Inhaltsbeschreibung
Parlamentarismus bezeichnet die Idee der Repräsentation Regierter durch gewählte Abgeordnete. Er entfaltete sich hierzulande seit dem frühen 19. Jahrhundert im Zusammenwirken mit Vereinen und Verbänden, Parteien und Bewegungen, innerhalb komplementärer oder auch konkurrierender Strukturen und Prinzipien. Das Selbst- und Fremdbild, die Zusammensetzung, Themen und Debattenkultur deutscher Parlamente als politische Akteure bildet damit bis heute zugleich eine Art Resonanzboden gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse.