Das populäre Wahltool der bpb gibt es auch als App für iPhone und Android! Finden Sie heraus, welche Parteien Ihren Positionen am nächsten stehen: Mit welchen Parteien haben Sie die meisten Übereinstimmungen bei 38 wichtigen Wahlkampfthemen?
Um die App zu nutzen und den Wahl-O-Mat spielen zu können, ist eine Internetverbindung notwendig. Dadurch sind die Inhalte der Wahl-O-Mat App immer auf dem neuesten Stand und der jeweils aktuelle Wahl-O-Mat steht Ihnen automatisch zur Verfügung.
- Externer Link: Zum Download der iOS-App im App-Store
- Externer Link: Zum Download der Android-App bei Google Play
- Interner Link: Android-App als APK-Datei herunterladen (25 MB), Stand 30.08.2024
Was sind APK-Dateien?
Sogenannte Android-Package-Dateien, kurz APK-Dateien, ermöglichen es, Apps von Webseiten direkt herunterzuladen und zu installieren – ohne dafür einen App-Store z. B. von Google oder einem Gerätehersteller benutzen zu müssen. Anders als bei Android-Apps gibt es diese Möglichkeit für iOS-Apps zurzeit nicht.
Warum bieten wir unsere Apps als APK-Dateien an?
Bisher hat die bpb ihre Apps wie etwa den Wahl-O-Mat oder die Grundgesetz-App ausschließlich über die App-Stores der Betriebssystemhersteller angeboten. Für Nutzer/-innen, die diese App-Stores z. B. aus Datenschutzgründen nicht nutzen wollen, bieten wir deshalb den direkten Download unserer Android-Apps als datenschutzfreundliche Alternative an. Damit ermöglichen wir einen freien Zugang zu unseren Inhalten unabhängig von der Nutzung bestimmter Plattformen oder Anbieter.
Bei der Installation erscheint eine Fehlermeldung. Wie kann ich die APK-Datei installieren?
Es kann sein, dass Ihr Gerät oder Ihr Betriebssystem die Installation von Apps aus „unbekannten Quellen“ aus Sicherheitsgründen verweigert. Dann erhalten Sie eine Fehlermeldung. Um eine APK-Datei trotz Fehlermeldung installieren zu können, müssen Sie die Installation unbekannter Quellen erlauben. Machen Sie das nur, wenn Sie der Quelle der Datei vertrauen. Sie können diese Berechtigung jederzeit in den Einstellungen wieder rückgängig machen.