Am 20. Juli 1906 erhielten Frauen in Finnland das Recht das Parlament zu wählen und selbst dafür zu kandidieren. Dieser Reform hatte der russische Zar und Großfürst von Finnland Interner Link: Nikolaus II. zugestimmt.
1906 stand Finnland unter Herrschaft des Russischen Reichs. Im schwedisch-russischen Krieg (1808-1809) hatte das Zarenreich das Land erobert. Dennoch besaß Finnland weitgehende Autonomie. Es hatte einen Vierständelandtag – in dem Adel, Kirche, Bürger und Freibauern vertreten waren – sowie ein eigenes Grundgesetz. Das Wahlrecht für diesen Landtag hatten jedoch nur 15 Prozent der männlichen Bevölkerung.
Proteste und Generalstreik
Mit dem Februarmanifest hatte Zar Nikolaus II. im Jahr 1899 die finnische Autonomie im Russischen Reich jedoch aufgehoben. Das führte zu Protesten in Finnland. Die finnische Bevölkerung wollte ihre weitgehende Unabhängigkeit zurückgewinnen. Gleichzeitig forderte die Interner Link: Arbeiterbewegung, in der auch Frauen eine wichtige Rolle einnahmen, soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Das Wahlrecht für alle war eines der zentralen Themen ihres Kampfes. Ende Oktober 1905 kam es zu einem Interner Link: Generalstreik.
Um die Lage zu beruhigen, entschied der russische Zar den Forderungen nachzugeben. Das sogenannte Novembermanifest stellte nicht nur die finnische Autonomie wieder her, sondern sah auch eine Reform des Vierständelandtags vor. Am 20. Juli 1906 bestätigte der Zar die neue Landtagsverordnung. Das Interner Link: Ständesystem Finnlands wurde durch ein Interner Link: Einkammer-Parlament ersetzt, das in allgemeinen und gleichen Wahlen bestimmt wurde. Alle finnischen Staatsbürger ab 24 Jahren durften nun wählen – unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrem gesellschaftlichen Stand.
Mit dieser Parlamentsreform erlangten Frauen zum ersten Mal in Europa das Recht zu wählen und sich selbst zur Wahl zu stellen. In Interner Link: Neuseeland hatten Frauen bereits 1893 das aktive Wahlrecht erhalten. In Interner Link: Australien wurde das aktive und passive Wahlrecht für Frauen 1902 eingeführt. Die indigene Bevölkerung war allerdings von der Wahl ausgeschlossen. Sie durfte erst ab 1962 wählen.
Uneingeschränkt: Alle Bürgerinnen und Bürger erhielten das volle Wahlrecht.
Quelle: Externer Link: UN Women: In Pursuit of Justice – Progress of the World’s Women (2011-2012), S. 122-125. (© bpb)
Parlamentswahlen in Finnland 1907
Im Frühjahr 1907 fanden die ersten Wahlen für das neue finnische Parlament statt. Die Zahl der Wahlberechtigten hatte sich nach der Parlamentsreform verzehnfacht. Denn nicht nur Frauen durften nun erstmals wählen, sondern auch 85 Prozent der männlichen Bevölkerung, deren Stände bis dato nicht im Ständeparlament vertreten gewesen waren. 70,7 Prozent der Wahlberechtigten nahmen an der Wahl teil. 62 Kandidatinnen stellten sich zur Wahl, 19 von ihnen hatten Erfolg. Am 25. Mai 1907 zogen sie neben 181 Männern ins Interner Link: finnische Parlament – die Eduskunta – ein.
Die meisten Frauen gehörten der Sozialdemokratischen Partei (auf Finnisch: Suomen sosialidemokraattinen puolue) an, die auch die meisten Stimmen – 80 Sitze im Parlament – erhielt. Eine von ihnen war Miina Sillanpäa. Sie blieb rund 40 Jahre im finnischen Parlament und war 1926 als Sozialministerin die erste Frau in einem finnischen Ministeramt.
Kampf um das Frauenwahlrecht in anderen Ländern Europas
Das Thema Frauenwahlrecht war zu Beginn des 20. Jahrhunderts in vielen Teilen Europas aktuell. In Großbritannien kämpften die Suffragetten (suffrage, deutsch: Wahlrecht) – teilweise militant – für mehr Rechte. In Berlin gründete sich 1904 der Interner Link: Weltbund für das Frauenstimmrecht, an dem Frauenrechtlerinnen aus acht Ländern teilnahmen.
Nachdem Finnland das Frauenwahlrecht eingeführt hatte, folgten Norwegen (1913), Dänemark und Island (1915), Estland (1917) sowie Lettland und Deutschland (1918). In Großbritannien erhielten Frauen 1928 das Wahlrecht, in Frankreich 1944. Als letztes europäisches Land führte Liechtenstein 1984 das Frauenwahlrecht ein.
Im Dezember 2015 durften in Saudi-Arabien erstmals Frauen die Gemeinderäte wählen und auch kandidieren.