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Vollbeschäftigung: ein zeit- und gesellschaftskontingenter Begriff

Aysel Yollu-Tok Werner Sesselmeier Werner Sesselmeier Aysel Yollu-Tok /

/ 17 Minuten zu lesen

Die rein ökonomische Definition von Vollbeschäftigung ist nicht in zeitlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingebettet und muss daher, je nach gesellschaftlicher Organisation von Arbeit, wirtschaftspolitisch übersetzt werden.

Einleitung

Die Beschäftigungssituation in einem Land ist sicherlich eine der kritischsten Größen für die Politik, denn die Arbeitsmarktlage kann über Wahlen entscheiden und tut dies auch oft. Der Grund hierfür ist die zentrale Rolle der Beschäftigung für Wohlstand und Wohlfahrt der Bevölkerung. Prinzipiell profitiert die ganze Gesellschaft von einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt. Vollbeschäftigung führt zu einer nachhaltigen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und damit zu einem stabilen Wirtschaftswachstum. Auf der mikroökonomischen Ebene bedeutet Erwerbsarbeit, dass Individuen ihre Bedürfnisse mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, das heißt einem stabilen Einkommen, kontinuierlich befriedigen können. Erwerbsarbeit ist aber nicht nur die zentrale Größe für objektives, das heißt materielles, sondern auch für subjektives Wohlstandsempfinden. Die gesellschaftliche Anerkennung ist eng mit der Erwerbstätigkeit verknüpft und trägt zusätzlich über das Erwerbseinkommen und die daraus generierte soziale Absicherung einen großen Teil zur sozialen Teilhabe bei. Da dem so ist, soll im Folgenden vier Fragen nachgegangen werden. Erstens: Was ist unter Vollbeschäftigung zu verstehen? Zweitens: Welches sind die theoretischen Grundlagen zur Erklärung von Beschäftigungsentwicklungen in den Wirtschaftswissenschaften? Drittens: Ist Vollbeschäftigung ein "einfach" zu verfolgendes Ziel? Viertens: Und nochmals: Was ist Vollbeschäftigung?

Was ist Vollbeschäftigung?

Der Begriff der Beschäftigung, im Sinne einer über den Markt organisierten Erwerbstätigkeit, entstand im Zuge der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Einer der Katalysatoren für die Industrialisierung in Deutschland war Bevölkerungswachstum in Kombination mit dem Bedeutungsverlust des primären Sektors. Folglich gab es ein großes Angebot an Arbeitskräften, worauf der wachsende Industriesektor zurückgriff. Anfang des 20. Jahrhunderts kippte diese Situation aber: Die Weltwirtschaftskrise 1929 führte zur Entlassung von sechs Millionen Erwerbstätigen und damit erstmals zu einer Massenarbeitslosigkeit in Deutschland. Diese Zeit kann als Geburtsstunde der Vollbeschäftigung als wirtschaftspolitisches Ziel bezeichnet werden. Vollbeschäftigung ist also ein eher junger Begriff, der erst seit etwa 150 Jahren eine Rolle spielt.

Wann ist Vollbeschäftigung erreicht? Sicherlich nicht erst, wenn alle Bürger, die arbeiten können und wollen, auch Arbeit haben, die Arbeitslosenquote also bei Null liegen würde. In einer dynamischen Marktwirtschaft wird es aufgrund von diversen Übergängen wie Jobwechsel oder dem Übertritt vom Bildungssystem in die Arbeitswelt immer ein gewisses Quantum an sogenannter friktioneller beziehungsweise Sucharbeitslosigkeit geben, die in etwa bei 2% angesiedelt wird. Daneben schwankt die Vorstellung, wann Vollbeschäftigung erreicht sei, mit der gesamtwirtschaftlichen Großwetterlage. So ist in Paragraf 1 des mittlerweile vergessenen, aber immer noch gültigen Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft aus dem Jahre 1967 von einem hohen Beschäftigungsgrad die Rede. Mit "hoher Beschäftigungsgrad" kann, muss aber nicht Vollbeschäftigung gemeint sein. Das Erreichen eines hohen Beschäftigungsstandes bedeutet nicht zwangsläufig Abbau von Arbeitslosigkeit, wenn sich gleichzeitig die Erwerbsbevölkerung ausdehnt. So stiegen beispielsweise in den 1980er Jahren sowohl die Zahl der Erwerbstätigen als auch die Zahl der Arbeitslosen an. Eine Quantifizierung dieser Zielsetzung ist somit gesetzlich nicht fixiert, sondern lässt politische Interpretationsmöglichkeiten offen. Für den Sachverständigenrat war 1967 eine Arbeitslosenquote von 0,8% als Vollbeschäftigung zu verstehen und heute spricht man bei einer Arbeitslosenquote von 5% von Vollbeschäftigung.

Theoretische Grundlagen zur Erklärung von Beschäftigungsentwicklungen

Die Wirtschaftswissenschaften lassen sich trotz aller theoretischen Verästelungen grob in zwei Lager einteilen, nämlich in die der Angebots- und Nachfragetheoretiker. Die Angebotstheorie ist ein Teil des neoklassischen Mainstream und analysiert ökonomische Vorgänge aus dem Blickwinkel der Individuen. Individuelles Handeln, das durch entsprechende Rahmenbedingungen und Regularien beeinflusst werden kann, ist also die Ursache für ökonomische Ereignisse. Diese grundlegende Vorstellung über menschliches Handeln hat ihren Niederschlag in den ökonomischen Arbeitsmarkttheorien gefunden: Hier wird Vollbeschäftigung definiert als der Gleichgewichtszustand, in dem die Menge an angebotener Arbeitskraft der Menge an nachgefragter Arbeitskraft entspricht. Die Arbeitskraft wird als ein rein ökonomisches Gut bewertet, deren Nachfrage beziehungsweise Angebot nur vom Reallohn abhängt. In diesem Sinne wird im neoklassischen Arbeitsmarktmodell das Ziel der Vollbeschäftigung dann verfehlt, wenn die Reallohnvorstellung der Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, über dem gleichgewichtigen Reallohn liegt. Mit anderen Worten: Für diese Personen ist der Lohn für die geleistete Arbeit zu gering, sodass sie sich gegen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit entscheiden und damit freiwillig arbeitslos sind. Die "unsichtbare Hand des Marktes" führt aber den freien Markt immer wieder ins Gleichgewicht zurück, das heißt, aus theoretischer Sicht muss sich automatisch Vollbeschäftigung einstellen. Notwendig hierzu sind allein flexible Löhne. Die anhaltende hohe Arbeitslosigkeit wird daher durch institutionelle Rahmenbedingungen, die zu inflexiblen Reallöhnen führen und verhindern, dass der Arbeitsmarkt durch Reallohnanpassungen wieder automatisch ins Gleichgewicht zurückfindet, erklärt. Diese theoretische Erklärung beruht demnach auf der Vorstellung, dass über Vollbeschäftigung durch das Verhalten der Individuen allein am Arbeitsmarkt entschieden wird.

Die neoklassische Überlegung wurde vor allem im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1929 infrage gestellt, da die Massenarbeitslosigkeit nicht durch hohe Lohnerwartungen zu erklären war, sondern durch den Güter- und Geldmarkt induziert wurde. Hieraus entwickelte sich die Nachfragetheorie, die wir vor allem mit deren bekanntesten Vertreter, John Maynard Keynes, in Verbindung bringen. Der Keynesianismus erklärt die Verfehlung der Vollbeschäftigung durch makroökonomische Kreislaufzusammenhänge, denen zufolge eine geringe reale Güternachfrage zu einer geringeren Produktion und somit auch zu einem geringeren Einsatz von Arbeitskräften führt. Der große Unterschied zur klassischen Theorie ist daher, dass der Keynesianismus nachfragesteigernde Impulse für den Gütermarkt befürwortet, um die Gesamtnachfrage anzukurbeln, wohingegen die neoklassische Theorie deregulierende Eingriffe in den Arbeitsmarkt fordert.

Zur Abgrenzung dieser beiden Erklärungsmöglichkeiten des Beschäftigungsstandes haben die Ökonomen eine spezifische Arbeitslosenquote entwickelt, die inflationsstabile Arbeitslosenquote, kurz NAIRU. Diese Quote ist nicht einfach aus den vorliegenden Daten der Bundesagentur für Arbeit abzulesen, sondern muss mit Hilfe modelltheoretischer Annahmen und Konstruktionen berechnet werden. Sie gibt uns Auskunft darüber, wie hoch der Anteil der Arbeitslosigkeit ist, die auf individuelles Verhalten und den darauf wirkenden Regularien zurückzuführen ist. Liegt die tatsächliche Arbeitslosigkeit über der errechneten NAIRU, so ist dieser Teil konjunktureller, also nachfragetheoretischer Natur. Abhängig von der Stärke der Gewerkschaften etwa oder der Arbeitsgesetzgebung veränderte sich die NAIRU über die Jahre hinweg. So stieg dieser Wert nach Berechnungen des Sachverständigenrates von etwa 3% zu Anfang der 1970er Jahre auf rund 9% (2007) an. Damit entwickelte sie sich im Großen und Ganzen parallel zur offiziell gemessenen Arbeitslosigkeit.

Angebots- und nachfragetheoretische Erklärungen finden auch in den wirtschaftspolitischen Instrumenten zur Verfolgung von Vollbeschäftigung ihren Niederschlag: zunächst in der Arbeitsmarktpolitik, die im Sinne der neoklassischen Theorie direkt am Arbeitsmarkt ansetzt und auf eine Verhaltensanpassung der Individuen, das heißt auf das Arbeitsangebot, abzielt. Gesetzlich fixiert ist dies im Paragraf 1 Absatz 2 SGB III, wonach die Arbeitsförderung "den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen" soll; hierbei ist zu betonen, dass nicht direkt auf das Ziel der Vollbeschäftigung abgestellt wird, denn die Arbeitsförderung "ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht", das heißt, je nach den gegebenen Rahmenbedingungen zu bestimmen ist. Die Beschäftigungspolitik hingegen greift nicht direkt in den Arbeitsmarkt ein, sondern versucht über den Güter- beziehungsweise Kapitalmarkt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage anzukurbeln und so die Produktion und die Nachfrage nach Arbeitskräften zu erhöhen. Diese makroökonomische Ausrichtung hat Eingang in Paragraf 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft aus dem Jahre 1967 gefunden: Wirtschaftspolitische "Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen".

Beide gesetzlichen Zielsetzungen deuten darauf hin, dass jenseits der theoretischen Dichotomie Beschäftigung immer ein Kuppelprodukt aus klassischen und keynesianischen beziehungsweise angebots- und nachfragetheoretischen Maßnahmen ist. Dies kann man mit Hilfe der sogenannten Beschäftigungsschwelle erläutern. Die Beschäftigungsschwelle gibt dasjenige Wirtschaftswachstum an, ab dem zusätzliche Beschäftigung entsteht. Hierbei hängen die Maßnahmen, mit denen Vollbeschäftigung erreicht werden soll, von den Ursachen der Unterbeschäftigung ab: Zum einen sind das Maßnahmen, die das Wirtschaftswachstum über die Beschäftigungsschwelle heben im Sinne einer makroökonomisch ausgerichteten Beschäftigungspolitik, wie wir sie zuletzt mit den Konjunkturpaketen der Bundesregierung im Zuge der Finanzkrise kennengelernt haben. Und zum anderen Maßnahmen, welche die Beschäftigungsschwelle senken im Sinne einer mikroökonomisch ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik, wie dies seit 2003 vor allem mit den vier Gesetzen zu modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt unter Hartz I bis IV, geschehen ist. Bei all dem ergibt sich ein wichtiges Problem. Bevor Arbeitslosigkeit bekämpft und somit Vollbeschäftigung angestrebt werden kann, muss Klarheit über die Ursachen dieser Arbeitslosigkeit herrschen, denn eine angebotsorientierte Arbeitslosigkeit mit nachfrageorientierten Maßnahmen oder umgekehrt zu bekämpfen, würde wenig bringen und womöglich zu noch größerem volkswirtschaftlichen Schaden führen. Diese Klarheit herzustellen und zudem noch empirisch zu ermitteln, ist eine der schwersten Aufgaben der Wirtschaftswissenschaften. So tobte vor Beginn der Finanzkrise in der Wissenschaft ein Streit über die Frage, worin die Ursachen für den Aufbau der Beschäftigung und den Rückgang der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2005 bis 2007 zu sehen seien. Durch die Krise wurde diese Frage in den Hintergrund gedrängt und ist bis heute auch noch nicht geklärt.

Vollbeschäftigung: ein "einfach" zu verfolgendes Ziel?

Das Vollbeschäftigungsziel der Wirtschaftspolitik besteht auch deshalb, weil eine hohe Arbeitslosigkeit vor allem die öffentlichen Haushalte treffen würde. Zum einen würden die Einnahmen in Form direkter und indirekter Steuern sowie der Sozialabgaben der Erwerbstätigen wegfallen und zum anderen müssten zur Existenzsicherung der Erwerbslosen die Staatsausgaben erhöht werden. Neben dem öffentlichen Haushalt würde damit auch das lohnzentrierte Sozialversicherungssystem in Deutschland unter einer hohen Arbeitslosigkeit leiden. Für 2007 berechnete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit in Höhe von 67,6 Milliarden Euro, die sich aus vier Komponenten zusammensetzten: 12,8 Milliarden Euro Mindereinnahmen bei den Steuern und 20,1 Milliarden Euro bei den Sozialversicherungsbeiträgen, denen Mehrausgaben in Höhe von 12,3 Milliarden Euro bei den Versicherungsleistungen und 22,6 Milliarden Euro bei den Sozialleistungen gegenüberstanden.

Vollbeschäftigung ist ein politisch und gesellschaftlich wichtiges, aber aus verschiedenen Gründen auch schwer erreichbares Ziel. Zum einen sind Unternehmen Arbeitsmarktakteure, die ein eher geringes Interesse an Vollbeschäftigung aufweisen, denn: Je höher die Arbeitslosigkeit, desto geringer ist die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerverbände und damit die Entlohnung. Liegt jedoch Vollbeschäftigung vor, können aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition der Arbeitnehmer höhere Löhne ausgehandelt werden, womit die Kosten der Produktion steigen würden. Weiterhin würde der Lohn als Instrument zur Erhöhung der Produktivität innerhalb der Belegschaft im Falle einer Vollbeschäftigung nicht greifen: Die Unternehmen haben der Effizienzlohntheorie zufolge die Möglichkeit, durch das Bezahlen von Löhnen oberhalb des Gleichgewichtslohns zum einen die Produktivität der Arbeitnehmer zu erhöhen und zum andern deren Abwanderung in andere Unternehmen zu verhindern. Beide Ziele werden eher erreicht, wenn Unterbeschäftigung herrscht und damit die Alternativen für die Beschäftigten geringer sind. Bei Vollbeschäftigung dagegen sind das Drohpotential und das moral hazard-Problem der Arbeitnehmer höher, so dass erst nur mit einer viel höheren Bezahlung ein entsprechender Anreiz gesetzt werden kann. Arbeitslosigkeit senkt daher den Lohn, ohne dass die Arbeitsproduktivität sinkt. Dieser inverse Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Lohnhöhe wurde vor allem bei regionalen Arbeitsmarktanalysen festgestellt.

Zum anderen liegt Vollbeschäftigung im Spannungsfeld makroökonomischer Zielkonflikte. Das Erreichen eines volkswirtschaftlichen Gleichgewichts ist das Ziel wirtschaftspolitischer Handlung. Die Herausforderung hierbei ist, die als "magisches Viereck" zusammengefassten Zielsetzungen gleichzeitig zu erreichen: Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität, Wirtschaftswachstum sowie ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Innerhalb des Vierecks bestehen aber Zielkonflikte, weshalb das gleichzeitige Erreichen der einzelnen Zielsetzungen sowohl theoretisch als auch empirisch nicht möglich ist - daher auch magisch. Die Wirtschaftspolitik muss demzufolge einen Balanceakt je nach herrschenden Anforderungen bewältigen und die Intensität der einzelnen Zielerreichungen abwägen. Der isolierte Blick auf die Vollbeschäftigung ist folglich zu eng für die Wirtschaftspolitik, vielmehr muss diese im Zusammenhang mit den weiteren drei Makrozielen bewertet werden: So kann eine Situation der Vollbeschäftigung hohe Lohnforderungen der Arbeitnehmer begünstigen. Werden diese realisiert, steigen die Arbeits- und damit die Produktionskosten der Unternehmen. Diese versuchen die Kosten in Preiserhöhungen an die Verbraucher weiterzugeben. Gelingt dies, so ist das Ziel der Preisniveaustabilität gefährdet. Bestehen umgekehrt ökonomische Überhitzungstendenzen mit Preissteigerungen, so wird die Zentralbank mit restriktiven Maßnahmen versuchen, eine Inflation zu verhindern. Schafft sie das, so werden die ökonomischen Aktivitäten gebremst und in der Folge Beschäftigung abgebaut. Daneben ist die momentane gute Situation auf dem Arbeitsmarkt auch der Verletzung des Ziels des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts geschuldet. Eine expansive Beschäftigungspolitik wiederum kann Preissteigerungen über die staatliche Nachfrage begünstigen, während Arbeitsmarktpolitik Inflationstendenzen aufgrund von Kostenschüben durch mehr Wettbewerb am Arbeitsmarkt relativieren kann.

Die Politik muss innerhalb des Spannungsverhältnisses abwägen und handeln. Seit Anfang der 1980er Jahre legten die einzelnen Regierungen in Deutschland tatsächlich den Schwerpunkt ihres wirtschaftspolitischen Handelns eher auf die Stabilität des Preisniveaus oder auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt als auf das Erreichen der Vollbeschäftigung. Argumentiert werden kann daher auch, dass zwar die Bedeutung des Ziels Vollbeschäftigung grundsätzlich seitens der Politik gewünscht wird und dieser auch nützt, aber der Schwerpunkt innerhalb des "Magischen Vierecks" dennoch nicht auf Vollbeschäftigung gelegt wird.

Liegen die Ursachen für das Nichterreichen von Vollbeschäftigung schließlich in angebotstheoretischen Gründen, so müssen strukturändernde Reformen in die Wege geleitet werden, die immer auch Gewinner und Verlierer mit sich bringen und somit die Akzeptanz solcher Reformen und deren Durchsetzbarkeit erschweren.

Und nochmals: Was ist Vollbeschäftigung?

Aktuell erreicht der Erwerbstätigenstand mit 41,6 Millionen Personen (2011) das höchste Niveau seit der Wiedervereinigung. Das heißt, etwa jeder zweite Bundesbürger ist gegenwärtig erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote liegt bei 7,4% (Februar 2012), was rund drei Millionen Personen entspricht, und wird als arbeitsmarktökonomischer Erfolg gefeiert. Für 2016 wird sogar eine Arbeitslosenquote von unter 5% und damit Vollbeschäftigung prognostiziert.

An dieser Stelle muss aber nach der Qualität der Erwerbstätigkeit gefragt werden; denn Vollbeschäftigung darf nicht nur als absolute Größe wahrgenommen werden, sondern muss auch Art und Umfang der Beschäftigung abbilden können, um jenseits der rein ökonomischen Definition wirtschaftspolitisch anwendbar zu sein. Normalarbeitsverhältnisse werden definiert als unbefristete Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse, die zu einer vollständigen Integration in die sozialen Sicherungssysteme führen, und zusätzlich Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis sowie Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber vorliegen. Wird von dieser Norm abgewichen, spricht man von atypischer Beschäftigung. In der deutschen Beschäftigungsstatistik werden atypische Beschäftigungsverhältnisse, wie Befristungen, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung (Minijob/Midijob) sowie Teilzeitbeschäftigung auf einer Ebene mit Normalarbeitsverhältnissen erfasst. Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind aber im Gegensatz dazu häufig mit einer geringeren sozialen Absicherung, einem meist niedrigeren Erwerbseinkommen sowie einem höheren Armutsrisiko verbunden, das heißt, die Arten der Beschäftigung unterscheiden sich je nach Abweichung stark in ihrer Fähigkeit, gesellschaftliche Anerkennung zu generieren. In Deutschland hatten 1991 78,1% der Erwerbstätigen ein Normalarbeitsverhältnis, 2010 ist dieser Wert auf 66,0% gesunken. Im Gegensatz dazu hat sich der Anteil der atypisch Beschäftigten von 12,4% (1991) auf fast 22,4% (2010) nahezu verdoppelt. Damit ist der aktuelle Arbeitsmarkterfolg vor allem auf Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen, die eine nur geringe soziale, rechtliche und finanzielle Absicherung gewährleisten.

Mit der atypischen Beschäftigung ist eine weitere Möglichkeit, einen Angebotsüberschuss auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, verbunden: die Verringerung des Arbeitsangebots in Form der Arbeitszeitverkürzung pro Person. Jahrelang wurde in Deutschland diese Möglichkeit genutzt, indem das Arbeitsvolumen durch Frühverrentung und einer geringen Frauenerwerbstätigkeit personell reduziert wurde. Dieser Pfad der Arbeitskräfteverknappung wurde mit Einführung aktivierender Arbeitsmarktpolitik und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels verlassen. Die aktuellen Daten zur Entwicklung des Arbeitsvolumens zeigen aber, dass sie sich nicht parallel mit dem Anstieg der Erwerbstätigenzahl erhöht hat: 1991 gab es 38,7 Millionen und 2011 41,6 Millionen Erwerbstätige. Zu erwarten wäre, dass das Arbeitsvolumen mit der höheren Anzahl der Erwerbstätigen steigt, doch 1991 wurde ein Arbeitsvolumen von 60,1 Milliarden und 2010 von 57,1 Milliarden Arbeitsstunden erfasst. Da sich in dieser Zeitspanne das durchschnittliche Jahresarbeitsvolumen in Vollzeit nur geringfügig verändert hat, ist der Rückgang des Arbeitsvolumens auf die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeit sowie der geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen (die Teilzeitquote lag 1991 bei 15,7% und 2010 bei 34,7%). Somit kann der Arbeitsmarkterfolg, dargestellt als Anzahl von Personen, auch auf die Arbeitskräfteverknappung in Form von geringerem Erwerbsvolumen zurückgeführt werden.

Das subjektive Wohlstandsempfinden wird nicht automatisch durch Erwerbstätigkeit erhöht, im Gegenteil: Wenn eine Beschäftigung mit einem hohen Risiko behaftet ist und zu Armut in Arbeit (working poor) führen kann, kann es zu sozialer Ausgrenzung kommen. Gerade die Abnahme von Normalarbeitsverhältnissen kann zur Verbreitung von Abstiegsängsten in der Bevölkerung führen. Dies gilt nicht nur für Erwerbstätige, die von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind, sondern auch für die Mittelschicht in durchaus gesicherten Verhältnissen. Gerade für Deutschland wird solch eine schichtenübergreifende Abstiegsangst diagnostiziert.

Bisher war Vollbeschäftigung ein Ergebnis des Ausgleichs von Angebot an und Nachfrage nach Erwerbsarbeit, also Arbeit, die über den Arbeitsmarkt gehandelt wird. Dabei gibt es zweierlei zu bedenken: Zum einen kann die Zahl derjenigen, die offiziell Arbeit anbieten, schwanken und zum anderen können die dabei ausgeübten Tätigkeiten ebenfalls stark variieren. Berücksichtigt man dies, so gibt es neben der Erwerbsarbeit insbesondere noch den großen Bereich der Schattenwirtschaft und der Hausarbeit, wodurch der Beschäftigungsstand unterbewertet wird. Letzteres umfasst all jene Tätigkeiten, die man selber erledigt, die man aber auch durch Dritte entweder in Form von Erwerbsarbeit oder als Schwarzarbeit erledigen lassen könnte. Versucht man diese Größen zu bewerten und zu berechnen, so könnte dies das Bruttoinlandsprodukt um etwa ein Drittel erhöhen und Vollbeschäftigung eine andere Qualität beimessen. Die Aufteilung der Tätigkeiten zwischen Erwerbsarbeit und Nichterwerbsarbeit ist allerdings nicht fix, sondern durch staatliche Maßnahmen veränderbar. So wurden in den vergangenen Jahren mit den Minijobregelungen für Haushalte versucht, Anreize so zu setzen, dass Schwarzarbeit in privaten Haushalten in offizielle geringfügige Beschäftigung umgewandelt wird beziehungsweise Schwarzarbeit dort gar nicht erst entsteht.

Der Beschäftigungsstand kann schließlich auch überbewertet werden, insofern die verdeckte Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigt wird. Verdeckt arbeitslos sind nicht arbeitslos gemeldete Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das heißt aktiv nach Beschäftigung suchen, auf eine gute Arbeitsmarktlage warten oder sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden. Definiert wird dieser Personenkreis auch als "Stille Reserve". Die verdeckte Arbeitslosigkeit lag 2010 bei 943000, wovon 649000 Personen ausschließlich "Stille Reserve" in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen waren.

Fazit: Vollbeschäftigung ist kein zeit- und gesellschaftsloses Konstrukt

Erwerbstätigkeit ist ein zentrales Merkmal für materielle und soziale Absicherung des Individuums und trägt makroökonomisch zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum und gesellschaftlich zu höherem Wohlstand bei. Der Begriff der Vollbeschäftigung ist ein theoretisch idealtypischer Zustand, der so nicht erreicht werden kann, da zumindest immer ein bestimmter Teil an Sucharbeitslosigkeit herrschen wird. Die zeit- und gesellschaftslose Definition, dass Vollbeschäftigung der Ausgleich von Arbeitsangebot und -nachfrage ist, macht deren wirtschaftspolitische Anwendung unmöglich, weshalb "Vollbeschäftigung" in einen zeitlichen und gesellschaftlichen Rahmen eingebettet werden muss, um deren Wohlstands- und Wohlfahrtsfunktion gerecht zu werden. Daher ist bei Vollbeschäftigung doch eher ein hoher Beschäftigungsstand gemeint, der normativ bestimmt werden muss: Welche Arbeitslosenquote kann in Anbetracht der Arbeitsmarktbeschaffenheit seitens der Gesellschaft getragen werden? Trägt jegliche Art der Beschäftigung zu Wohlstands- und Wohlfahrteffekten bei?

Gerade in Deutschland haben die Arbeitsmarktreformen und die damit einhergehenden neuen Beschäftigungsformen zu einem Wandel des Begriffs der Vollbeschäftigung geführt, eine Entwicklung, die sich als Vollbeschäftigungsmaßstab entgegen der gesellschaftlichen Vorstellung der Normalarbeitsverhältnisse bewegt. Vollbeschäftigung ist also kein zeit- und gesellschaftsloses Konstrukt, sondern ganz im Gegenteil abhängig von der jeweiligen gesellschaftlichen Organisation von Arbeit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Uwe Blien, Arbeitslosigkeit als zentrale Dimension sozialer Ungleichheit, in: APuZ, (2008) 40-41, S. 3-6; Markus Promberger, Arbeit, Arbeitslosigkeit und soziale Integration, in: ebd., S. 7-15.

  2. Vgl. Thomas Straubhaar/Michael Bräuninger, Wege zur Vollbeschäftigung. Zusammenfassung des Gutachtens "Wege zur Vollbeschäftigung", April 2011, online: www.hwwi.org/fileadmin/hwwi/Publikationen/Studien/Schriftenreihe7_Onlineversion.pdf (9.3.2012), S. 12.

  3. Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Stabilität im Wachstum, Wiesbaden 1967, S. 128.

  4. Vgl. Oliver Blanchard/Lawrence F. Katz, What We Know and Do Not Know About the Natural Rate of Unemployment, in: Journal of Economic Perspectives, 11 (1997) 1, S. 51-72.

  5. Theoretisch kann sich im Gleichgewicht kurzfristige friktionelle Arbeitslosigkeit in Form von Sucharbeitslosigkeit einstellen.

  6. Wie beispielsweise die Macht der Gewerkschaften, Kündigungsschutz oder Absicherung bei Erwerbslosigkeit. Vgl. Stephen Nickell/Richard Layard, Labor Market Institutions and Economic Performance, in: Orley C. Ashenfelter/David Card (eds.), Handbook of Labor Economics, Amsterdam 1999; Olivier Blanchard, European Unemployment: The Evolution of Facts and Ideas, in: Economic Policy, 21 (2006), S. 5-59.

  7. Vgl. Werner Sesselmeier/Lothar Funk/Bernd Waas, Arbeitsmarkttheorien. Eine ökonomisch-juristische Einführung, Heidelberg u.a. 2010.

  8. NAIRU steht für non-accelerating inflation rate of unemployment.

  9. Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Das Erreichte nicht verspielen. Jahresgutachten 2007/2008, Wiesbaden 2007, S. 324.

  10. Vgl. Silke Bothfeld/Werner Sesselmeier/Claudia Bogedan (Hrsg.), Arbeitsmarktpolitik in der sozialen Marktwirtschaft. Vom Arbeitsförderungsgesetz zum SGB II und III, Wiesbaden 2009.

  11. Vgl. Erik Klär/Ulrich Fritsche, Mehr Beschäftigung durch weitere Arbeitsmarktreformen?, in: Wirtschaftsdienst, 88 (2008) 7, S. 451-460; Joachim Möller et al., Fünf Jahre SGB II: Eine IAB-Bilanz. Der Arbeitsmarkt hat profitiert, IAB-Kurzbericht 29/2009; Sachverständigenrat (Anm. 9).

  12. Vgl. Hans-Uwe Bach/Eugen Spitznagel, Kosten der Arbeitslosigkeit sind gesunken, IAB-Kurzbericht 14/2008.

  13. Vgl. Jochen Michaelis/Marco de Pinto, Wodurch wird die Lohnelastizität der Arbeitsnachfrage bestimmt? Die vier Hicks-Marshall-Regeln, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 39 (2010) 10, S. 490-496; Uwe Blien, Die Lohnkurve. Auswirkungen der regionalen Arbeitslosigkeit auf das Lohnniveau, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 36 (2003), S. 439-460.

  14. In der neueren Literatur spricht man zwischenzeitlich auch vom "magischen Sechseck", hinzugezählt werden ein ausgeglichener Staatshaushalt und Gerechtigkeitsvorstellungen der Gesellschaft.

  15. Vgl. Jana Lantzsch, Die Abkehr vom politischen Ziel Vollbeschäftigung, in: Zeitschrift für Soziologie, 32 (2003) 3, S. 226-236.

  16. Vgl. Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Arbeitslosigkeit, in: Martin Abraham/Thomas Hinz (Hrsg.), Arbeitsmarktsoziologie. Probleme, Theorien, empirische Befunde, Wiesbaden 2008, S. 199-239.

  17. Vgl. Werner Eichhorst/Werner Sesselmeier/Aysel Yollu-Tok, Akzeptanz von Arbeitsmarktreformen, in: Werner Sesselmeier/Frank Schulz-Nieswandt (Hrsg.), Normative Grundlagen des Sozialstaates - Sozialpolitische Grundlagendiskurse, Berlin 2008, S. 15-45.

  18. Vgl. T. Straubhaar/M. Bräuninger (Anm. 2).

  19. Vgl. Ulrich Mückenberger, Krise des Normalarbeitsverhältnisses. Ein Umbauprogramm, in: Zeitschrift für Sozialreform, 56 (2010), S. 403-420.

  20. Vgl. Bernd Keller/Hartmut Seifert, Atypische Beschäftigung und soziale Risiken. Entwicklung, Strukturen, Regulierung. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2011.

  21. Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund, Licht und Schatten im Beschäftigungssystem. Entwicklung der Erwerbstätigkeit in den letzten 20 Jahren, in: Arbeitsmarkt aktuell, (2012) 2.

  22. Vgl. zur Frauenerwerbstätigkeit den Beitrag von Friederike Maier in dieser Ausgabe.

  23. Vgl. Dominik Asef/Susanne Wanger/Ines Zapf, Statistische Messung des Arbeitseinsatzes, in: Wirtschaft und Statistik, (2011) 11, S. 1058-1064.

  24. Vgl. ebd.

  25. Dies auch deshalb, weil ein Teil der Teilzeitbeschäftigten dies unfreiwillig tut, von sich aus also mehr arbeiten möchte. 2008 waren 5,5% aller Erwerbstätigen unfreiwillig in Teilzeit. Vgl. Martina Rengers, Unterbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung, in: Wirtschaft und Statistik, (2009) 9, S. 886-907. Hiervon sind vor allem Frauen betroffen: Fast die Hälfte der Frauen, die in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung sind, und zwei Drittel der Frauen in geringfügiger Beschäftigung würden gerne Vollzeit arbeiten. Vgl. Susanne Wanger, Ungenutzte Potenziale in der Teilzeit. Viele Frauen würden gerne länger arbeiten, IAB-Kurzbericht 9/2011.

  26. Vgl. Martin Kronauer, Exlusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt/M. 2002; Heinz Bude, Das Problem der Exklusion, Hamburg 2006. Immerhin bekommen 1,37 Millionen Erwerbstätige neben ihrem nicht existenzsichernden Einkommen noch aufstockende Leistungen aus dem SGB II. Von denen gehen 570000 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 332000 sogar im Vollzeiterwerb. Vgl. Mitbestimmung, (2012) 1-2, S. 7.

  27. Vgl. Aysel Yollu-Tok, Die fehlende Akzeptanz von Hartz IV, Baden-Baden 2009. Hier zeigt sich, dass die Abstiegsängste trotz Konzessionsbereitschaft der Beschäftigten mit der Einführung des SGB II zugenommen haben. Vgl. Markus M. Grabka/Joachim R. Frick, Schrumpfende Mittelschicht. Anzeichen einer dauerhaften Polarisierung der verfügbaren Einkommen?, in: DIW Wochenbericht, 75 (2008) 10, S. 101-108.

  28. Vgl. Dennis Ostwald/Werner Sesselmeier, Das Arbeits-BIP. Eine umfängliche Berücksichtigung der Arbeitsleistung bei der Wohlstandsberechnung. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2011.

  29. Vgl. Johann Fuchs et al., Prognose 2010/2011. Der Arbeitsmarkt schließt an den vorherigen Aufschwung an, IAB-Kurzbericht 18/2010.

Dr. rer. pol., geb. 1979; Gastprofessorin für Volkswirtschaftslehre, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52, 10825 Berlin. E-Mail Link: aysel.yollu-tok@hwr-berlin.de

Dr. rer. pol., geb. 1960; Professor für Volkswirtschaftslehre; Herausgeber der Zeitschrift "Sozialer Fortschritt"; Universität Koblenz-Landau, Abteilung Wirtschaftswissenschaft, August-Croissant-Straße 5, 76829 Landau. E-Mail Link: sesselmeier@uni-landau.de