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Auch wenn die Schul- und Hochschulausbildung an staatlichen Bildungseinrichtungen, abgesehen von vergleichsweise geringen Semestergebühren, kostenfrei war und es mit dem "Honnefer Modell" bereits seit 1957 eine staatliche Studierendenförderung gab, hing ein Studium in den Jahrzehnten zuvor oft von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sollte dies ändern. Es regelte fortan, wie viel Geld Studierende sowie eine bestimmte Gruppe an Schülerinnen und Schülern vom Staat – zunächst noch als 100-prozentigen Zuschuss – erhält, wenn sie selbst nicht dafür aufkommen können. Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich vor allem nach dem Einkommen der Eltern, dem eigenen Verdienst oder gegebenenfalls dem des Ehepartners.
90 Milliarden Euro BAföG
Durch das BAföG hatte ab1971 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein relativ großer Kreis an jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf staatliche Ausbildungsunterstützung. Dem Deutschen Studentenwerk zufolge haben in den vergangenen fünf Jahrzehnten fast fünf Millionen Menschen ihre Ausbildung mithilfe des BAföGs ganz oder in Teilen finanziert. Über 90 Milliarden Euro hat der Staat seit dessen Einführung dafür aufgewendet.
Wer hat aktuell Anspruch auf Leistungen aus dem BAföG?
Gefördert wird in erster Linie das Hochschulstudium, aber auch der Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule ab der 10. Klasse – vorausgesetzt, die Schülerinnen und Schüler wohnen nicht bei den Eltern. Möglich ist außerdem die finanzielle Unterstützung einer Ausbildung an Fachschulen, bestimmten Berufsfachschulen sowie an Bildungsstätten wie Abendschulen, Berufsaufbauschulen und Kollegs.
Zudem wird nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz die Vorbereitung auf zahlreiche Fortbildungsabschlüsse in der beruflichen Weiterbildung gefördert, so auch die Ausbildung zum Meister. Die Ausbildung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen werden – bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres. Allerdings gibt es im Falle der Altersbegrenzung Ausnahmen.
Wie wird der BAföG-Anspruch berechnet und muss ich es zurückzahlen?
Die Externer Link: Berechnung des BAföG orientiert sich an der Art der Ausbildungseinrichtung – beispielsweise Gymnasium oder Hochschule – und ist abhängig davon, ob man bei den Eltern wohnt. Um die genaue Höhe des sogenannten Bedarfssatzes zu bestimmen, werden als weitere Faktoren das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das der Eltern sowie von Ehe bzw. Lebenspartnern berücksichtigt.
Als Faustregel gilt: Vom jeweiligen Bedarfssatz werden Einkommen und Vermögen abgezogen, sofern diese bestimmte Freibeträge überschreiten. Bei Studierenden richtet sich die Dauer der finanziellen Förderung nach der Regelstudienzeit. Die Höhe der Leistungen errechnet sich unter anderem aus den Kosten für die Wohnung der Geförderten und ihrer Familienangehörigen. Schülerinnen und Schüler erhalten die Förderung zumeist als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen. Studierende und Auszubildende an höheren Fachschulen, Akademien und Universitäten erhalten die Förderung mindestens zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte (bis maximal 10.000 Euro) als zinsloses Darlehen, dessen Rückzahlung normalerweise fünf Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit beginnt.
Bis 2015 bezahlte der Bund fast zwei Drittel der Förderung, die Länder 35 Prozent – seit 2016 kommen die Mittel ausschließlich aus dem Bundeshaushalt.
BAföG nicht an gute Noten gekoppelt
Das BAföG ist anders als das "Honnefer Modell" oder diverse Stipendienprogramme explizit nicht an gute Noten geknüpft. Ebenfalls ein Novum: auch Schülerinnen und Schüler höherer Schulen werden unter bestimmten Umständen gefördert. Die BAföG-Regelungen und der Kreis Anspruchsberechtigten wurden in den folgenden Jahrzehnten mehrfach verändert und zunächst ausgeweitet. So kamen etwa bereits in den 1970er-Jahren auch viele Auszubildende in den Genuss von BAföG-Leistungen. Zunächst wurde das BAföG als 100-prozentiger Zuschuss ausbezahlt. Auch deshalb war das Interesse vieler junger Menschen groß: 1972 bezog fast die Hälfte aller Studierenden BAföG-Leistungen.
Achtmal in Folge weniger BAföG-Empfänger
Die Zahl der Anspruchsempfänger unter allen Studierenden und Schülern sank in den vergangenen Jahrzehnten dennoch deutlich (siehe Grafiken). In absoluten Zahlen gab es zwar immer wieder Schwankungen. So stieg zwischenzeitlich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund der Wiedervereinigung. Am eindeutigen Trend änderte dies jedoch nichts: 2020 Jahr sank zum achten Mal in Folge die Zahl aller BAföG-Beziehenden – um etwa 41.000 auf nur noch gut 639.000. Sie ist damit rund ein Drittel niedriger als noch 2012. Und auch 1991 war ihre Zahl mit gut 873.000 deutlich höher als heute.