Was genau sind nach offizieller Definition Katastrophen?
Katastrophen sind schwere Schadensereignisse, die eine Vielzahl von Menschen, aber auch Tiere und Umwelt betreffen können und die in ihrer Dimension so groß sind, dass sie mit lokalen und regionalen Kräften nicht bewältigt werden kann. Man benötigt zur Bewältigung von Katastrophen daher überregionale Kräfte, entweder innerhalb der Bundesrepublik aus mehreren Bundesländern bzw. mehreren Landkreisen kommend oder aber im internationalen Kontext in der Form, dass die Hilfe innerhalb der Staatengemeinschaft geleistet wird.
Trügt das Gefühl – oder sind Krisen und Katastrophen mehr geworden?
Zum einen wird natürlich der Begriff Katastrophe, zumindest dem Verständnis unserer Behörde nach, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, zum Teil inflationär verwendet. Wobei man hier natürlich auch sehen muss, dass Katastrophen für unterschiedliche Ebenen immer auch ein unterschiedliches Maß bedeuten. Was für die Bundesrepublik Deutschland auf einer nationalen Ebene noch keine Katastrophe ist, ist möglichweise für ein kleines Bundesland oder eine Stadt oder einen Landkreis vom Schadensausmaß und der Bewältigungskapazität her betrachtet durchaus eine Katastrophe. Es ist daher immer auch der Blickwinkel erforderlich, wann für wen ein Ereignis eine Katastrophe ist.
Und natürlich bedeutet ein Verkehrsunfall für das Individuum, bei dem die Hälfte der Familienmitglieder schwer geschädigt ist oder gar ums Leben kommt, eine individuelle Katastrophe. Aber in einem wissenschaftlichen und fachlichen Sinne spricht man wirklich nur dann von Katastrophen, wenn das Schadensausmaß so groß ist, dass man es mit den lokalen Kräften nicht mehr alleine bewältigen kann. Vor allen Dingen erstreckt sich die Bewältigungsdauer dann auch in der Regel über mehrere Tage, ggf. auch über mehrere Wochen und nicht über wenige Stunden hinweg.
Schauen wir uns vielleicht mal die Risiken und vor allem auch die Risikoabwägung an. Wie spüren Sie bzw. das BBK Risiken auf?
Das Thema Risikowahrnehmung und Risikobewusstsein ist ein ganz wichtiges Thema, wenn man mit Risiken vernünftig umgehen will. Es ist allerdings häufig so, dass zwischen der individuellen Risikowahrnehmung und dem tatsächlichen Risiko, das real besteht, durchaus eine große Differenz sein kann. Um Risiken möglichst objektiv aufzuspüren, ist es notwendig, dass man z.B. eine Risikoanalyse durchführt.
Und für die Durchführung von Risikoanalysen im Bereich des Bevölkerungsschutzes gibt es wissenschaftlich basierte Methoden. Das BBK hat beispielsweise solch eine Methode entwickelt und stellt sie dem Bund, den Ländern, aber auch den Kreisen und Kommunen zur Verfügung. Mit dieser Methode kann man objektiv – soweit Objektivität natürlich möglich ist – dann tatsächlich Risiken ermitteln und diese Risiken danach auch bewerten. Anschließend stellt man die Frage: Welche Ressourcen bin ich bereit, zur Risikobewältigung oder zum Umgang mit dem Risiko aufzubringen? Oder aber: Muss ich möglicherweise die Entscheidung treffen, dass das Risiko so hoch ist, dass ich dieses Risiko nicht eingehen will? Das bezieht sich z.B. auf Hochrisikotechnologien. Die Frage kommt z.B. bei neuen Technologien auf: Will ich die einführen? Wenn ja, dann muss ich eine Risikoanalyse, -bewertung und -betrachtung machen und danach entscheiden, welche Ressourcen ich zur Verfügung stelle, um das Restrisiko so gering wie möglich zu halten. Bin ich aber der Meinung, dass das Restrisiko, das ich zu tragen hätte, zu hoch ist, dann muss ich zu der Entscheidung kommen, dass ich so eine Technologie nicht einführe.
Sie haben eben schon die verschiedenen Ebenen angesprochen – Bund, Länder und Kommunen. Wer ist in Deutschland denn für den Katastrophenschutz zuständig?
Für den Katastrophenschutz, d.h. die Vorbereitung auf ein Ereignis und die Bewältigung dieses Ereignisses – wenn es dann eingetreten ist – sind die Bundesländer zuständig. Alle 16 Bundeländer haben entsprechende Landeskatastrophenschutz-Gesetze und darüber hinaus noch weitere Gefahrenabwehrgesetze, z.B. für den Rettungsdienst, für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung.
Der Bund ist für die größte Katastrophe zuständig, die man sich denken kann, den Krieg. Insofern ist auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auf der gesetzlichen Grundlage des Zivilschutzgesetzes für den Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall, in einem Kriegsfall zuständig. In solch einem Fall ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder mit Spezialressourcen. Er stellt z.B. Spezialfahrzeuge oder technische Ressourcen zur Verfügung, um eben im Fall dieser größten Katastrophe, die uns treffen kann, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die Kommunen, also die kreisfreien Städte und Landkreise, sind sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden. Das sind diejenigen, die dann die Bestimmungen, die in den Landesgesetzen stehen, auszuführen haben. Sie sind operativ zuständig und müssen etwa die Notfallpläne für ihre Landkreise und kreisfreien Städte organisieren, aufstellen, überarbeiten, jeweils anpassen und dafür Sorge tragen, dass auf der Ebene des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt auch genügend Ressourcen zur Verfügung stehen, um ein Großschadensereignis vor Ort bewältigen zu können.
Wenn wir uns jetzt mal solch ein Großschadensereignis vorstellen, etwa das Blackout des Stromnetzes einer Millionenstadt wie Berlin, wie sähe der Katastrophenschutz dort dann ganz konkret aus?
Ein Blackout, der ein großes Ballungszentrum mit Millionen Einwohnern trifft, und der, das ist ganz wichtig, über einen längeren Zeitraum anhält, wäre in der Tat eine Katastrophe, weil wir ja heutzutage in allen Lebensbereichen – allen öffentlichen wie privaten – vom Strom abhängig sind. Wenn der Strom bei einem Blackout flächendeckend über einen langen Zeitraum nicht mehr zur Verfügung steht, funktioniert nichts mehr. In solch einem Fall übernimmt der Katastrophenschutz einen Teil der Aufgaben, d.h., der Katastrophenschutz wird unter anderem dafür Sorge tragen, dass die Organe der Gefahrenabwehr, sprich Feuerwehren und Hilfsorganisationen, den in Not geratenen Menschen Hilfe leisten können. Die Feuerwehren beispielsweise werden Menschen, die in Aufzügen steckengeblieben sind, befreien müssen – das ist immer wieder schon bei vergangenen Stromausfällen passiert. Hilfsorganisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, Malteser etc. werden dafür sorgen, dass Menschen in wichtigen Einrichtungen, die nicht über eine Notstromversorgung verfügen, wie beispielsweis Altenheime, die gesetzlich gar nicht über eine Notstromversorgung verfügen müssen, versorgt werden können.
Man wird außerdem über andere Institutionen, wie etwa die jeweiligen Stadtwerke versuchen, dass bestimmte Infrastrukturen wenigstens einen Notbetrieb aufrechterhalten. So kann bei einem Blackout z.B. die Trinkwasserversorgung in kürzester Zeit zusammenbrechen – die muss in einem solchen Fall dann sichergestellt werden, entweder über Notbrunnen, die im Übrigen über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bundesweit zur Verfügung gestellt sind, oder aber eben durch Tankwagen, die das THW oder die Feuerwehren an zentralen Stellen zur Verfügung stellen, damit dort Trinkwasser zur Verfügung steht. Darüber hinaus sind dann natürlich viele technische Dienste unter dem Kommando des Katastrophenschutzes im Einsatz, um so etwas wie steckengebliebene Fahrtstühle oder Schließanlagen, die nicht mehr funktionieren, wieder in die Gänge zu kriegen.
Da ist also auch viel für die nicht-klassischen Blaulicht-Organisationen zu tun. Hier ist das ganze Umfeld der Infrastruktur-Sicherheit betroffen. Es geht in diesem Fall darum, dass Infrastrukturen wiederhergestellt werden können. Das ist eine Aufgabe, die unterschiedlichste Behörden in einem solchen Fall ganz massiv beschäftigen wird. Dafür ist dann auch ein behördenübergreifendes Handeln notwendig. Hier darf man also nicht nur segmentiell denken, wie wir das ja eigentlich sonst gerne tun: Bei Katastrophen denkt man sofort an Blaulicht – Feuerwehr und Hilfsorganisationen. In einem solchen Fall aber müssen darüber hinaus viele Behörden, die etwa für die Wirtschaft, für den Verkehr, für andere Formen von Sicherheit zuständig sind, zusammenwirken – und das frühzeitig, etwa mit Notfallplänen, die für solche Ereignisse im Vorfeld aufgestellt worden sind.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung ja ihr Externer Link: Konzept zur Zivilen Verteidigung vorgestellt. Das hat ein ziemlich breites mediales Echo gegeben. Relativ verkürzt auf die Aussage: Bundesregierung fordert zu Hamsterkäufen auf. Was würden sie denn Bürgerinnen und Bürgern raten: Wie kann und wie sollte sich jeder schützen?
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann mit Blick auf mögliche Katastrophensituationen oder Schadensereignisse eine ganze Menge tun, um sich zu schützen. Das heißt z.B., dass man einen gewissen Notvorrat zu Hause haben sollte. Wenn wir jetzt mal bei dem Blackout bleiben, den sie eben angesprochen haben. Wenn ein großflächiger, lang anhaltender Blackout stattfinden sollte, dann würden unsere Supermärkte z.B. innerhalb kürzester Zeit leer sein und auch nicht mehr nachgefüllt werden können. Denn heutzutage haben wir eine "just-in-time" Lieferung der Lebensmittel. Es gibt keine lokalen Lebensmittellagerstätten mehr. Die Lebensmittel werden alle täglich aus überregionalen Zentrallagern mit LKWs an die Supermärkte geliefert. Diese Distribution, also die Verteilung von Lebensmitteln, erfolgt in der Regel über computergestützte Programme. Und außerdem sind die großen Lager meist Hochregallagerstätten, bei denen bei einem Stromausfall auch vieles nicht mehr funktionieren würde. Das heißt also z.B., dass der Nachschub an Lebensmitteln relativ schnell zusammenbrechen würde. Daher braucht man für solch einen Fall einen gewissen Notvorrat zuhause, etwa ein gewisses Quantum an Lebensmitteln und vor allen Dingen an Trinkwasser, um hier mehrere Tage mit dem Nötigsten versorgt zu sein. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme.
Und im besonderen Maße ist das wichtig für sogenannte Risikogruppen, also beispielsweise für Familien, in denen kranke Menschen leben. Für diese kranken Menschen muss auch ein gewisser Medikamentenvorrat vorhanden sein, denn Apotheken werden genauso "just-in-time" beliefert. Nahrungs- und Medikamentenvorrat sind daher also zwei ganz wichtige Bereiche.
Ein dritter wichtiger Bereich betrifft den Umstand, dass sie in einer Notfallsituation wissen müssen, was los ist. Sie brauchen daher eine Informations- und Nachrichtenquelle. Wenn der Strom mal tatsächlich weg sein sollte, stehen ihnen da mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen: Wer ein Auto hat, hat meistens auch ein Autoradio. Dieses Autoradio funktioniert solange, wie die Autobatterie noch voll und funktionstüchtig ist. Außerdem gibt es sogenannte Kurbelradios, bei denen sie mit einer kleinen Kurbel den nötigen Strom für das Radio selbst erzeugen. Das sind schon mal zwei ganz wichtige Informationsquellen, die sie nutzen können, um dann auch zu erfahren, was denn tatsächlich los ist und außerdem um zu erfahren, welche Verhaltens-Empfehlungen die Behörden geben. So sollten etwa möglichst schnell Informationen bei ihnen ankommen, wenn z.B. ein ganzer Stadtteil evakuiert werden muss. Solche Empfehlungen geben wir als BBK auch in verschiedenen Materialien und über Medien heraus, etwa als gedruckte Publikationen, in Internetbeiträgen, Twitter-Informationen oder YouTube-Videos.
Wichtig ist ja auch die Krisenkommunikation. Ich habe neuerdings die WarnApp NINA installiert. Wie weit ist die App denn verbreitet?
Also Nina ist genauso wie solche anderen modernen Informationsmedien und Kanäle ein wachsendes Medium. Das heißt, dass ich ihnen heute, Stichdatum, keine konkrete Zahl nennen kann. Mittlerweile haben sich eine ganze Reihe von Bundesländern entschieden, NINA ebenfalls als ein Warnmedium zu nutzen. Hier sind mittlerweile auch eine ganze Reihe von Landkreisen und kreisfreien Städten an unser mobiles Warnsystem angeschlossen, an das sogenannte MoVas-System. Und da ist NINA ein Medium, um die Warn- und Verhaltensinformationen unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen.
Social Media kommen in der Krisenkommunikation immer mehr zum Einsatz. Das BBK hat einen eigenen Twitter Account, die Polizei gibt viele Warnhinweise bei Gefahrenlagen mittlerweile zuallererst bei Twitter raus. Das erhöht natürlich die Reichweite von Warnungen – kann aber auch Panik unter der Bevölkerung schüren. Sind Social Media in der Krisenkommunikation mehr Chance oder eher Gefahr?
Es ist ambivalent zu betrachten – aber: Es existiert. Social Media ist in der Welt und wir werden Social Media auch nicht wegbekommen. Und ganz im Gegenteil: Social Media-Aktivitäten werden weiter wachsen und das heißt für die Behörden ganz generell, egal ob das jetzt Polizei-, Katastrophenschutz- oder andere Gefahrenabwehrbehörden sind: Die Behörden müssen sich intensiv mit Social Media auseinandersetzen und Risiko- und Krisenkommunikationsstrategien entwickeln, die Social Media intensiv einbeziehen.
Das Interview führte Lisa Philippen
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