In den Autohäusern der Republik herrschte in den ersten Wochen des Jahres 1968 große Ratlosigkeit. Im Mercedes-Benz-Salon am Hamburger Ballindamm fehlten Anfang 1968 die Preisschilder. Audi, Fiat und Ford wiesen ihre Preise in der Hansestadt "ab Werk" aus. Nur bei Renault war auf den Preisschildern ab Neujahr der Zusatz "einschl. MwSt." zu lesen. Denn: Am 1. Januar 1968 wurde die Mehrwertsteuer in ihrer heutigen Form in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Der "Mehrwertsteuersatz" beträgt heute 19 Prozent und fällt beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen an. Die Mehrwertsteuer ist Teil des Preises und wird vom Käufer gezahlt, muss aber vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt werden. Für Lebensmittel, Blumen, Bücher, Fahrkarten im Personennahverkehr u.a. gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Die meisten ärztlichen Leistungen (Ausnahmen sind z.B. kosmetische Operationen) sind von der Steuer befreit.
Bei ihrer Einführung 1968 lag der Regelsatz bei zehn Prozent, Waren des täglichen Bedarfs wurden mit dem ermäßigten Satz von fünf Prozent besteuert. Bis Ende 1967 hatte es bereits eine "Umsatzsteuer" gegeben, doch deren Sätze lagen deutlich niedriger – zuletzt bei vier Prozent.
Der große Nachteil der alten Umsatzsteuer war, dass sie "Kumulationseffekte" nach sich zog. Vom Großhandel über den Zwischenhandel bis zum Einzelhandel: Bei jedem Ankauf und Weiterverkauf von Gütern wurde die Umsatzsteuer erhoben – und an den jeweils nächsten Handelspartner weitergegeben. Bis beispielsweise ein Pfund Kaffee in den Supermarktregalen angekommen war, konnte es vorkommen, dass sich die Umsatzsteuer gleich mehrfach auf den Warenwert addierte und von daher gleich mehrfach im Verkaufspreis enthalten war.
Die neue "Mehrwertsteuer" ist abzugsfähig
Deswegen war die wohl wichtigste Neuerung im Jahr 1968, dass die Mehrwertsteuer (die per Definition eine spezifische Form der Umsatzsteuer darstellt) für Unternehmen und Selbstständige "vorsteuerabzugsfähig" war. Wer also eine geschäftliche Ausgabe tätigte, erhielt die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer gegen Vorlage des entsprechenden Belegs vom Finanzamt zurück. So musste der Betrag nicht mehr beim Weiterverkauf von Gütern aufgeschlagen werden.
Die Autohändler bekamen ihre Wagen direkt ab Werk geliefert, die Kumulationseffekte durch die weggefallene Umsatzsteuer waren überschaubar. Deshalb zierten sich Anfang 1968 viele von ihnen, mit Rücksicht auf Privatkunden, die faktische Preiserhöhung durch die Mehrwertsteuer auszuweisen. Andere Branchen hingegen machten aus der Not eine Tugend: Auf vielen Taxis klebte zu dieser Zeit ein großes, rotes "V" für "Vorsteuer". Ein Hinweis für Geschäftskunden, dass die Mehrwertsteuer separat auf der Quittung ausgewiesen wurde.
Noch im gleichen Jahr folgte die erste Mehrwertsteuererhöhung: Der reguläre Satz wurde im Juli 1968 auf elf Prozent angehoben, der ermäßigte Satz auf 5,5 Prozent. Bis 1998 folgten fünf weitere Erhöhungen des regulären Satzes um jeweils einen Prozentpunkt. Der ermäßigte Satz liegt seit Juli 1983 stabil bei sieben Prozent.
Die bisher größte Mehrwertsteuererhöhung kam im Januar 2007
Im Bundestagswahlkampf 2005 warb die SPD dafür, die Mehrwertsteuer nicht zu erhöhen. Die Union hingegen wollte eine Anhebung des regulären Satzes um zwei Prozentpunkte durchsetzen. Als CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag aushandelten, einigten sie sich auf einen denkwürdigen Kompromiss: Der reguläre Satz werde zum 1. Januar 2007 erhöht. Und zwar nicht um zwei, sondern gleich um drei Prozentpunkte. Die Einnahmen sollten für die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und für die Haushaltssanierung verwendet werden .
Im Jahr 2015 nahm der Staat insgesamt 159 Milliarden Euro an Umsatzsteuer ein. Davon bekam der Bund 52 Prozent, die Länder 45,5 Prozent und die Kommunen – nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums – "gut zwei Prozent". Nach der Einkommenssteuer ist sie die wichtigste steuerliche Geldquelle für die öffentlichen Haushalte. Zieht man die für ausländische Waren erhobene Einfuhrumsatzsteuer noch hinzu, lagen die "Steuern vom Umsatz" sogar bei 209 Milliarden Euro .
Wann wird die Bockwurst regulär besteuert? Und wann ermäßigt?
Obwohl die Mehrwertsteuer so wichtig für die öffentlichen Haushalte ist, steht sie momentan weniger im Fokus der öffentlichen Debatte. In den meisten EU-Staaten liegt der reguläre Mehrwertsteuersatz bei über 20 Prozent. In Ungarn wird der EU-Höchstsatz von 27 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Luxemburg hat mit 17 Prozent den niedrigsten Satz. Deutschland bewegt sich mit 19 Prozent am unteren Ende der Skala.
Streitpunkte sind weiterhin die Unterschiede zwischen ermäßigtem und regulärem Mehrwertsteuersatz. Welche Produkte und Dienstleistungen werden niedriger besteuert? Und welche nicht? Die Debatte ist so alt wie die Mehrwertsteuer selbst.
Schon Anfang 1968 schrieb das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" über die Probleme von Kiosk-Besitzern an Bahnhöfen: "Auch für Groteskes hat das neue System gesorgt. Da auf Lebensmittel nur fünf Prozent, auf den 'Verzehr an Ort und Stelle' aber zehn Prozent Steuer erhoben werden, sind unter anderen Kioske und Raststätten im Dilemma. Der Kassierer kann nicht wissen, ob die Bockwurst gleich auf dem Bahnsteig gegessen wird (zehn Prozent) oder erst im Zug (fünf Prozent)."
Die unterschiedlichen Sätze führen immer wieder zu Debatten. Kritiker argumentieren, dass die Steuerermäßigung nicht den Verbraucher entlaste, sondern einzelne Branchen subventioniere. Befürworter des Systems verweisen auf sozial-, bildungs-, verkehrs-, kulturpolitische u.a. Gründe, warum beispielsweise Lebensmittel und Fahrkarten weiterhin niedriger besteuert werden sollten.