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Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv | Hintergrund aktuell | bpb.de

Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv

Redaktion

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Vor 30 Jahren wurde das Ministerium für Staatssicherheit entmachtet. Die Akteneinsicht und Aufarbeitung des DDR-Geheimdienstes wurden durch die Einrichtung der Stasi-Unterlagen-Behörde ermöglicht. Künftig sollen die Dokumente im Bundesarchiv verwaltet werden – was bedeutet das für die Behörde?

Mehr als 15.000 Säcke mit zerrissenen Stasi-Akten warten noch auf ihre Rekonstruktion, viele davon in den zwölf Außenstellen – wie hier in Neubrandenburg. Künftig soll die Zahl der regionalen Archivstandorte auf fünf reduziert werden. (© picture-alliance/dpa)

Die Geschichte der Stasi-Unterlagen-Behörde

Am 15. Januar 1990 Interner Link: stürmten mehrere Tausend Menschen die Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße. Es war die letzte noch nicht besetzte Dienststelle des ehemaligen Interner Link: Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in der DDR, das seit dem 17. November 1989 unter neuem Namen – Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) – weiterarbeitete. Sie wollten die Stasi-Mitarbeiter/-innen daran hindern, weitere Akten zu vernichten und diese zugleich für die gesellschaftliche Nutzung öffnen.

Im Zuge der Einigungsverhandlungen wurde die Zukunft der Akten erneut zum Thema. Interner Link: DDR-Bürgerrechtler/-innen besetzten im September 1990 das Stasi-Archiv. Der öffentliche Druck auf die Volkskammer und die DDR-Vertragsunterhändler führte dazu, dass eine Regelung für den künftigen Umgang mit den Stasi-Unterlagen per Zusatzvereinbarung in den Einigungsvertrag einfloss.

Am 3. Oktober desselben Jahres, dem Tag der Interner Link: Wiedervereinigung, wurde Joachim Gauck zum "Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes" ernannt. Der Rostocker Pfarrer und Abgeordnete der Volkskammer begann seine Arbeit mit 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Am 29. Dezember 1991 trat das Interner Link: Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft, das seitdem den Zugang zu den Unterlagen und deren Verwendung etwa für die persönliche Einsichtnahme, Fragen der Wiedergutmachung und Rehabilitierung, die Überprüfung von Abgeordneten und Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung auf frühere Stasi-Tätigkeit, die Verfolgung von Straftaten sowie die Einsichtnahme von Forschung und Medien regelt. Aus dem "Sonderbeauftragten" Gauck wurde der erste Bundesbeauftragte, und am 2. Januar 1992 konnten die ersten Betroffenen Einblick in ihre Akte nehmen.

In der sogenannten "Gauck-Behörde" mit den damals noch 13 Außenstellen in den neuen Ländern stieg die Zahl der Mitarbeiter/-innen aufgrund der starken Akten-Nachfrage bis Mitte der 1990er Jahre auf fast 3.200. Im Oktober 2000 übernahm die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Marianne Birthler das Amt. Auf sie folgte im März 2011 als dritter Behördenchef der ehemalige DDR-Oppositionelle Roland Jahn.

Fakten zur bisherigen Arbeit der Behörde

Im Laufe von fast 30 Jahren haben die Behördenmitarbeiter/-innen eine Großteil der 111 Aktenkilometer, 1,8 Millionen Fotodokumente, knapp 2.900 Filme und Videos sowie über 23.000 Tondokumente archiviert und inventarisiert. Mehr als 15.000 Säcke von der Staatssicherheit zerrissener Akten warten noch auf ihre manuelle oder zukünftig virtuelle Rekonstruktion.

Allein im ersten Jahr, 1992, stellten mehr als eine halbe Million Menschen den Antrag auf persönliche Akteneinsicht. Über drei Millionen Antragsteller/-innen haben bisher in der Berliner Zentrale oder in den derzeit zwölf Außenstellen, den ehemaligen MfS-Bezirksverwaltungen, ihre Akten eingesehen – darunter etliche, die im Westen von der Stasi verfolgt wurden. Rund 35.000 Wissenschaftler/-innen und Journalisten/-innen haben in den Unterlagen recherchiert.

Außerdem wurden in mehr als 1,7 Millionen Ersuchen Akten angefordert, um Politiker/-innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes zu überprüfen. In mehr als einer halben Million Fälle wurden Möglichkeiten der Rehabilitierung, Entschädigung oder Strafverfolgung untersucht.

Akteneinsicht ist nach wie vor ein Thema: Im Jahr 2018 wollten mehr als 46.000 Betroffene ihre persönliche Akte zum ersten oder wiederholten Male einsehen. Zwei Drittel davon wandten sich an eine der Außenstellen, wo mit 68 Kilometer Akten der größte Teil der Stasi-Hinterlassenschaft lagert.

Der Bundestagsbeschluss

Am 26. September 2019 hat der Bundestag entschieden, dass die Stasi-Akten in das Interner Link: Bundesarchiv überführt und gemeinsam mit weiteren DDR-Akten in einem "Archivzentrum zur SED-Diktatur" auf dem Gelände der früheren Stasi-Zentrale untergebracht werden sollen. Behördenchef Roland Jahn und der Direktor des Bundesarchivs, Michael Hollmann, müssen jeweils zum Jahresende 2019 und 2020 Planungen zum Platz- und Investitionsbedarf vorlegen. Bis Sommer 2021, wenn Roland Jahns zweite Amtszeit endet, sollen die Akten ins Bundesarchiv integriert sein.

Zugleich wird die Zahl der regionalen Archivstandorte auf fünf – eines pro Bundesland – reduziert. Die anderen Außenstellen sollen laut Bundestagsbeschluss weiterhin informieren und beraten sowie Anträge auf Akteneinsicht entgegennehmen.

Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundestag eine Unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um Vorschläge zur Zukunft der Behörde zu erarbeiten. Das zwei Jahre später vorgelegte Konzept war jedoch so umstritten, dass der Bundestag eine Entscheidung vertagte und stattdessen Roland Jahn und Michael Hollmann damit beauftragte, neue Ideen zur Fusionierung zu erarbeiten. Im März 2019 legten die beiden Behördenleiter den Parlamentariern ihren Plan vor, die Stasi-Akten als eigenständigen, nach außen erkennbaren Bestand ins Bundesarchiv zu integrieren. Die Dokumente der DDR-Geheimpolizei unterliegen weiterhin dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, das noch verändert werden muss.

Bereits in der Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 2008 war die Behörde als "zeitlich begrenzt" konzipiert gewesen.

Argumente von Befürwortern und Kritikern

Die Befürworter der Bundestags-Entscheidung betonen, dass die Stasi-Akten derzeit weder in der Zentrale noch in den Außenstellen sachgemäß gelagert seien. Im Zuge ihrer Überführung ins Bundesarchiv und des geplanten Archivneubaus auf dem Stasi-Gelände würde sich dies ändern. Außer klimatisierten Räumen sollen hier technisch gut ausgestattete Restaurierungs- und Digitalisierungwerkstätten entstehen, in denen außerdem auf die Kompetenzen des Bundesarchivs zurückgegriffen werden könne. Eines Tages könnten die Akten, so die Befürworter, infolge der Digitalisierung ortsunabhängig genutzt werden.

Dass mit der Integration in das Bundesarchiv die Existenz des BStU als eigenständige Behörde endet und der Bundestag diesem Vorschlag zugestimmt hat, stößt aber auch auf Kritik. Frühere DDR-Bürgerrechtler betonen, dass die Stasi-Unterlagen-Behörde mehr ist als ein Archiv. Sie befürchten, das letzte bundesweit sichtbare Denkmal der friedlichen Revolution zu verlieren. Der Aktenzugang in der Behörde hat ihrer Ansicht nach bislang nicht nur die Freiheit von Bespitzelung symbolisiert, sondern auch das Recht auf Rehabilitierung von DDR-Unrecht sowie die Möglichkeit, frühere Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Außerdem wird befürchtet, dass eine in anderen post-diktatorischen Gesellschaften hoch angesehene Institution im Umgang mit den Akten einer die Diktatur stützenden Geheimpolizei verloren geht. Das Bundesarchiv sei anders als die Stasi-Unterlagen-Behörde eine passive Behörde. Es verwalte Akten, leiste aber keine politisch-historische Bildungsarbeit.

Dagegen betont der Bundesbeauftragte Roland Jahn, dass der Symbolwert der Stasi-Unterlagen erhalten bleibe. Diese sollten deshalb in den Regionen bleiben – und nicht, wie manche befürchten, in der Berliner Zentrale konzentriert werden. Der Bundesbeauftragte möchte allerdings den Dienstleistungscharakter des künftigen "Stasi-Unterlagen-Archivs" für die externe Forschung, für Bildung und Medien stärken, nach Sachthemen erschließen und den Blick vom MfS auf andere Verantwortungsträger in der DDR weiten.

Die beiden großen Aufgaben der Behörde – die persönliche Akteneinsicht und die jüngst bis 2030 verlängerte Überprüfbarkeit auf Stasi-Mitarbeit – seien zahlenmäßig von einem eigenständig geleiteten Stasi-Archiv unter dem Dach des Bundesarchivs zu bewältigen, heißt es bei den Befürwortern. Skeptiker befürchten, dass mit einer Abwicklung der Behörde als eigenständiger Institution nicht nur deren symbolische Bedeutung, sondern auch die politisch-historische Bildungsarbeit verschwindet.

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