Ausschlussmechanismen und Wege zur Inklusion Sprache und Ungleichheit Vorurteile, Differenzierung und Diskriminierung - sozialpsychologische Erklärungsansätze Rechtsextremismus - ein ostdeutsches Phänomen? Ethnozentrische Gemeinschaftsvorstellungen bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Intersektionalität: "E.T. nach Hause telefonieren"? Das Zusammenspiel von Kultur, Religion, Ethnizität und Geschlecht im antimuslimischen Rassismus Antisemitismus als soziale Praxis

Anmerkungen zur Geschichte der Gleichheit - Essay

Krassimir Stojanov

/ 9 Minuten zu lesen

Es werden die Entwicklung des Gleichheitsgedankens sowie “Geburtsstunden” des Rassismus skizziert. Während Prinzipien der Gleichheitsidee heute Ergänzungen bedürfen, ist Rassismus mit Thesen der “Nichtverwertbarkeit” verflochten.

Einleitung

Es ist kaum möglich, die Idee der Gleichheit seit ihren Anfängen in der Antike bis heute im knappen Rahmen dieses Beitrags nachzuzeichnen - selbst wenn diese Erzählung kurz sein sollte. Im Folgenden konzentriere ich mich auf einige zentrale Entwicklungs- und Wandlungslinien dieser Idee in der Moderne, wobei ich auch auf historische Vorboten ihrer Transformationen in der Gegenwart hinweise. Die Transformationen der Idee der Gleichheit sind zum einen die Ablösung der vormodernen herkunftsbasierten sozialen und politischen Ungleichheiten durch das Prinzip der Meritokratie (Gleichbehandlung der Einzelnen nach ihrer jeweiligen Leistung) und zum anderen die Entstehung und die Durchsetzung des Prinzips, dass jeder Mensch über die gleichen Grundrechte verfügt. Beide Prinzipien sind zwar Meilensteine in der Entwicklung und der politischen Durchsetzung der Idee der Gleichheit; allerdings wächst die Gleichheitsidee heutzutage über die beiden Prinzipien hinaus. Deshalb bedürfen sie Modifikationen und Ergänzungen.

Ermöglichung und Einschränkung von Gleichheit

Eine der wichtigsten Errungenschaften der Moderne ist die Zurückweisung der Vorstellung, wonach die Stellung des einzelnen Menschen in der Gesellschaft bereits im Moment seiner Geburt und durch seine Herkunft vordefiniert ist. Herrschte noch bis zum 18. Jahrhundert die breite Akzeptanz von "naturgegebenen" Ungleichheiten zwischen den Angehörigen des Adels oder der Aristokratie einerseits und der "einfachen" Bevölkerung andererseits - Ungleichheiten, die man als Abbildungen einer von Gott geschaffenen Weltordnung verstand -, so wird diese Akzeptanz im Zuge der Französischen Revolution und der Aufklärung hinfällig. Nach und nach setzte sich die Idee durch, dass das Menschsein die Befähigung zur Freiheit und zur Selbstbestimmung umfasse. Mit anderen Worten: Allen Menschen ist die Grundfähigkeit zuzusprechen, sich der determinierenden Kraft ihrer Herkunft sowie sonstigen externen Positionierungen zu entziehen.

Der Aufklärer Immanuel Kant stellte die Behauptung auf, dass die Keime der Vernunft in allen gleichermaßen vorhanden sind. Demnach ist jeder Mensch zur Mündigkeit und Autonomie fähig, und jeder kann sich bei richtiger Erziehung zu einem Weltbürger entwickeln, der allen anderen gleichgestellt ist. Nach Kant können sämtliche Menschen dieses Potenzial nur wegen ihrer Faulheit und Feigheit nicht realisieren. Von nun an werden Ungleichheiten zwischen Menschen legitimationsbedürftig. Dabei können diese Ungleichheiten nur dann als legitim angesehen werden, wenn sie mit den aufklärerischen Prinzipien der Selbstbestimmung und der Mündigkeit vereinbar sind beziehungsweise sie von den letzteren Prinzipien abgeleitet werden können. Mit anderen Worten: Lediglich diejenigen Ungleichheiten werden als hinnehmbar betrachtet, die als selbstverschuldet oder selbstverdient erscheinen.

Dies ist die Geburtsstunde der Meritokratie als übergreifendes Ordnungs- und Moralprinzip moderner Gesellschaften. Nach diesem Prinzip soll allein die Leistung eines Menschen über seine Stellung in der Gesellschaft entscheiden - und nicht seine Herkunft, seine Verwandtschaftsverflechtungen, seine Beziehungen oder sein Aussehen. Kantisch ausgedrückt soll die gesellschaftliche über- oder untergeordnete Position der Einzelnen ausschließlich davon abhängen, inwiefern sie ihre Faulheit und Feigheit überwunden und ihre Vernunftfähigkeit verwirklicht haben.

Ohne Zweifel ist dieses Prinzip ein immenser sozialer, politischer und moralischer Fortschritt im Vergleich zur älteren Verteilung von Gütern, Positionen und Zugangschancen nach der Herkunft und den (Verwandtschafts-) Beziehungen. Menschen werden zu Schmieden ihres eigenen Schicksals erklärt, die sich durch Fleiß und Lernen "hocharbeiten" können. Zum einen muss dies ganz offensichtlich zu einer bislang unbekannten wirtschaftlichen Dynamik führen, da die Leistungsbereitschaft der Beteiligten im Produktionsprozess stark zunimmt und Schlüsselpositionen in diesem Prozess tendenziell mit Vertretern der "Leistungseliten" besetzt werden. Zum anderen scheint das Leistungsprinzip bei der Verteilung von Gütern und Positionen im Einklang mit dem aufklärerisch-fortschrittlichen Gedanken der Selbstbestimmung (und Selbstverantwortung) des Einzelnen zu stehen.

Indes beschränkt sich das Wirkungsgebiet des meritokratischen Prinzips nicht auf die Wirtschaft. Vielmehr findet dieses Prinzip in sämtlichen Teilbereichen der modernen Gesellschaften Anwendung. So behauptet etwa der Bildungssoziologe Helmut Fend, dass die leistungsgerechte Allokation von Schülerinnen und Schülern, ihre Verteilung auf verschiedene Berufs- und Qualifikationswege, zu den zentralen Funktionen des modernen Schulsystems gehört. Die Erfüllung dieser Funktion setzt voraus, dass auch Kinder und Jugendliche diejenigen Zeugnisse und damit Zugangschancen zu verschiedenen gesellschaftlichen Positionen erhalten sollen, die sie sich durch ihre Leistungen in der Schule verdient haben.

Freilich findet bei dieser Übertragung des Leistungsprinzips auf nicht-ökonomische Bereiche - etwa auf das Bildungssystem - seine Abkopplung von der aufklärerischen Idee der Selbstbestimmungsfähigkeit jedes Einzelnen statt: eine Idee, die als Behauptung der grundlegenden, "transzendentalen" Gleichheit aller Menschen und als Legitimation derjenigen empirischen Ungleichheiten zwischen ihnen fungiert, welche vor dem Hintergrund dieser Idee als "selbstverdient" oder "selbstverschuldet" ausgelegt werden können. Denn Kinder und schulpflichtige Jugendliche dürfen per definitionem nicht als mündig und selbstbestimmt handelnd angesehen werden: Die Aufgabe des Schulbildungssystems besteht ja gerade darin, ihre Mündigkeit, ihre Selbstbestimmungs- und Leistungsfähigkeit erst einmal zu kultivieren. Daraus folgt letztlich, dass die Herstellung von Ungleichheiten zwischen unmündigen Kindern und Jugendlichen nach ihren jeweiligen Leistungen in und durch das Schulbildungssystem als nicht gerechtfertigt gewertet werden muss.

Diese Schlussfolgerung wird von vielen Theoretikern der Gerechtigkeit nahegelegt, die direkt oder indirekt für eine Erweiterung der Gleichheitsidee über das Gebot der Herkunftsunabhängigkeit der Verteilung von Gütern und Positionen hinaus plädieren. So insistiert Ronald Dworkin darauf, dass die Besser- oder Schlechterstellung der Einzelnen in der gesellschaftlichen Hierarchie nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese Besser- oder Schlechterstellung auf Handlungen und Wahlentscheidungen zurückgeführt werden kann, für welche die Einzelnen vernünftigerweise als eigenverantwortlich gehalten werden können. Und unmündige Kinder und Jugendliche können eben nicht als eigenverantwortlich für ihre Handlungen und Wahlentscheidungen gehalten werden.

Hinzu kommt, dass die Leistungsfähigkeit und vor allem die Leistungsmotivation, insgesamt die "Begabungen", stark vom familiären Umfeld und von der familiären Erziehung und Sozialisation des einzelnen Kindes abhängen. Dies übersehen diejenigen Autoren im heutigen bildungspolitischen Diskurs, die für eine Umstellung von herkunftsbasierten auf leistungsbasierte Selektions- und Allokationsentscheidungen plädieren und in diesem Zusammenhang von "Begabungsgerechtigkeit" sprechen. Im Übrigen generiert dieser Begriff paradoxerweise selbst Ungerechtigkeiten in Form einer Herstellung von essenzialistischen Ungleichheiten, da durch ihn eine Reihe von Kindern, die mehrheitlich ohnehin durch ihre Herkunft benachteiligt sind, als "wenig begabt" oder als über "geringere kognitive Leistungsfähigkeiten" verfügend stigmatisiert werden.

Daraus folgt, dass eine zeitgenössische, umfassende Idee der Gleichheit auch eine Entwicklungs- beziehungsweise Bildungsdimension enthalten muss. Diese Idee lässt sich wie folgt zusammenfassen: Grundsätzlich soll jedem menschlichen Individuum unterstellt werden, dass er oder sie bei günstigen sozialen Verhältnissen Fähigkeitspotenziale ausbilden kann, deren Verwirklichung ihr oder ihm erlauben würden, ein autonomes und selbstbestimmtes Leben als vollwertiges und allen anderen gleichgestelltes Mitglied der Gesellschaft zu führen. Denn nur durch diese vorgreifende Anerkennung der Bildungsfähigkeit des Einzelnen kann er oder sie die eigenen Potenziale ausbilden und verwirklichen. Diese Anerkennung soll sich egalitär auf alle heranwachsenden und erwachsenen Individuen beziehen - unabhängig von ihren aktuell gezeigten Leistungen und von den "Begabungen", die man ihnen unterstellt.

Nun drängt sich die Frage auf, wie die oben erwähnten "günstigen sozialen Verhältnisse" genauer zu beschreiben sind, die eine möglichst hohe Ausbildung und Verwirklichung der Fähigkeitspotenziale jedes Einzelnen ermöglichen und seine Autonomie und aktive gesellschaftliche Partizipation - und somit seine effektive Gleichstellung in der Gemeinschaft der mündigen Bürgerinnen und Bürger - gewährleisten.

Eine naheliegende Antwort ist, dass sich soziale Verhältnisse, welche die Autonomieentwicklung aller Gesellschaftsmitglieder gleichermaßen ermöglichen, durch die Gewährung der Grundrechte aller Menschen auf freie Entfaltung, Nichtdiskriminierung und Bildung auszeichnen. Wie jedoch im Folgenden aufgezeigt wird, ist diese Gewährung von Grundrechten eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die Verwirklichung des Prinzips der egalitären Autonomieermöglichung bei jedem Gesellschaftsmitglied: ein Prinzip, das den "nach-meritokratischen" Entwicklungsstand der Gleichheitsidee am ehesten verkörpert.

Rechte-Egalitarismus als Voraussetzung von Gleichheit

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren und mit Vernunft und Gewissen begabt sind. Diese nunmehr politisch verbindliche Feststellung, die in den nachfolgenden Artikeln der Erklärung in den Rechten auf Freiheit, auf Schutz gegen Diskriminierung und staatliche Willkür sowie auf Arbeit und Bildung ausbuchstabiert wird, ist ein historisches Ergebnis langer Kämpfe gegen die gesellschaftliche Benachteiligung von Menschen schon bei ihrer Geburt und aufgrund ihres Geschlechts, ihrer "Rasse" oder ihrer Nationalität; Kämpfe, die spätestens in der Epoche der Aufklärung aufflammen. Auf der anderen Seite fungiert diese Feststellung in den Jahrzehnten nach ihrer politischen Billigung durch die Vereinten Nationen selbst als ein zentrales Mittel für weltweit geführte weitere Kämpfe gegen Rassendiskriminierung und Apartheid, gegen Diskriminierung der Frauen oder gegen Unterdrückung von basalen Freiheiten in totalitären und autoritären Regimen.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird die ursprüngliche Gleichheit der Menschen mit ihrer Würde und Freiheit begründet, die sich wiederum in ihrer grundsätzlichen Fähigkeit zur vernünftigen Autonomie ausdrücken. Dabei muss man allerdings zwischen einer negativen Gewährleistung der Möglichkeit dieser Autonomie einerseits und einer positiven und aktiven Unterstützung ihrer Entfaltung durch die gesellschaftlichen Institutionen andererseits unterscheiden. Diese Unterscheidung überschneidet sich indes nur teilweise mit der bekannten Differenzierung zwischen politischen und sozialen Menschenrechten beziehungsweise zwischen Rechten der "ersten" und der "zweiten" Generation. Die Rechte der "ersten Generation", das heißt die rein politischen Rechte auf Meinungs-, Glaubens- oder Versammlungsfreiheit, auf Schutz gegen Diskriminierung oder gegen willkürliche Eingriffe in das Privatleben, sind Rechte auf die sogenannte negative Freiheit. Mit anderen Worten: Das sind Rechte darauf, bei der Ausübung der eigenen legitimen Freiheiten nicht behindert und eingeschränkt und für diese Ausübung nicht bestraft zu werden. Hingegen sind die Rechte der "zweiten Generation" positive Rechte auf Ressourcen wie Bildung, Arbeit und ein Minimum an Wohlstand, welche für die tatsächliche Ausübung dieser Freiheiten vonnöten sind.

Das Prinzip der egalitären Autonomieermöglichung geht freilich auch über die Gewährung der positiven Rechte hinaus. So umfasst die Behauptung eines Rechts auf Arbeit noch keine Differenzierung zwischen Arbeitsformen, die autonomiestiftend sind und solchen, die eher stumpf und entwicklungshemmend in Bezug auf das Individuum sind. Ebenso wenig sagt die bloße Behauptung eines Menschenrechts auf Bildung etwas über die Standards aus, die Bildungsinstitutionen erreichen müssen, damit sie das erwähnte Prinzip der egalitären Autonomieermöglichung umsetzen können.

Vor diesem Hintergrund sind bestimmte pädagogische Handlungsweisen und institutionelle Regelungen im Bildungssystem (wie Selektion und Allokation im Kindesalter), die dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in Begabungs- und Leistungsfähigkeitsschubladen aufgeteilt werden, nicht mit dem Prinzip der egalitären Autonomieermöglichung vereinbar. Vielmehr erfordert die Verwirklichung dieses Prinzips über die Gewährung von politischen und sozialen Rechten hinaus die Existenz einer Lebensform, in der jeder Mensch als uneingeschränkt bildungsfähig, als uneingeschränkt entwicklungsfähig in seinem Autonomiepotenzial anerkannt wird: eine Anerkennung, die sich sowohl auf den Bereich der Schul- und Weiterbildung als auch auf die Bereiche des Arbeitslebens und der politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger bezieht. Diese Lebensform wird von der Maxime geprägt, dass alle Menschen gleich sind, weil sie gleichermaßen über diese uneingeschränkte Bildungs- und Entwicklungsfähigkeit verfügen.

Bildungs- und Autonomieentwicklungsfähigkeit

Die Durchsetzung der Meritokratie als Verteilungsschüssel für Güter und Positionen ist als ein großer historischer Fortschritt im Vergleich zu den vormodernen "naturgegebenen" gesellschaftlichen Hierarchien zu werten. Das meritokratische Prinzip enthält insofern eine substanzielle Dimension von Gleichheit, als hier grundsätzlich allen Menschen Eigenverantwortung für ihr Schicksal zugeschrieben wird. Dabei scheint Eigenverantwortung zunächst verwandt zu sein mit der aufklärerischen Vorstellung, dass alle Menschen gleichermaßen zur vernünftigen Autonomie und Selbstbestimmung fähig sind - eine Vorstellung, die ihren rechtlich-politischen Ausdruck unter anderem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte findet.

Beim näheren Hinsehen stellt sich allerdings heraus, dass eine Verabsolutierung und Übertragung des meritokratischen Prinzips auf nicht-ökonomische Bereiche (wie etwa auf das Bildungssystem) das Gebot der Gleichheit untergraben kann. Denn hier führt eine ausschließliche Orientierung an diesem Prinzip zur Stigmatisierung von vielen heranwachsenden Individuen, die mehrheitlich bereits herkunftsbenachteiligt sind, als "begrenzt leistungsfähig" oder "wenig begabt": eine Stigmatisierung, die das Bildungs- und das Autonomiepotenzial der Betroffenen untergräbt. Daher erfordert die Verwirklichung des Gebots der Gleichheit eine über das meritokratische Prinzip und über die Gewährung von Grundrechten hinausgehende institutionalisierte Anerkennung der grundsätzlich uneingeschränkten Bildungs- und Autonomieentwicklungsfähigkeit bei jedem Menschen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Charles Taylor, Sources of the Self, Cambridge, MA 1989, S. 1f.

  2. Vgl. Immanuel Kant, Über Pädagogik, Werke, Bd. XII, herausgegeben von Wilhelm Weischedel, Frankfurt/M. 2000.

  3. Vgl. Helmut Fend, Neue Theorie der Schule, Wiesbaden 2006, S. 34f. und S. 46.

  4. Vgl. Ronald Dworkin, Sovereign Virtue, Cambridge, MA-London 2000, S. 285ff.

  5. Vgl. Interview mit der Intelligenzforscherin Elsbeth Stern in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 2.9.2010, online: www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/2.1763/die-debatte/die-intelligenzforscherin-elsbeth-stern-im-interview-jeder-kann-das-grosse-los-ziehen-11026638.html (24.2.2011).

  6. Vgl. zur zentralen bildungsstiftenden Rolle intersubjektiver Anerkennung: Krassimir Stojanov, Bildungsgerechtigkeit, Wiesbaden 2011, S. 58ff.

  7. Vgl. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948, online: www.un.org/depts/german/grunddok/ar217a3.html (25.2.2012).

  8. Vgl. Martha C. Nussbaum, Frontiers of Justice, Cambridge, MA-London 2006, S. 286.

  9. Vgl. ebd., S. 287-291.

Dr. phil., geb. 1965; Professor für Bildungsphilosophie und Systematische Pädagogik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, Philosophisch-Pädagogische Fakultät, Ostenstraße 26, 85072 Eichstätt. E-Mail Link: krassimir.stojanov@ku.de