Externer Link: Nach Schätzungen von ZEIT ONLINE hat Apple von 2009 bis 2014 allein mit dem Verkauf von iPhones an deutsche Kunden einen Bruttogewinn von 4,5 Milliarden Euro erzielt. Darauf werden rund 1,3 Milliarden Euro Steuern fällig. Aber Apple hat nur 40 Millionen bezahlt
Egal ob Google, FIAT, Starbucks, BASF, SAP oder Amazon: Die globale Finanzkrise 2007/2008, die Lux-Leaks und die Panama Papers zeigen, mit welchen Tricks international agierende Konzerne heute Steuerzahlungen umgehen. Doch nicht nur Unternehmen agieren dabei in einer fragwürdigen rechtlichen Grauzone. Der Lux-Leaks-Skandal 2014 und die anschließenden Ermittlungen der EU-Wettbewerbshüterin haben gezeigt, dass einige nationale Steuerbehörden – häufig zumindest mit Duldung der Finanzminister – den Firmen beim Steuersparen behilflich sind. Einige Staaten meinen, dass sie in den Marktwettbewerb zwischen Konzernen zu ihrem eigenen Nutzen eingreifen können, indem sie Steuervermeidung dulden oder ermöglichen. Sie haben sich in Steueroasen verwandelt und versuchen, sich gegenseitig mit Steuergeschenken an und mit Schlupflöchern für ausländische Unternehmen zu überbieten. Ihr Ziel ist es, Investitionen anzulocken, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum anzukurbeln. Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die nur in einem Land wirtschaften, werden dadurch benachteiligt. Für sie, genauso wie für Normalverdiener/-innen und Konsument/-innen, steigt die steuerliche Belastung – nicht nur in Deutschland. Es geht um die gerechte Verteilung von Steuern auf der ganzen Welt.
Um gegen die Steuervermeidungsstrategien der großen Konzerne vorgehen zu können, braucht es Transparenz: Wo und unter welchen Namen sind Konzerne weltweit aktiv? Welche Gewinne erzielen sie jeweils, wieviel Steuern bezahlen sie darauf? Die Unternehmen müssen zwar Konzernabschlüsse veröffentlichen, aber die enthalten nur konsolidierte, also zusammengefasste Informationen über den Konzern als Ganzes, nicht aber für einzelne Länder, Projekte oder Tochterfirmen. Dazu kommt, dass nicht alle Länder, in denen der Konzern tätig ist, ihre Jahresabschlüsse zuverlässig veröffentlichen.
Das sogenannte "öffentliche Country-by-Country-Reporting" (CBCR), über das die EU-Mitgliedsstaaten gerade verhandeln, soll das verhindern. Damit sollen große Unternehmen verpflichtet werden, Unternehmensergebnisse und Steuerzahlungen getrennt nach Ländern auszuweisen, in denen sie aktiv sind. Bereits 2013 haben sich die OECD- und G20-Staaten auf eine Initiative zur Bekämpfung von Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen verständigt (BEPS). Eine Variante des CBCR ist Bestandteil dieses Plans. Demnach bekommen allerdings nur Steuerbehörden Einblick in diese Daten – sie werden nicht veröffentlicht. Erste Vorstöße für ein öffentliches CBCR gab es schon in den 70er Jahren bei den Vereinten Nationen. Die Entstehungsgeschichte des CBCR, ein Kampf zwischen verschiedenen Interessensgruppen, soll veranschaulichen, welche Herausforderungen der wirtschaftliche Strukturwandel und die zunehmende Europäisierung für die Steuerbehörden bringt.
Von den Vereinten Nationen bis zur OECD (1970-2013)
Vereinte Nationen gründen Expertengruppe
In den 1970er Jahren kommen erstmals Steuervermeidungstricks von internationalen Unternehmen ans Licht. Die Vereinten Nationen (UN) beschließen, mehr Licht in das Finanzgebaren von internationalen Konzernen zu bringen und gründen 1972 die Expertengruppe für Bilanzierung der Vereinten Nationen GEISAR (Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting). GEISAR schlägt detaillierte Finanzberichte für alle Konzernteile weltweit vor, einschließlich Angaben über den konzerninternen Handel (Ylonen 2017: 45-46; Rahman 1998: 611) – und startet damit den ersten Versuch, das Prinzip des sogenannten Country-by-country-reporting (CBCR) einzuführen.
Die Veröffentlichung der GEISAR-Empfehlungen 1977 ruft Lobbygruppen auf den Plan: Die International Chamber of Commerce (ICC) sowie die International Organisation of Employers (IOE). Sie bilden eine Arbeitsgruppe, um den Widerstand transnationaler Firmen zu bündeln, und veröffentlichen eine 1978 Protestschrift.
Der Plan geht auf: Die zwölf westlichen Industrienationen stellen sich auf die Seite der Lobbygruppen – insbesondere Japan und die USA setzen die anderen UN-Mitglieder unter Druck. Es gelingt ihnen, das bei UN-Entscheidungen bis dahin übliche Mehrheitsprinzip für diese Frage außer Kraft zu setzen und stattdessen das Konsensprinzip einzuführen. Das hat zur Folge, dass ein einzelner Staat nun jeden Beschluss der Expertengruppe blockieren kann – und die GEISAR-Empfehlungen am Ende verhindert werden.
Wirtschaftsprüfungskanzleien machen UN-Vorstößen Konkurrenz
Parallel dazu bildet sich ab Juni 1973 ein Alternativgremium, das den UN-Vorstößen Konkurrenz macht: das International Accounting Standards Committee (IASC), ein Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfungsverbänden aus acht OECD-Staaten plus Mexiko, heute IASB genannt
Ziel des IASC ist es, internationale Standards für die Konzernbilanzierung und Finanzberichterstattung zu erarbeiten. Seit 2000 nutzt die Europäische Kommission diese Standards als verbindliches EU-Recht. Dadurch werden sie auch zu nationalem Recht. Das IASC bündelte die Interessen der heutigen "Großen Vier" Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Deloitte, Ernst & Young, KPMG, PricewaterhouseCoopers (PWC))
Im März 1980 legt das IASC einen Entwurf für einen Standard (IAS 14) zur Finanzberichterstattung vor, der zaghafte Ansätze des Country-by-Country-Reporting enthält. Doch im Laufe der Jahre räumt das Gremium den Unternehmen zunehmend mehr Spielräume ein
Das geht selbst führenden Investorenverbänden zu weit, die sich mehr Einblick wünschen: Sie kritisieren den neuen Standard, da Finanzdaten börsennotierter Konzerne weniger als bisher auf einzelne Länder rückverfolgbar seien.
Bereits seit 2001 lässt sich die EU-Kommission von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beraten, bevor sie den Forderungen des IASB Gesetzeskraft verleiht. Fünf der 17 Mitglieder des EFRAG-Boards kommen allerdings von den "Vier Großen".
Zivilgesellschaftliche Organisationen rufen CBCR in Erinnerung
Das in den 70ern vorgeschlagene öffentliche CBCR geriet über die Jahre hinweg beinahe in Vergessenheit – hätten nicht zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu Entwicklungsländern arbeiten, daran erinnert: 2002 will die Antikorruptions-Organisation Global Witness mit dem Slogan "Publish what you pay" die Börsenaufsicht dazu bewegen, alle Zahlungen von Rohstoffkonzernen offenzulegen. Daraus entsteht die internationale Extractive Industry Transparency Initiative (EITI).
Auch aufgrund des Drucks durch Nichtregierungsorganisationen landet die länderbezogene Berichterstattung auf der Agenda der G8 und G20, wird nun weltweit in Zirkeln von Entscheider/-innen diskutiert.
Infolge dieser Vorstöße gegen Steueroasen und der weltweiten Finanzkrise zeichnet sich ab, dass Wirtschaftsvertreter/-innen über das IASB, ihren bis dahin wichtigsten Kanal, das CBCR nicht mehr verhindern können. Fortan konzentrieren sie sich darauf, den OECD-Prozess zu beeinflussen: Sie wollen die Aufmerksamkeit weg von den Unternehmen und hin zu den Steuerbehörden lenken. Deshalb deuten sie das CBCR als Instrument zur Schaffung von Transparenz für Steuerverwaltungen um. In einem Memorandum der OECD vom Oktober 2013 bestätigt sich, dass die OECD von der ausschließlichen Nutzung der Daten durch Steuerbehörden ausgeht, das CBCR also nicht öffentlich ist.
Im April 2014 wird ein KPMG-Partner zum Leiter der Transferabteilung der OECD berufen
Berichten aus den Verhandlungen zufolge pochten vor allem die USA und Deutschland bei der OECD gemeinsam mit den "Vier Großen" darauf, die Bilanzdaten von Konzernen nicht öffentlich zu machen – mit Erfolg: 2015 beschließt die OECD eine besondere Variante länderspezifischer Berichtspflichten. Die Daten werden demnach lediglich dem Fiskus im Land der Konzernmutter gemeldet und dann zwischen ausgewählten Steuerbehörden ausgetauscht. Sie unterliegen plötzlich dem Steuergeheimnis. Die betroffenen Länder erfahren also erstmal nichts, weil zum Beispiel nur die Steuerbehörde in den USA die Daten von Apple bekommt. An diesen Daten interessierte Länder müssen hohe rechtliche und technische Auflagen erfüllen, um am Austausch teilzunehmen. Damit bleibt fast dem gesamten globalen Süden der Zugang zu den Bilanzdaten versperrt.
(Andere) EU-Initiativen zur Bekämpfung der Steuervermeidung
Die EU hat parallel zu CBCR andere Initiativen auf den Weg gebracht, um die Steuervermeidung von Konzernen zu unterbinden. So werden Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Beihilfe mittels Steuerabsprachen gegen einzelne Mitgliedsstaaten geführt (Fünf Verfahren waren Juni 2018 abgeschlossen, vier offen)
Fußnoten
Öffentliches CBCR in der Europäischen Union 2013-2017
EU-Kommission versucht, CBCR zu verzögern
Für den EU-Bankensektor werden schon 2013 öffentliche länderspezifische Berichtspflichten mit Wirkung ab 2014/15 eingeführt. Die Grünen-Fraktion im EU-Parlament nimmt das CBCR in den Artikel 89 in die Eigenkapitalrichtlinie auf, die den Zugang zu und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten regelt. Eine Petition der Online-Plattform Avaaz, die über 200.000 Menschen unterzeichnen, erhöht den Druck auf die Gegner/-innen der Berichtspflicht für den Bankensektor, zu denen auch die Bundesregierung gehört.
Den Auftrag für das Gutachten erteilt die Kommission im Juni 2014 ausgerechnet PricewaterhouseCoopers für 395.000 Euro
Auch wenn es an der Umsetzung in Deutschland im ersten Jahr noch hapert und so manche fragwürdige Interpretation in den Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) steht
Am 1. November 2014 wird Jean-Claude Juncker neuer EU-Kommissionspräsident. Unter seiner Führung stellt die EU-Kommission im März 2015 ein eigenes "Transparenzpaket" vor. Unter anderem kündigt sie darin an, zu "prüfen, inwieweit neue Transparenzanforderungen an Unternehmen wie die Offenlegung bestimmter Steuerinformationen durch multinationale Unternehmen durchsetzbar sind".
Am 17. Juni 2015, knapp einen Monat vor der Abstimmung im EU-Parlament über die Einführung öffentlichen CBCRs im Rahmen der Aktionärsrechterichtlinie, stellt die EU-Kommission ihren "Aktionsplan für eine fairere und effizientere Unternehmensbesteuerung in der EU"
Am 8. Juli 2015 stimmt das EU-Parlament im Rahmen der Aktionärsrechterichtlinie
Die Rolle Deutschlands
Derweil werden die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation durch die EU-Kommission bekannt. Knapp 10 Prozent bzw. 30 Verbände und Unternehmen antworten mit nein
Ausdrücklich erläutern der BDI, die Siemens AG und Bayer AG in ihren Eingaben, dass Drittstaaten die erhaltenen Informationen zu einer stärkeren Besteuerung benutzen könnten.
Unterdessen beginnt der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), den Widerstand gegen öffentliches CBCR auf EU-Ebene zu organisieren, er warnt vor dem Steuerpranger. Seine Strategie: Er spricht von Steuer-, nicht aber Bilanzdaten
Die EU-Kommission unterbreitet am 12. April 2016 ihren Vorschlag für öffentliche länderspezifische Berichtspflichten, samt Wirkungsstudie. Darin will sie die Reichweite der Berichtspflichten auf EU-Mitgliedsstaaten beschränken
Dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geht das nicht weit genug. Beim Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) im März 2016 bekräftigt er mit seinen Kollegen aus Malta, dass er öffentliches CBCR kategorisch ablehne.
Österreich und Malta teilten die Bedenken Schäubles, während Großbritannien und das EU-Parlament öffentliches CBCR befürworteten (Brunsden 2016). In der ablehnenden Haltung wurde Schäuble von IHK
Bei einer Sitzung der europäischen Finanzminister am 6. Dezember 2016 in Brüssel versucht Schäuble, die Pläne der EU-Kommission zu durchkreuzen, nach denen die Justiz-, aber nicht die Finanzminister über CBCR entscheiden sollen – unterstützt von Zypern, Irland, Luxemburg und Estland. Dadurch soll das Mehrheitsprinzip durch die Einstimmigkeit ersetzt werden. Die Sitzung findet während des Frühstücks statt. Deshalb ist keine Übertragung im Internet notwendig, obwohl das normalerweise Pflicht ist, wenn über Gesetzgebungsakte beraten wird.
Eine besondere Rolle im deutschen Engagement gegen öffentliches CBCR kommt dem Institut für Finanzen und Steuern e.V. zu, in dem Vertreter des Finanzministeriums und der Wirtschaft zusammenarbeiten, geleitet von Professorin Johanna Hey. Unter dem Dach eines gemeinnützigen Vereins äußern sich dort Wirtschaftsvertreter und hohe Parteifunktionäre. Mit einem Videointerview mit dem parlamentarischen Staatssekretär Michael Meister (CDU) versucht das Institut für Finanzen und Steuern, die Debatte um öffentliches CBCR in Deutschland zu beeinflussen. Darin lehnt Meister dieses kategorisch ab.
Im Januar 2017 werden die zuständigen Ausschüsse im EU-Parlament neu bestimmt und damit offiziell die Triloggespräche fortgeführt.
Schlussfolgerungen und Ausblick
Die verschiedenen politischen Vorschläge, Konsultationen und Stellungnahmen zeigen, dass es in Bezug auf Rechnungslegungsstandards sehr unterschiedliche Perspektiven und Bewertungen zwischen den großen Unternehmen als Ersteller und Bereitsteller von Informationen auf der einen und Investoren und der Öffentlichkeit auf der anderen Seite gibt. Diese Unterschiede führen dazu, dass Rechnungslegungsstandards nicht den technischen Experten/-innen – die vorwiegend auf Seiten der großen Unternehmen bzw. bei den von ihnen bezahlten Wirtschaftsprüfern zu finden sind – überlassen werden können. Sie müssten stattdessen in einem offenen politischen Prozess verhandelt werden.
Das Beispiel CBCR zeigt dabei, wie wichtig öffentlicher Druck ist, gleichzeitig aber auch, wie schwierig es ist, gegen die vielfältigen, gut vernetzten und mit technischer Expertise sowie ungleich höheren finanziellen Mitteln ausgestatten Wirtschaftsvertreter/-innen Gehör zu finden.
Anhand des CBCR wird zudem deutlich, wie wichtig Verhandlungen für das Ergebnis sind. Sowohl OECD als auch EU verfolgen die Interessen ihrer Mitgliedsstaaten und damit auch der vorwiegend dort ansässigen multinationalen Unternehmen. Ziel der Bekämpfung von Steuervermeidung kann nicht die Sicherung deutscher (und europäischer) Steuereinnahmen auf Kosten anderer Länder, sondern nur eine Erhöhung der Steuereinnahmen weltweit und deren gerechte Verteilung sein. Deshalb sollte anstelle eines Clubs reicher Staaten ein echtes internationales Gremium, am besten bei den Vereinten Nationen, diese Themen behandeln.
Die Befürchtung von vielen hiesigen Akteuren, dass durch eine angemessene Besteuerung der Auslandsgewinne deutsche Steuereinnahmen gefährdet seien, belegt, dass bessere Zahlen nötig sind. CBCR könnte genau diese Datengrundlage liefern. Dass es so vehement bekämpft wird legt nahe, dass nicht allen an einer objektiven Debatte gelegen scheint. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes stocken die Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene seit ungefähr zwei Jahren. So lange sich der EU-Ministerrat sich nicht auf eine gemeinsame Position einigt, steckt das Trilogverfahren fest. Zu den ausgesprochenen Gegnern des Vorschlags zählten im EU-Ministerrat auch im April 2019 noch immer allen voran die deutsche Bundesregierung, neben Irland, Luxemburg, Malta, Österreich, Schweden, Ungarn und Zypern.
Mit CBCR als Standard für europäische Steuerbehörden und möglicherweise auch mit dessen Veröffentlichung ist das Rennen um mehr Transparenz und der Kampf gegen Steuervermeidung aber noch lange nicht zu Ende. Der Erfolg des CBCR hängt von den Kapazitäten der Steuerbehörden und dem politischen Willen der Finanzminister/-innen ab, die mit den zusätzlichen Informationen die Vermeidungsmodelle der Unternehmen hinterfragen und korrigieren müssen. Steuerbehörden leiden dabei weltweit unter Personalabbau und dem zerstörerischen Steuersenkungswettlauf zwischen den Staaten, den Finanzminister/-innen oft noch anheizen. Zusätzlicher öffentlicher Druck und Kontrolle kann dem entgegenwirken. Auch wenn öffentliches CBCR nicht das Ende der Steuervermeidungsgeschichte sein wird: es schafft die beste Voraussetzung dafür, dass aggressive Steuervermeider und politisch motivierte Eingriffe in die Steuerverwaltung auffliegen. Selbst der Gefahr, dass es durch Spielräume bei der Aufstellung der Daten zu neuen Manipulationsversuchen kommt und damit die Vergleichbarkeit und der Nutzen der Zahlen gefährdet wird, wird am besten durch die Veröffentlichung der Daten begegnet.