Unveränderte Renten bedeuten aber auch, dass sich die Einkommensposition der Rentner:innen gegenüber der aktiven Erwerbsbevölkerung verschlechtert. Denn wenn im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung die Erwerbseinkommen steigen, die Renten aber nicht, dann wird die ältere Generation von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt.
Es reicht also nicht, die individuelle Rente nur bei ihrer Erstberechnung am allgemeinen Einkommensniveau (aktueller Rentenwert) auszurichten; die Renten müssen über ihre langjährige Laufzeit hinweg immer wieder an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Erfolgt die Anpassung der Renten nach einem regelförmigen und jährlichen Verfahren, lässt sich von einer Dynamisierung der Renten reden. Die Rentendynamisierung soll den älteren Menschen garantieren, dass ihre einmal festgestellte Rente mit der allgemeinen Entwicklung des Lebensstandards Schritt hält. Wenn die Rentenanpassung nach einem gesetzlich festgelegten und nachprüfbaren Regelverfahren erfolgt und nicht unberechenbar von Fall zu Fall (durch politische Entscheidungen), führt dies zu einem hohen Maß an (Rechts-)Sicherheit. Verlässlichkeit und Sicherheit sind besonders dann wichtig, wenn die Menschen ihre Lebensplanung neu strukturieren, so bei altersbedingter Berufsaufgabe, und womöglich langfristig wirksame finanzielle Dispositionen für die Gestaltung der neuen Lebensphase treffen.
Die Rentendynamik zählt nicht zum Kernbestand der Bismarck‘schen Sozialversicherungsgesetzgebung, sondern ist erst mit der großen Rentenreform von 1957 zum Durchbruch gekommen (vgl.
"Technisch" erfolgt die Anpassung der Renten nach einem einfachen Grundsatz. Jährlich – üblicherweise zur Jahresmitte − wird der aktuelle Rentenwert neu berechnet. Da jede einzelne Rente durch die Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert ermittelt wird, führt die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts zu einer entsprechenden Erhöhung aller Renten − nicht nur die neu zugehenden Renten, sondern auch die sog. Bestandsrenten werden von der Erhöhung des aktuellen Rentenwerts erfasst: Die Multiplikation des bisherigen aktuellen Rentenwerts mit der Anpassungsrate ergibt den neuen aktuellen Rentenwert.