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Die Themenblätter als OER | bpb.de

Die Themenblätter als OER Schritt für Schritt erklärt

Redaktion der Themenblätter

/ 14 Minuten zu lesen

Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen dabei helfen, die Themenblätter als OER einfach und rechtssicher zu bearbeiten, einzusetzen und weiterzugeben.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, worauf Sie bei der Arbeit mit OER besonders achten sollten, um rechtliche Fallstricke möglichst zu vermeiden.

Dennoch kann dieser Leitfaden eine eigene Auseinandersetzung mit der Thematik sowie eine Rechtsberatung im Einzelfall keinesfalls ersetzen.

0. Warum OER?

OER steht für Open Educational Resources (frei übersetzt: offenes Bildungsmaterial). Gemeint sind damit alle frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien, die ohne zusätzliche Erlaubnis bearbeitet werden dürfen. Der Schlüssel zu dieser Freiheit ist eine freie (oder auch: offene) Lizenz. Die im Bildungsbereich am weitesten verbreiteten Lizenzen werden von der gemeinnützigen Organisation Externer Link: Creative Commons (kurz: CC) bereitgestellt.

Wir veröffentlichen die Themenblätter ab Ausgabe 122 unter der freien Lizenz Externer Link: CC BY-SA 4.0. Durch die Veröffentlichung unter freier Lizenz ermöglichen wir die kostenfreie Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe unserer Themenblätter. Das heißt konkret, dass Sie die Arbeitsblätter für Ihre individuellen Zwecke anpassen (siehe 1. - 8.) und diese im Unterricht einsetzen dürfen (siehe 9.). Wenn Sie bestimmte Bedingungen beachten, dürfen Sie die veränderten Materialien sogar weitergeben (siehe 10.), sei es an Kolleginnen und Kollegen, auf Ihrer eigenen Website oder auf Ihrem Schulserver oder einem Bildungsportal.

Bearbeiten

Achtung: Unsere OER sind nicht lizenzfrei. Denn: Externer Link: Auch eine freie Lizenz ist eine Lizenz. Die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe sind demnach an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese finden Sie explizit im jeweiligen Externer Link: Lizenzvertrag (siehe 8.). Hierzu zählen im Falle von CC BY-SA 4.0 die Angabe der Urheberschaft ("BY") und eine Kennzeichnung, dass Sie das Material bearbeitet haben. Außerdem sind Sie bei einer möglichen Weitergabe des bearbeiteten Werks dazu verpflichtet, dieses unter derselben Lizenz zu veröffentlichen ("SA" = Share-Alike = Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Damit ist dafür gesorgt, dass unsere OER immer OER bleiben. Zudem müssen Sie die Lizenz nennen und auf den Lizenzvertrag verlinken.

Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie unsere Themenblätter als OER herunterladen, öffnen, bearbeiten, einsetzen und weitergeben können und was Sie dabei jeweils beachten sollten.

1. ZIP-Datei entpacken

Die OER-Angebote zu den Themenblättern stehen ab Ausgabe 122 auf der jeweiligen Interner Link: Shop-Seite zum Download bereit. Sie sind in einer Archivdatei mit der Endung „zip“ gebündelt. Nachdem Sie diese ZIP-Datei heruntergeladen haben, müssen Sie diese zunächst in einen Ordner entpacken („extrahieren“), um an die Materialien zu gelangen. Das geht unter Windows zum Beispiel mit dem kostenlosen und quelloffenen Programm 7-ZIP, typischerweise durch einen einfachen Doppelklick auf die zu extrahierende Datei. Mit der Funktion „Entpacken nach“ wählen Sie Ihren Zielordner.

ZIP-Datei vor dem Entpacken (Bsp.)

ODT-Dateien nach dem Entpacken (Bsp.)

2. ODT-Datei öffnen

Die Arbeitsblätter sind jeweils in separaten Dateien gespeichert und liegen zumeist in je zwei verschiedenen Versionen vor:

  • (AB): entspricht der Print- oder der PDF-Version und enthält auch Inhalte, die nicht unter freier Lizenz stehen - Nutzung im Unterricht möglich - keine Weitergabe an Dritte

  • (OER): vollständig unter freier Lizenz - Nutzung sowie Weitergabe an Dritte unter Beachtung der Lizenzauflagen möglich

Die Bezeichnung der OER-Version folgt dabei der Benennung AB-Version: „AB 01“ wird entsprechend zu „OER 01“ u.s.w. Die einzelnen Dateien haben die Dateiendung „odt“. ODT steht für Open Document Text und ist ein international genutztes quelloffenes Standardformat für die Textbearbeitung. Zum Öffnen und zur komfortablen Bearbeitung dieser Dateien können Sie z.B. eines der kostenfrei erhältlichen Programme Apache Open Office oder Libre Office nutzen. Bei beiden Anwendungen handelt es sich um freie Software, die das ODT-Format als Standardformat nutzt. Selbstverständlich können Sie zum Öffnen und Bearbeiten der Dateien auch Microsoft Office nutzen. ODT-Dateien sind mit Word grundsätzlich kompatibel, können allerdings je nach Version zum Teil Formatierungsunterschiede aufweisen. Das heißt, dass beim Öffnen oder Speichern von ODT-Dateien in Word möglicherweise einige Formatierungen verloren gehen. Dies liegt an den unterschiedlichen Dateiformaten, sollte aber in den meisten Fällen kein Problem darstellen.

Apache Open Office

Libre Office


Achtung: Die AB-Version unterscheidet sich technisch bedingt an manchen Stellen leicht von der zugrundeliegenden Print- oder PDF-Version. Grundsätzlich sind die Versionen aber vom Aufbau her analog strukturiert und sehen einander weitestgehend ähnlich. Wenn Sie große Abweichungen bemerken, liegt dies vermutlich an oben beschriebenen Formatierungsunterschieden. Die OER-Version sieht wiederum zumeist ein wenig anders aus, da hier aus urheberrechtlichen Gründen einzelne Inhalte und manchmal sogar ganze Aufgaben entfernt werden müssen. Besteht ein Arbeitsblatt vordergründig oder ausschließlich aus Inhalten, die nicht unter freier Lizenz stehen, stellen wir dieses nur als AB-Version bereit.

Print-/PDF-Version (TB | 124, AB 04)

AB-Version (TB | 124, AB 04)

OER-Version (TB | 124, OER 04)

3. Bearbeitung oder Remix?

Es gibt verschiedene Herangehensweisen zur Arbeit mit unseren OER. So können Sie die ODT-Dateien nicht einfach nur bearbeiten, Sie können sie natürlich auch mit weiteren Inhalten mischen.

Bearbeitung: Am einfachsten ist es, wenn Sie eines der von uns bereitgestellten Dokumente bearbeiten und dabei ausschließlich die darin bereits vorhandenen Inhalte nutzen, kürzen, Aufgabenstellungen umschreiben o.ä. In diesem Fall spricht man von einer "Bearbeitung" oder einem "Edit". Folgen Sie einfach weiter dem Leitfaden!

Remix: Etwas komplizierter ist es, wenn Sie das Material mit weiteren Inhalten anreichern und vermischen wollen, das nicht von Ihnen selbst stammt - sei es im von uns bereitgestellten oder in einem eigenen Dokument. Man spricht hierbei von einem "Remix", einer "Vermischung" oder einem "Mashup".

Achtung: Hier ist besondere Vorsicht angesagt! Bei einer Vermischung müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie keine Lizenzbedingungen der beigemischten Inhalte verletzen und dass Sie diese gesondert kennzeichnen. Folgen Sie weiter dem Leitfaden aber beachten Sie bitte 7. ganz besonders!

4. Textelemente bearbeiten

Sie haben sich dazu entschlossen, mit dem von uns bereitgestellten Dokument zu arbeiten? Dann sollten Sie zunächst in der Kopfzeile Ihren Namen eintragen. Hinter der Bezeichnung des Ausgangsmaterials, dem Namen der jeweiligen Autorin bzw. des Autors und der Herausgeberin haben wir hierzu extra ein Feld freigelassen: „Bearbeitet von:“. Mit dieser Angabe kommen Sie Ihrer Pflicht nach, kenntlich zu machen, dass Sie das Dokument bearbeitet haben.

Namen eintragen

Sie können nun alle Freitexte in dem Dokument nach Ihren Vorstellungen bearbeiten. Das beinhaltet nicht nur Aufgabenstellungen, sondern auch Quellentexte wie Zeitungsartikel etc. So können Sie die Aufgaben an die Voraussetzungen Ihrer Lerngruppe anpassen. Hier erklären wir Ihnen die zwei einfachsten und wohl häufigsten Beispiele für Bearbeitungen unserer OER.

Bearbeitung einer Aufgabe: Das sicherlich typischste Beispiel für die Anpassung eines bestehenden Arbeitsblattes ist die Bearbeitung einer spezifischen Aufgabenstellung. Manchmal ist die Aufgabe zu leicht, manchmal ein wenig zu schwierig formuliert, ein anderes Mal trifft sie einfach nicht den richtigen Ton, weil Sie Ihre Schülerinnen und Schüler siezen, während in der Aufgabe geduzt wird. In diesem Beispiel wurde in der Ansprache zum förmlichen "Sie" gewechselt und als zusätzliche Schwierigkeit eine Begründung der eigenen Positionierung eingefordert:

Aufgabenstellung unverändert

Aufgabenstellung verändert

Bearbeitung eines Quellentextes: Auch Quellentexte können selbstverständlich von Ihnen angepasst werden, wenn Ihnen diese zu lang erscheinen oder Sie beispielsweise erklärende Kommentierungen einfügen möchten. Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen, Anpassungen im Rahmen sinnvoller Kürzungen vorzunehmen, ohne damit den Sinn des jeweiligen Textes zu entstellen. In diesem Beispiel wurde der Text sinnerhaltend gekürzt und eine Kommentierung zum Slogan "Wir sind ein Volk" eingefügt, um Schülerinnen und Schülern die Herkunft der Parole zu verdeutlichen. Dabei wurde in Klammern vermerkt, dass es sich um eine nachträgliche Anmerkung handelt:

Quellentext unverändert

Quellentext verändert

Achtung: Bei der Bearbeitung kann sich die Formatierung des gesamten Dokuments verändern, wenn Sie z.B. die Anzahl der Zeichen in einem bestimmten Textfeld erheblich vergrößern. Das hat dann möglicherweise zur Folge, dass sich die Inhalte im Anschluss auf mehrere Seiten verteilen, wo diese vorher auf eine gepasst haben. Das kann selbstverständlich gewünscht sein und Sie haben hierbei volle Freiheit. Wenn Sie eine solche Veränderung allerdings vermeiden möchten, sollten Sie darauf achten, dass die Anzahl der Zeichen in einem bestimmten Textfeld ungefähr erhalten bleibt. Wenn Sie also beispielsweise an einer Stelle eine neue Zeile beschreiben, sollten sie diese an einer anderen Stelle auch wieder einsparen.

5. Bildelemente bearbeiten

Wie schon bei der Bearbeitung von Textelementen gilt auch hier: Tragen Sie zunächst in der Kopfzeile Ihren Namen ein. Hinter der Bezeichnung des Ausgangsmaterials, dem Namen der jeweiligen Autorin bzw. des Autors und der Herausgeberin haben wir hierzu extra ein Feld freigelassen: „Bearbeitet von:“. Mit dieser Angabe kommen Sie Ihrer Pflicht nach, kenntlich zu machen, dass Sie das Dokument bearbeitet haben.

Namen eintragen

Sie können nun grundsätzlich alle Bildelemente in dem Dokument nach Ihren Vorstellungen bearbeiten. Ein klassischer Fall für eine solche Bearbeitung könnte sein, dass Sie eine Abbildung vergrößern wollen. Manchmal ist eine Karikatur ein wenig zu klein abgebildet, um feine Details auf dem Ausdruck erkennen zu können. Dann bietet es sich z.B. an, umliegende Textfelder zu entfernen und das Bild zu vergrößern.

In diesem Beispiel wurden zunächst alle Aufgabenstellungen und Inhalte entfernt, die nichts mit der Karikatur zu tun haben. Dann wurden die Aufgaben zur Karikatur ganz nach unten verschoben und zusätzliche Leerzeilen eingefügt, damit die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben direkt auf dem Blatt lösen können. Schließlich wurde die Karikatur unter Beibehaltung des Seitenverhältnisses auf die Seitenbreite vergrößert.

Seitenaufbau unbearbeitet

Abbildung vergrößert

Achtung: Bei der Bearbeitung von Bildelementen sollten Sie darauf achten, dass das Seitenverhältnis erhalten bleibt, da sonst der Aussagegehalt der entsprechenden Abbildung möglicherweise verzerrt wird (siehe 6.). Selbiges gilt, wenn Sie das Bild beschneiden und damit möglicherweise Bildelemente herausfallen, die für die Bedeutung des Bildes (z.B. einer Karikatur) konstitutiv sind.

6. Bearbeitungen kennzeichnen

Wie schon eingangs erwähnt, sind Sie dazu verpflichtet, Bearbeitungen zu kennzeichnen. Wir können hierbei zwischen eher kleineren und eher größeren Änderungen unterscheiden, wenngleich die Grenze oft fließend ist und Sie sich im Einzelfall mit den genauen Bedingungen laut Externer Link: Lizenzvertrag vertraut machen sollten.

Kleinere Änderungen: In den meisten Fällen wird dafür die Angabe Ihres Namens in der Kopfzeile hinreichend sein. Insbesondere Kürzungen und sinnerhaltende Erweiterungen, Umformulierungen oder Neuordnungen von Quellentexten und Aufgabenstellungen sollten dadurch abgedeckt sein. Auch die einfache Vergrößerung oder Verkleinerung von Abbildungen unter Beibehaltung des Seitenverhältnisses dürfte in diese Kategorie fallen, da hier die grundlegende Aussage des Inhalts nicht verändert wird.

Größere Änderungen: Komplizierter wird es, wenn Sie tiefer in die Strukturen eines Textes eingreifen, beispielsweise durch eine eigene Übersetzung des Ausgangstextes oder durch sinnverändernde Transformationen desselben (bspw. die Auslassung jedes zweiten Wortes). Im Hinblick auf Bilder wären hier beispielhaft Invertierungen (Farbumkehr) und nahezu jegliche Transformationen (Eingriffe in z.B. Größe, Ausrichtung oder Bildausschnitt) zu nennen, die über eine reine Größenänderung bei Beibehaltung des Seitenverhältnisses hinausgehen. Sollten Sie also beispielsweise den Bildausschnitt eines Fotos ändern, hat dies potentiell Auswirkungen auf dessen Sinn - ebenso, wenn Sie das Seitenverhältnis verändern und damit das Bild verzerren. Beide Bearbeitungen müssen Sie also gesondert kennzeichnen.

Beispiele: Wie sollte eine solche Kennzeichnung aussehen? Hierfür sollten Sie auf dem Material einen Hinweis auf die Art der Bearbeitung unterbringen. Ein solcher Hinweis sollte am jeweils bearbeiteten Inhalt vermerkt sein und könnte zum Beispiel lauten: "Übersetzung aus dem Französischen", "Abbildung vergrößert und am rechten Rand beschnitten" oder "Text gekürzt".

Achtung: Dokumentieren Sie am besten alle vorgenommenen Änderungen und bewahren Sie immer eine Kopie der unbearbeiteten Original-Datei auf, sodass die vorgenommenen Änderungen im Nachhinein nachvollziehbar bleiben.

7. Remix

Möglicherweise wollen Sie unserem Material weitere Inhalte hinzufügen, weil Ihnen ein bestimmtes Zitat fehlt oder weil Sie gerne ein privates Foto ergänzen möchten. Dies kann entweder im von uns bereitgestellten oder in einem eigenen Dokument erfolgen. In beiden Fällen müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie dabei keine Lizenzbedingungen verletzten und die Lizenzbedingungen der beigemischten Inhalte gesondert kennzeichnen. Sollte es sich dabei tatsächlich nur um ein kurzes Zitat aus einem größeren Werk oder um ein privates Foto handeln, an welchem Sie die Urheberrechte besitzen, sollte dies unproblematisch sein. Für Zitate ist in der Lehre in öffentlichen Bildungsreinrichtungen § 60a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einschlägig: Demnach dürfen bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes genehmigungsfrei genutzt werden, um den Unterricht zu veranschaulichen, ihn zu ergänzen oder zu vertiefen. Hier müssen Sie dann lediglich für eine ausreichende Quellenangabe Sorge tragen. Mehr dazu finden Sie zum Beispiel auf den entsprechenden Seiten des Externer Link: Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Achtung: Dies gilt ausdrücklich nur für die Lehre in öffentlichen Einrichtungen. Sollten Sie selbstständig arbeiten oder für eine Einrichtung in freier Trägerschaft, gelten für Sie möglicherweise andere Regelungen. Für ein privates Foto wiederum liegt der Fall einfach: Wenn Sie Urheber oder Urheberin des Fotos sind, besitzen Sie die Rechte daran und können es frei nutzen und vervielfältigen. Handelt es sich wiederum um einen fremden Inhalt, sind Sie stets dafür verantwortlich, die Lizenzbedingungen selbst abzuklären. Als Faustregel kann gelten: Sind Sie sich in einem bestimmten Fall nicht sicher über die Urheberrechte und Verwendungsmöglichkeiten eines Inhalts, lassen Sie besser die Finger davon!

Nun kann es auch sein, dass Sie unsere Inhalte mit fremden Inhalten in einem eigenen Dokument mischen wollen. Dann ist zudem die Beachtung und Angabe der Lizenzbedingungen für unsere Inhalte obligatorisch (siehe 8.) Diese sind in den von uns bereitgestellten Dokumenten bereits durch die Kopf- und Fußzeilen abgedeckt, müssen aber im Falle der Nutzung eines eigenen Dokuments von Ihnen eigenhändig nachgetragen werden. Für die Themenblätterausgabe 124 lauten die notwendigen Angaben dann beispielsweise wie folgt:

Interner Link: Themenblätter im Unterricht | 124, Autor: Frank Britsche, Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (2020), Lizenz: CC BY-SA 4.0.

Achtung: Außerdem gilt es zu beachten, dass Sie die bearbeiteten Materialien bei der Weitergabe oder Veröffentlichung ausschließlich unter der gleichen Lizenz veröffentlichen dürfen, wie das Ausgangsmaterial. Das wird seitens der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb durch den Lizenzzusatz "SA" für Share-Alike zur Bedingung gemacht. Das bedeutet, dass Sie bei der Vermischung mit anderen Materialien immer sicherstellen müssen, dass Sie auch tatsächlich die Rechte am jeweiligen Material für die Veröffentlichung unter dieser spezifischen Lizenz besitzen bzw. dass das verwendete "externe" Material eben auch unter CC BY-SA oder einer noch freieren Lizenz (z.B. CC BY oder CCO) lizenziert ist.

8. Lizenzbedingungen

Auch eine freie Lizenz ist eine Lizenz: Die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe von OER sind also an Bedingungen geknüpft. Diese finden Sie im jeweiligen Lizenzvertrag. Wir nutzen für unsere Themenblätter die Lizenz CC BY-SA 4.0. Den Lizenzvertrag finden Sie Externer Link: hier. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen:

1. Sie müssen Urheber/-innen und Ursprung des Materials angeben (BY).
2. Sie müssen das bearbeitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlichen
(SA, „Share Alike“) und auf den Externer Link: Lizenzvertrag verlinken.
3. Sie müssen Ihre Bearbeitung namentlich kennzeichnen.

Wir haben es Ihnen mit unseren OER besonders einfach gemacht: Wenn Sie die von uns bereit gestellten ODT-Dateien nutzen, brauchen Sie nur noch in der Kopfzeile Ihren Namen eintragen und gegebenenfalls größere Änderungen zusätzlich kennzeichnen (siehe 5.). Alle weiteren Informationen sind bereits in den Kopf- und Fußzeilen vermerkt. Sollten Sie jedoch im Rahmen einer Vermischung (siehe 7.) einzelne Inhalte aus unseren OER in eine andere Datei überführen, müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass diese Angaben in Ihrem Material vermerkt sind. Für die Themenblätterausgabe 124 lauten die notwendigen Angaben dann beispielsweise wie folgt:

Interner Link: Themenblätter im Unterricht | 124, Autor: Frank Britsche, Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (2020), Lizenz: CC BY-SA 4.0.

Achtung: Wie so oft gibt es auch bei OER eine Ausnahme: Urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Fotos oder Karikaturen, die im Material mit einem gesonderten Urheberrechtshinweis versehen sind, dürfen Sie zwar im Rahmen Ihres Unterrichts nutzen – für die Weitergabe müssen Sie aber selbst die Rechte einholen (siehe 7.). Alternativ können Sie den jeweiligen Inhalt auch einfach weglassen und zum Beispiel durch einen anderen, lizenzfreien Inhalt ersetzen.

9. OER im Unterricht einsetzen

Der klassische Einsatz des bearbeiteten Materials ist die Nutzung im eigenen Unterricht oder in einem Workshop und anderen didaktischen Zusammenhängen. Dafür können Sie die von Ihnen bearbeiteten OER für Ihre Schülerinnen und Schüler oder Ihre Lerngruppe ausdrucken. Die Nutzung erfolgt somit analog zum Ausdrucken der von uns bereitgestellten PDF-Dateien. Daher ist es Ihnen hierbei auch erlaubt, die mit dem Copyright-Symbol „©“ versehenen Bilder (wie z.B. Fotos und Karikaturen) im Material zu lassen, weil Sie diese nicht quelloffen weitergeben. Mit dieser Nutzungsart sind Sie also rechtlich gesehen auf der sicheren Seite - zumindest solange Sie sichergestellt haben, dass Sie dem Material keine urheberrechtlich geschützten Materialien hinzugefügt haben (siehe 7.), an denen Sie selbst nicht die Rechte besitzen.

Achtung: Sobald Sie die von Ihnen bearbeiteten Dateien quelloffen - also im ODT-Format oder in einem anderen bearbeitbaren Dokumenten-Format wie z.B. DOCX - weitergeben, handelt es sich nicht mehr um eine Nutzung, sondern bereits um eine Weitergabe. Dann beachten Sie bitten unsere Ausführungen zum Thema Weitergabe und Veröffentlichung (siehe 10.).

10. OER weitergeben oder veröffentlichen

Die von Ihnen bearbeiteten OER eignen sich grundsätzlich auch für die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Klasse oder Lerngruppe (z.B. an Ihre Kolleginnen und Kollegen) und auch für die Veröffentlichung im Internet (z.B. auf Ihrer eigenen Homepage, einem Schulserver oder auf einem Bildungsportal). Dies gilt für alle Inhalte innerhalb unserer OER, die von uns unter CC-Lizenz veröffentlicht wurden. Dazu zählen insbesondere die Texte und jegliche nicht gesondert gekennzeichneten Abbildungen.

Achtung: Ausgenommen von der Weitergabe an Dritte sind ausdrücklich jegliche Inhalte, die als urheberrechtlich geschützt markiert sind (durch das Copyright-Symbol „©“). Belassen Sie diese Inhalte bei der Weitergabe an Dritte (oder der erneuten Veröffentlichung) im von Ihnen bearbeiteten Material, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn Sie die bearbeiteten OER weitergeben möchten, achten Sie also unbedingt darauf, dass Sie vorher jegliche urheberrechtlich geschützten Inhalte aus dem Material entfernen. Dies lässt sich unsererseits nicht anders handhaben: Die Bundeszentrale für politische Bildung kann die Rechte an urheberrechtlich geschützten Inhalten nur für die einfache Nutzung erwerben, nicht jedoch zugleich für deren Weitergabe durch Dritte (in diesem Falle Sie).

Beispiel: Das OER 04 der Themenblätter-Ausgabe Nr. 124 enthält zwei Bildelemente: Eine Karikatur des Zeichners Schwarwel sowie eine Illustration.

Die Illustration ist nicht mit einer Copyright-Angabe versehen. Das liegt daran, dass die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb die Rechteinhaberin an dieser Illustration ist und diese unter der gleichen CC-Lizenz veröffentlicht, wie das gesamte Werk. Sie dürfen dieses Bildelement daher auch dann in der Datei belassen, wenn Sie die Datei in bearbeiteter Form an Dritte weitergeben möchten.

Die Karikatur wiederum ist mit einer Copyright-Angabe (erkennbar am Copyright-Symbol „©“) versehen. Das bedeutet, dass Sie diese Karikatur aus der Datei entfernen müssen, falls Sie die bearbeitete Datei an Dritte weitergeben möchten - es sei denn, Sie erwerben selbst die Nutzungsrechte an dem Bild, indem Sie den Externer Link: Rechteinhaber kontaktieren.

Die Karikatur darf nicht quelloffen an Dritte weitergegeben werden!

Achtung: Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden als Hilfestellung konzipiert ist und daher ausschließlich allgemeine Informationen enthält. Er stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall oder einen Ersatz für eine solche dar. Sie sind für jegliche Nutzung von OER selbst verantwortlich. Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung unserer oder sonstiger OER-Angebote. Sie sind dazu verpflichtet, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und Verstöße gegen das Urheberrecht zu unterbinden. Für Rat im spezifischen Einzelfall wird empfohlen, rechtsanwaltliche Hilfe zu konsultieren.

Weitere Informationen rund ums Thema OER finden Sie auch in unserem Externer Link: Spezial zum Thema. Weitere Informationen rund um die Lizenzen von Creative Commons finden Sie auch Externer Link: hier.