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Die Bundestagswahl 2017
Redaktion
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Deutschland wählte am 24. September den 19. Deutschen Bundestag. 42 Parteien standen zur Wahl. Nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis sind sieben Parteien im neu gewählten Parlament vertreten.
61,5 Millionen Wahlberechtigte waren aufgerufen, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Darunter knapp 3 Millionen junge Menschen, die den Bundestag erstmals wählen durften. 2.559 Direktkandidaten bewarben sich in den einzelnen Wahlkreisen um einen Platz im Bundestag. Bundesweit 111 von ihnen sind parteilos. Die Direktkandidaten konnten per Erststimme gewählt werden. 34 Parteien standen mit mindestens einer Landesliste zur Wahl.
Ein sechs-Fraktionen-Parlament
Nach dem vorläufigen Ergebnis (Quelle: Bundeswahlleiter, Stand 5:25 Uhr) sind im neuen Bundestag sechs Fraktionen vertreten. Neben der CDU/CSU (33 %), der SPD (20,5 %), den Linken (9,2 %) und den Grünen (8,9 %) schaffte auch die FDP (10,7 %) wieder den Sprung ins Parlament, erstmalig ist der AfD (12,6 %) der Einzug in den Bundestag gelungen. Die Wahlbeteiligung lag mit 76,2 % fast fünf Prozent höher als bei der letzten Bundestagswahl 2013. Dem neuen Parlament werden mit Überhang- und Ausgleichsmandaten 709 Abgeordnete angehören, 111 mehr als in der vergangenen Legislaturperiode.
Sowohl CDU/CSU (-8,6 %) als auch SPD (-5,2 %) verloren deutlich an Stimmen, Linke (+0,6 %) und Grüne (+0,5 %) konnten ihre Ergebnisse leicht verbessern, zu den Gewinnern gehören die FDP (+ 6 %) und die AfD (+7,9 %).
Vergleich der Sitzverteilung der Bundestagswahlen 2017 und 2013
Den Schwerpunkt ihres Wahlkampfes setzten die Parteien in ihren Programmen auf Themen wie Steuern, innere Sicherheit, Energie, Bildung sowie die deutsche Asylpolitik. Umstritten waren insbesondere die Haltungen der Parteien zum außenpolitischen Kurs gegenüber der Türkei sowie zum Umgang mit dem sogenannten Diesel-Skandal. Bundeskanzlerin Angela Merkel ging als Spitzenkandidatin der CDU ins Rennen. Merkels Herausforderer war der Sozialdemokrat Martin Schulz. Der SPD-Spitzenkandidat ist seit März 2017 auch Parteivorsitzender, zuvor war er fünf Jahre lang Präsident des Interner Link: Europäischen Parlaments. CSU-Spitzenkandidat war Joachim Herrmann, die CSU unterstützte allerdings die CDU-Spitzenkandidatur Angela Merkels. Die Linke trat mit einem Spitzenduo aus Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch an. Ebenfalls zwei Spitzenkandidaten schickten die Grünen mit Katrin-Göring Eckardt und Cem Özdemir ins Rennen. Für die FDP kandidierte Parteichef Christian Lindner, für die AfD Alice Weidel und Alexander Gauland.
Das Wahlsystem
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels, die Zweitstimme auf der rechten Hälfte vergeben. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat gewählt, also der Politiker, der für seine Region in den Bundestag einziehen soll. 299 Wahlkreise gibt es in Deutschland. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat und erhält damit einen Sitz im Bundestag. Hierbei genügt die relative Stimmenmehrheit.
Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, wie die Bundestagswahlen funktionieren. Wieviel Stimmen hat man? Was ist wichtiger die Erst- oder die Zweitstimme? Was wählt man mit den beiden Stimmen?
Mit der Zweitstimme werden die Landeslisten der Parteien gewählt. Für die Zusammensetzung des Bundestags ist letztlich die Zweitstimme entscheidend, weil sie darüber bestimmt, wie viele Parlamentssitze eine Partei erringt. Parteien ziehen dann in den Bundestag ein, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.
Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten: aus den 299 direkt gewählte Abgeordneten und mindestens 299 Abgeordneten, die über die Landesliste einer Partei in den Bundestag einziehen. Falls eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr dort Sitze durch die Zweitstimmen zusteht, behält sie diese Sitze jedoch (Überhangmandate). Die entstandenen Überhangmandate werden dann durch ein mehrstufiges System ausgeglichen, sodass anschließend alle Parteien im Bundestag im Verhältnis ihrer Zweitstimmen vertreten sind. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Abgeordneten im Bundestag. Der 18. Bundestag hatte deshalb 630 Sitze.
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