Inhaltsbeschreibung
Von 1975 bis 1977 wurde auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim gegen die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe verhandelt. In dem Prozess waren die zentralen Protagonistinnen und Protagonisten der ersten Generation der RAF unter anderem wegen Mordes und der Durchführung mehrerer Sprengstoffanschläge angeklagt.
Ulrike Meinhof beging im Mai 1976 in der Haft Selbstmord, Baader, Ensslin und Raspe töteten sich im Oktober 1977, bevor der Schuldspruch von April 1977 rechtskräftig werden konnte. Während der gesamten Dauer war der Prozess von Kontroversen begleitet – und auch heute gibt es unterschiedliche Deutungen: Hatte der Staat im Stammheim-Prozess seine Entschlossenheit demonstriert und der Prozess die menschenverachtende Ideologie der RAF offengelegt? Oder wurden die Rechte der Angeklagten systematisch verletzt und zeigte die Justiz hier genau das autoritäre Gesicht, das Teile der Linken der Bundesrepublik insgesamt unterstellt hatten? Diese Zusammenstellung bislang unveröffentlichter Gerichtsprotokolle gibt einen Einblick in den Ablauf der Verhandlung und leistet – auch durch eine umfangreiche Kommentierung – einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte des Linksterrorismus in Deutschland.