Mit dem Ankauf einer DVD mit V+Ö-Lizenz erfolgt die Übertragung der Vorführrechte zu folgenden, marktüblichen Nutzungsbedingungen:
Nicht erlaubt bei nichtgewerblichen Vorführungen ist die Bewerbung der betreffenden Filmtitel außerhalb der vorführenden Institution, insbesondere in Tageszeitungen und Internet
Nicht erlaubt sind Open-Air-Veranstaltungen sowie Veranstaltungen die aufgrund ihrer Konzeption und Zuschauerzahl potenzielle Konkurrenzsituationen zu ortsansässigen gewerblichen Filmtheatern hervorrufen.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an verleihende Medienzentren beschränkt sich auf den satzungsmäßigen Wirkungsbereich der verleihenden Institution.
Die Ablösung evtl. anfallender Nutzungsgebühren zur Vorführung von in Filmen enthaltener Musik obliegt der vorführenden Institution und ist im Regelfall mit der GEMA zu vereinbaren.