Inhaltsbeschreibung
Das 1957 geschaffene System der Rentenversicherung beruhte auf der Idee des "Generationenvertrags", d. h. der gegenseitigen Solidarität der Generationen. Entscheidende Bausteine waren das Umlageverfahren, das Äquivalenzprinzip und die lebensstandardsichernde "dynamische" Rente. Thomas Ebert beschreibt die historischen Wurzeln und die Prinzipien des Systems.
Unter dem Eindruck einer steigenden Zahl älterer Menschen und der ökonomischen Globalisierung wurde zu Beginn der 2000er-Jahre unter Bruch des traditionellen Generationenvertrags ein teilprivatisiertes Alterssicherungssystem eingeführt. Entgegen den Erwartungen, die mit dem Systemwechsel verbunden wurden, sind zentrale Probleme der Alterssicherung wie die dauerhafte Finanzierung, die Erosion der Beitragsbasis oder die drohende Altersarmut weiterhin ungelöst. Wie können langfristig ein angemessenes Rentenniveau, eine tragbare Beitragsbelastung der Arbeitseinkommen und ein vollwertiger Schutz vor Altersarmut gesichert werden? Allein mit einer umfassenden Systemreform, so Ebert, bei der die Finanzierungsbasis verbreitert und das Element der solidarischen Umverteilung gestärkt werde, lasse sich der Generationenvertrag erneuern und die Alterssicherung auf eine solide Grundlage stellen.