Die Externer Link: Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) wurde am 16. November 1945 von 37 Staaten unterzeichnet und trat am 4. November 1946 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland trat der Organisation 1951 bei, die DDR folgte 1972.
Hauptentscheidungsgremium der UNESCO ist die Generalkonferenz. Sie tritt alle zwei Jahre zusammen und Vertreterinnen und Vertreter aller derzeit 193 Mitgliedstaaten nehmen an ihr teil. Die Generalkonferenz entscheidet nach dem Prinzip "Ein Staat, eine Stimme" unter anderem über das Programm der Organisation und wählt den Exekutivrat. Die UNESCO hat ihren Hauptsitz in Paris, ist aber in jedem Mitgliedstaat durch sogenannte Nationalkommissionen vertreten. Generaldirektorin ist seit 2017 die Französin Audrey Azoulay.
Friedenssicherung durch geistige und moralische Solidarität
Die Aufgabe, der sich die UNESCO verpflichtet hat, ist die Förderung der weltweiten Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur – mit dem Ziel, zur Stärkung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit und beizutragen. Begründet wird das in der Leitidee der UNESCO so: "Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden."
In ihren Anfangsjahren widmete sich die UNESCO vor allem dem Wiederaufbau von Bibliotheken, Schulen und Museen, die im Zweiten Weltkrieg zerstört worden waren. Seither ist eine Vielzahl von Aufgaben hinzugekommen. Unter den Oberthemen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kommunikation und Information setzt die UNESCO heute auf der ganzen Welt Projekte um: Diese reichen inhaltlich von Rassismusbekämpfung über den Zugang zu modernen Informationstechnologien bis hin zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes.
Schutz des Welterbes
Mehr als 1100 Natur- und Kulturstätten in 167 Ländern wurden bis heute als UNESCO-Weltkultur- oder -naturerbe ausgezeichnet – dazu gehören so unterschiedliche Orte wie das Taj Mahal in Indien, die Felsenkirchen von Lalibela in Äthiopien oder das nordfriesische Wattenmeer. Als Welterbestätten gelten laut UNESCO etwa Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke oder einzigartige Naturlandschaften. Daneben gibt es das sogenannte immaterielle Kulturerbe, was zum Beispiel Tänze, Bräuche oder Handwerkskunst umfasst und zum Erhalt traditioneller Lebensformen beitragen soll.
Der Welterbe-Titel ist mit Auflagen verbunden und verpflichtet die Ausgezeichneten, das jeweilige Kultur- oder Naturerbe zu schützen. Um den Wissensaustausch über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen, organisiert die UNESCO regelmäßige Konferenzen und Dialogveranstaltungen.
Dass die Bemühungen um den Schutz des Welterbes jedoch auch scheitern können, zeigten etwa die Zerstörung antiker Monumente in der syrischen Stadt Palmyra durch die Terrormiliz "Islamischer Staat" oder die verheerenden Waldbrände, die sich seit Sommer 2020 im brasilianischen Schutzgebiet Pantanal ausbreiten.
Grundrecht auf Bildung
Ein weiteres wichtiges Ziel der UNESCO ist es, das Recht auf Bildung und Schulbesuch für jeden Menschen durchzusetzen. Dafür unterstützt und entwickelt die Organisation Bildungsmaßnahmen und -einrichtungen. Seit den 1960er Jahren gehören dazu auch Programme zur Alphabetisierung. Zwischen 1990 und 2015 führte die UNESCO ein Aktionsprogramm mit dem Titel "Bildung für alle" durch, mit dem Kindern weltweit ein Zugang zu kostenloser, verpflichtender und qualitativ hochwertiger Grundschulausbildung geboten werde sollte. Auch die Benachteiligung von Frauen in der Primar- und Sekundarbildung in vielen Ländern sollte überwunden werden. 2015 zog die UNESCO allerdings eine kritische Bilanz: Die Zahl der Kinder, die eine Schule besuchen, sei zwar um gut 50 Millionen gestiegen. Dennoch konnten 2016 nach Angaben der UNESCO weltweit noch immer 750 Millionen Erwachsene nicht lesen und schreiben.
Im Rahmen der Globalen Agenda Bildung 2030 hat sich die UNESCO das Ziel gesetzt, inklusive und chancengerechte Bildung sicherzustellen und der Bildungsbenachteiligung von Kindern aufgrund ihrer Herkunft, Identität oder aufgrund einer Behinderung entgegenzuwirken. Dem Externer Link: Weltbildungsbericht zufolge wird in einem Viertel aller Länder weltweit die getrennte Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung gesetzlich vorgeschrieben. Auch dort, wo die Diskriminierung Behinderter offiziell untersagt ist, gibt es große Defizite bei der schulischen Teilhabe. Viele Staaten verweigern oder erschweren überdies bestimmten Minderheiten den Zugang zu guter Bildung. In Teilen Osteuropas werden etwa Kinder der Roma-Minderheit getrennt von der Mehrheitsgesellschaft unterrichtet.
Corona-Pandemie könnte Bildungsungleichheit verschärfen
Die Covid-19-Pandemie droht die weltweite Bildungsungleichheit noch zu verschärfen. So haben laut UNESCO "40 Prozent der Länder mit niedrigem und niedrig-mittlerem Einkommen während der Covid-19-Krise keine Maßnahmen zur Unterstützung der von Exklusion bedrohten Lernenden ergriffen". Die Organisation befürchtet, dass sich durch die Corona-Pandemie die jährliche Finanzierungslücke für Bildung in armen Ländern massiv vergrößern könnte.
Auch in Deutschland warnten Bildungsexpertinnen und Experten zuletzt, dass vor allem Kinder aus ärmeren und bildungsfernen Schichten durch Unterrichtsausfall benachteiligt seien. Diese hätten häufiger Probleme, den Lernstoff auch ohne eine Lehrkraft nachzuarbeiten.
Wissen und Forschung
Neben Bildungspolitik und dem Schutz des Welterbes zählt die UNESCO auch die Förderung unabhängiger Wissenschaft und der Verbreitung von Informationen zu ihren Aufgaben, um so zur weltweiten Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Bearbeitung globaler Herausforderungen – etwa des Klimawandels – beizutragen. Einerseits fördert sie dazu Forschungsinfrastrukturen und die globale Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, andererseits setzt sie sich für die freie Verfügbarkeit von Wissen und Information ein. Dazu gehört vor allem der freie Zugang zum Internet, der noch heute für rund die Hälfte der Weltbevölkerung nicht möglich ist.
Gerade durch die Verbreitung von Verschwörungsmythen, durch öffentliche Missbilligungen von Medien und Wissenschaft, die in zahlreichen Ländern zu beobachten sind, aber auch durch "Internet-Shutdowns", die in manchen Staaten als politisches Machtinstrument genutzt werden, sieht die UNESCO die Informations- und Wissenschaftsfreiheit bedroht.
Austritt der USA und Israels
Die UNESCO stand zuletzt auch in der Kritik. Nachdem 2011 Palästina als vollwertiger Mitgliedstaat gegen den Widerstand Israels und der Interner Link: USA aufgenommen wurde, warfen die beiden Staaten der Organisation wiederholt Voreingenommenheit gegenüber Israel vor und stellten die Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge ein. Mit Beginn der Amtszeit von US-Präsident Donald Trump verschlechterte sich das Verhältnis zwischen der UN-Organisation und Washington weiter. 2017 traten sowohl Israel als auch die Vereinigten Staaten mit Wirkung zum Jahresende 2018 aus der UNESCO aus.
Auch die deutsche Bundesregierung kritisierte 2017, dass eine "Politisierung" der UNESCO durch einige Mitgliedstaaten zu beobachten sei und forderte ebenfalls Reformen. Gleichzeitig bedauerte sie den Rückzug der USA und Israels aus der Organisation.
Mit dem Rückzug der Vereinigten Staaten brachen der UNESCO seit 2011 jährlich etwa ein Fünftel der Mitgliedsbeiträge weg. Für die Jahre 2020 und 2021 beläuft sich das Budget der Organisation auf rund 1,1 Milliarden Euro, etwas weniger als die Hälfte davon wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Deutschland ist aktuell nach Japan und China der drittgrößte Beitragszahler.
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