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NPD-Verbot | Mit Satire gegen Rechtsextremismus | bpb.de

Mit Satire gegen Rechtsextremismus Einführung "Extra 3" und "NNN" Was darf Satire? Wesensmerkmale Rechtsextremismus Erscheinungsformen des Rechtsextremismus Adolf Hitler Literatur und Links Adolf Hitler Merkmale von Satire NPD-Verbot Rappende Nazis Kleeblatt statt Hakenkreuz Nazis unterm Regenbogen Mein lieber Herr Gesangsverein Steinbach, Nazi-Bauern und Klappspaten Frauen in der NPD Storch Heinar, Pastörs und die Klappspaten Mein mampf! Pastörs und die Klappspaten Kriminelle Ausländer in der NPD Die NPD und die Rocker NPD-Kandidat Der "Föhrer" und die Pius-Brüder Pro Köln - Der Anti-Islam-Kongress Impressum

NPD-Verbot

/ 2 Minuten zu lesen

Der Filmclip thematisiert, dass sich die Bundesregierung nicht mit einem eigenen Antrag am Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt. Es werden ironische Gründe aufgeführt, warum die NPD ("jämmerlicher Karnevalsverein", "Möchtegern-Germanen") unbedingt verboten werden sollte: Ihre Mitglieder repräsentieren nicht die "germanische Herrenrasse", beherrschen die deutsche Sprache nicht, können nicht singen, kein Publikum kommt zu den Veranstaltungen der NPD, die zudem noch "Kinderschänder" in den eigenen Reihen verzeichnet.

Hintergrund

In Deutschland kann eine Partei nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, indem diese als verfassungswidrig eingestuft wird. Der zu verbietenden Partei muss nachgewiesen werden, dass sie aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet (Artikel 21, Absatz 2 GG). Das Parteienverbot ist ein Mittel der ‚wehrhaften Demokratie‘, um Freiheit und Demokratie in Deutschland zu schützen.

Antragsberechtigt für einen Verbotsantrag sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, sofern eine Partei nur in einem Bundesland organisiert ist, auch die jeweilige Landesregierung. Ein Verbot hätte zur Folge, dass das Parteienvermögen eingezogen wird und gewählte Vertreter dieser Partei je nach Wahlgesetz ihre Mandate niederlegen müssten. Auch von der staatlichen Parteienfinanzierung wäre die Partei dann ausgeschlossen. Bereits 2001 gab es ein Verbotsverfahren

zum Verbot der NPD. Dieses wurde jedoch 2003 eingestellt, weil zahlreiche Funktionäre der NPD zugleich als V-Leute (Informanten der Verfassungsschutzämter) tätig waren. Die Verfassungswidrigkeit der NPD wurde damals nicht überprüft. Im Zuge der Debatte zu den NSU-Morden, die im Herbst 2011 ans Licht kamen, wurde auch ein erneuter Verbotsantrag diskutiert. Im Dezember 2013 reichte der Bundesrat einen Verbotsantrag gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Bundesregierung und Bundestag hingegen stellten keine eigenen Anträge.

Lernziele

Die Schüler können die Argumente für und gegen ein NPD-Parteiverbotsverfahren benennen. Anschließend können sie sich vorläufig zu der Frage positionieren, ob die NPD verboten werden sollte, und sind in der Lage, ihre Positionierung innerhalb der Klasse zu erörtern.

Einsatz im Unterricht

Der Filmclip eignet sich, um in einer Schulstunde das Pro und Kontra eines NPD-Verbots zu thematisieren. Ausgehend von den im Clip genannten satirischen Gründen, die für ein Verbot sprechen, lernen die Schüler die zentralen Argumente des Für und Wider eines NPD-Parteiverbots kennen. Danach wägen die Schüler zunächst für sich selbst ab, welche Argumente sie am ehesten überzeugen, um sich für oder gegen ein NPD-Parteiverbot zu positionieren. Dies kann visualisiert werden, indem sich Befürworter und Gegner eines Verbots im Klassenraum in entgegengesetzten Ecken aufstellen. Anschließend tauschen sich die Schüler zu ihren bevorzugten Argumenten aus und können diskutieren, ob diese eher zweckrational (Verbot erschwert Beobachtung) oder wertrational (rechtsextreme Partei und Demokratie nicht vereinbar) sind.

Didaktische und methodische Hinweise zu Filmclip und Arbeitsblatt:

Interner Link: NPD-Verbot

Weiterführende Informationen:

Interner Link: Debatten um NPD-Verbot und Parteienfinanzierung

Fussnoten