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50 Jahre BAföG

Redaktion

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Am 1. September 1971 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz in Kraft. Junge Menschen sollten unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation studieren können. Weil der Anteil der BAföG-Empfänger seit vielen Jahren sinkt, wurden zuletzt Forderungen nach einer generellen Reform laut.

Ca. 100.000 Studenten aus allen Teilen der Bundesrepublik demonstrierten 1982 im Bonner Hofgarten für die Beibehaltung der BAföG-Sätze für die Studierenden. (© picture alliance / Klaus Rose | Klaus Rose)

Am Interner Link: 26. August 1971 verabschiedete der Bundestag das von der damaligen sozial-liberalen Regierung ausgearbeitete Bundesausbildungsförderungsgesetz (Interner Link: BAföG). Es trat am 1. September desselben Jahres in Kraft. Jugendliche und junge Erwachsene sollten unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund studieren oder einen höheren Schulabschluss erlangen können.

Auch wenn die Schul- und Hochschulausbildung an staatlichen Bildungseinrichtungen, abgesehen von vergleichsweise geringen Semestergebühren, kostenfrei war und es mit dem "Honnefer Modell" bereits seit 1957 eine staatliche Studierendenförderung gab, hing ein Studium in den Jahrzehnten zuvor oft von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sollte dies ändern. Es regelte fortan, wie viel Geld Studierende sowie eine bestimmte Gruppe an Schülerinnen und Schülern vom Staat – zunächst noch als 100-prozentigen Zuschuss – erhält, wenn sie selbst nicht dafür aufkommen können. Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich vor allem nach dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Verdienst oder gegebenenfalls dem des Ehepartners.

90 Milliarden Euro BAföG

Durch das BAföG hatte ab1971 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein relativ großer Kreis an jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf staatliche Ausbildungsunterstützung. Dem Deutschen Studentenwerk zufolge haben in den vergangenen fünf Jahrzehnten fast fünf Millionen Menschen ihre Ausbildung mithilfe des BAföGs ganz oder in Teilen finanziert. Über 90 Milliarden Euro hat der Staat seit dessen Einführung dafür aufgewendet.

Wer hat aktuell Anspruch auf Leistungen aus dem BAföG?

Gefördert wird in erster Linie das Hochschulstudium, aber auch der Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab der 10. Klasse – vorausgesetzt, die Schülerinnen und Schüler wohnen nicht bei den Eltern. Möglich ist außerdem die finanzielle Unterstützung einer Ausbildung an Fachschulen, bestimmten Berufsfachschulen sowie an Bildungsstätten wie Abendschulen, Berufsaufbauschulen und Kollegs.

Zudem wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz die Vorbereitung auf zahlreiche Fortbildungsabschlüsse in der beruflichen Weiterbildung gefördert, so auch die Ausbildung zum Meister. Die Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden – bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres. Allerdings gibt es im Falle der Altersbegrenzung Ausnahmen.

Wie wird der BAföG-Anspruch berechnet und muss ich es zurückzahlen?

Die Externer Link: Berechnung des BAföG orientiert sich an der Art der Ausbildungseinrichtung – beispielsweise Gymnasium oder Hochschule – und ist abhängig davon, ob man bei den Eltern wohnt. Um die genaue Höhe des sogenannten Bedarfssatzes zu bestimmen, werden als weitere Faktoren das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das der Eltern sowie von Ehe bzw. Lebenspartnern berücksichtigt.

Als Faustregel gilt: Vom jeweiligen Bedarfssatz werden Einkommen und Vermögen abgezogen, sofern diese bestimmte Freibeträge überschreiten. Bei Studierenden richtet sich die Dauer der finanziellen Förderung nach der Regelstudienzeit. Die Höhe der Leistungen errechnet sich unter anderem aus den Kosten für die Wohnung der Geförderten und ihrer Familienangehörigen. Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung zumeist als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen. Studierende und Auszubildende an höheren Fachschulen, Akademien und Universitäten erhalten die Förderung mindestens zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte (bis maximal 10.000 Euro) als zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung normalerweise fünf Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit beginnt.

Bis 2015 bezahlte der Bund fast zwei Drittel der Förderung, die Länder 35 Prozent – seit 2016 kommen die Mittel ausschließlich aus dem Bundeshaushalt.

BAföG nicht an gute Noten gekoppelt

Das BAföG ist anders als das "Honnefer Modell" oder diverse Stipendienprogramme explizit nicht an gute Noten geknüpft. Ebenfalls ein Novum: auch Schülerinnen und Schüler höherer Schulen werden unter bestimmten Umständen gefördert. Die BAföG-Regelungen und der Kreis Anspruchsberechtigten wurden in den folgenden Jahrzehnten mehrfach verändert und zunächst ausgeweitet. So kamen etwa bereits in den 1970er-Jahren auch viele Auszubildende in den Genuss von BAföG-Leistungen. Zunächst wurde das BAföG als 100-prozentiger Zuschuss ausbezahlt. Auch deshalb war das Interesse vieler junger Menschen groß: 1972 bezog fast die Hälfte aller Studierenden BAföG-Leistungen.

Achtmal in Folge weniger BAföG-Empfänger

Die Zahl der Anspruchsempfänger unter allen Studierenden und Schülern sank in den vergangenen Jahrzehnten dennoch deutlich (siehe Grafiken). In absoluten Zahlen gab es zwar immer wieder Schwankungen. So stieg zwischenzeitlich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund der Wiedervereinigung. Am eindeutigen Trend änderte dies jedoch nichts: 2020 Jahr sank zum achten Mal in Folge die Zahl aller BAföG-Beziehenden – um etwa 41.000 auf nur noch gut 639.000. Sie ist damit rund ein Drittel niedriger als noch 2012. Und auch 1991 war ihre Zahl mit gut 873.000 deutlich höher als heute.

Knapp 466.000 Studierende bezogen im vergangenen Jahr BAföG. 1991 waren es noch gut 607.000. Dabei ist die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich für ein Studium entscheiden, in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und war mit zuletzt rund drei Millionen um mehr als eine Million höher als noch vor zwei Jahrzehnten mit damals 1,8 Millionen Studierenden. Doch vom BAföG profitiert ein vergleichsweise geringer Teil der angehenden Akademikerinnen und Akademiker. Von fast 45 Prozent im Jahr 1972 sank ihr Anteil unter den Studierenden auf zuletzt gut elf Prozent.

BAföG-Sätze stiegen zuletzt deutlich – doch die soziale Ungleichheit bleibt hoch

In den vergangenen beiden Jahrzehnten blieben Anpassungen der BAföG-Leistungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten häufig aus. So gab es zwischen 2002 und 2008 sowie 2010 und 2016 keinerlei Erhöhungen. Ab 2019 wurde der Höchstsatz stufenweise von damals 735 Euro auf mittlerweile 861 Euro angehoben – ein Plus von 16 Prozent.

Das Bundesbildungsministerium sieht im BAföG eine Erfolgsgeschichte: Allein zwischen 1991 und 2019 sei der durchschnittliche Förderbetrag bei Studierenden von 290 Euro auf 514 Euro und bei Schülerinnen und Schülern von 228 Euro auf 473 Euro gestiegen. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln jedoch, dass das BAföG in seiner jetzigen Form nicht ausreiche, um die soziale Ungleichheit beim Studium nachhaltig zu verringern.

Einem 2017 veröffentlichten Hochschulbildungsreport zufolge war damals der Anteil der jungen Menschen, die ein Studium aufnahmen, unter Akademikerkindern gut dreieinhalbmal höher als bei Kindern von Nicht-Akademikern. Auch sei die Abbrecherquote unter Arbeiterkindern weit höher als bei Kindern aus Akademikerhaushalten. Deshalb werden immer wieder Forderungen einer generellen Reform des BAföG laut. Vor allem die Freibeträge für das Einkommen der Eltern seien deutlich zu niedrig.

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