Hintergrund
Mit einer Vielzahl von Zeichen und Codes versuchen Rechtsextreme , ihre Gesinnung gegen- über Gleichgesinnten zu zeigen, aber auch in der Öffentlichkeit zu demonstrieren. Dabei gibt es Symbole, die nach § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) verboten sind. Ein Verbot kann sich auch aus § 86 StGB (Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen) ergeben. Das Verwenden solcher Kennzeichen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Als Kennzeichen gelten hierbei Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen oder Grußformeln. Ein Verbot gilt auch, wenn solche Symbole abgedruckt werden oder eine große Verwechselungsgefahr bestehen kann. Während die Verwendung des Hakenkreuzes als eindeutig nationalsozialistisches Symbol eindeutig untersagt ist, gibt es zahlreiche rechtsextreme Codes,mit denen ein Verbot umgangen wird. So werden beispielsweise Runen, Ziffern und Buchstaben verwendet, um die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene zu symbolisieren.
Lernziele
Die Schüler können Beispiele für verfassungsfeindliche Symbole nennen, rechtliche Bestimmungen (Verbot, solche Zeichen öffentlich zu zeigen) erläutern sowie ausgewählte rechtsextreme Zahlencodes entschlüsseln. Weiterhin sind sie in der Lage, Reaktionsmöglichkeiten auf verbotene Symbole im Klassenverband zu erörtern.
Einsatz im Unterricht / Kopiervorlage 3
Nachdem die Schüler den Videoclip gesehen haben, konzentriert sich Aufgabe 1 darauf, den satirischen Gehalt des Videos aufzuarbeiten (z.B. "Blumenwiese"). Hier kann schon im Unterrichtsgespräch deutlich gemacht werden, dass Rechtsextreme sehr genau wissen, welche Symbole sie verwenden. Aufgabe 2 führt die Analyse mit den tatsächlichen rechtlichen Bestimmungen weiter. In Aufgabe 3 erarbeiten die Schüler verschie-dene Zahlencodes, mit denen Rechtsextreme das Verbot eindeutig nationalsozialistischer Symbolik umgehen. Die gemeinsame Diskussion in Aufgabe 4 kann z.B. verdeutlichen, dass im öffentlichen Raum zivilcouragiertes Verhalten auch darin besteht, Verstöße der Polizei zu melden.
Didaktische und methodische Hinweise zu Filmclip und Arbeitsblatt:
Interner Link: Kleeblatt statt Hakenkreuz