Eine Anschlagtafel am 5. August 1949 in Düsseldorf mit Wahl- und Werbeplakaten zur Bundestagswahl. Ein findiger Seifenfabrikant nutzte den Wahlkampf für seine Reklamezwecke. "Morgen müssen alle Wahlberechtigten an die Wahlurne treten und den ersten Bundestag wählen. Keiner darf fehlen. Wer jetzt nicht wählt, hat bekanntlich hinterher auch kein Recht zum Schimpfen." Mit diesen Worten forderte der Bremer Senatspräsident Wilhelm Kaisen seine Mitbürgerinnen und Mitbürger in Westdeutschland am 13. August 1949 auf, am nächsten Tag den ersten Deutschen Bundestag zu wählen. Es war nach den Landtagswahlen von 1946 die erste freie Wahl seit den Reichstagswahlen im November 1932.
Streit um Wahlrecht
Wie gewählt wurde, wer wählen durfte und gewählt werden konnte, hatten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates im erst
Die Vertreter der verschiedenen Parteien im Parlamentarischen Rat hatten zunächst über das Wahlsystem gestritten. Während die meisten Mitglieder der CDU eine Mehrheitswahl befürworteten, traten Vertreter von SPD, FDP, Zentrum und KPD für eine Verhältniswahl ein. Die Parlamentarier einigten sich schließlich auf einen Kompromiss, die personalisierte Verhältniswahl: Ein Teil der Abgeordneten wurde nach relativer Mehrheitswahl in Einpersonenwahlkreisen gewählt, der Anteil der Parteien an den Sitzen im Bundestag wurde aber ausschließlich durch Verhältniswahl ermittelt.
Teil dieses Kompromisses war die sogenannte Sperrklausel. Sie sollte verhindern, dass Splitterparteien in den Bundestag gewählt würden. Die Sperrklausel galt bei dieser Wahl auf Länderebene: Eine Partei musste mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen in einem Bundesland gewinnen, um in den Bundestag einzuziehen. Stimmen aus Ländern, in denen Parteien weniger als fünf Prozent der Stimmen erhielten, wurden nicht gezählt. Erst mit dem Wahlgesetz von 1953 gab es eine bundesweite Fünf-Prozent-Hürde.
QuellentextBesonderheiten der ersten Bundestagswahl
Wer durfte wählen?
Wahlberechtigt waren alle Männer und Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft ab 21. Jahren. Erst zur Bundestagswahl 1972 wurde das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre gesenkt.
Das Wahlgesetz zum ersten Deutschen Bundestag sah zudem das Wahlrecht für Vertriebene, Geflüchtete oder zurückgekehrte Kriegsgefangene ohne deutsche Staatsbürgerschaft vor, die ihren dauerhaften Wohnsitz innerhalb den Grenzen des Deutschen Reiches von 1938 durch den Krieg oder die Gebietsabtretungen nach Kriegsende verloren hatten.
Vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen waren dagegen Personen, die im Rahmen der
Wie wurde gewählt?
Im Gegensatz zu heutigen Bundestagswahlen konnten die Wahlberechtigten 1949 nur eine Stimme abgeben. Mit dieser Stimme wählten sie zugleich ihren Direktkandidaten und die Landesliste seiner Partei. Erst seit 1953 können Wahlberechtigte in Deutschland bei Bundestagswahlen eine Erst- und Zweitstimme vergeben.
Die für die Sitzverteilung im Bundestag wichtigen Stimmanteile der Parteien wurden bis 1956 zudem nur innerhalb der einzelnen Bundesländern und nicht bundesweit summiert, bevor sie nach dem d´Hondt-Verfahren in Mandate umgerechnet wurden. Parteien mussten in einem Bundesland über fünf Prozent der Stimmen erhalten, um in den Bundestag einziehen zu können (Sperrklausel).
Wer wurde gewählt?
Zur Wahl stellen durften sich alle Männer und Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft sowie Flüchtlinge oder Vertriebene ohne deutsche Staatsbürgerschaft (siehe oben) ab 25 Jahren. Erst 1975 wurde das Mindestalter für das passive Wahlrecht auf 18 Jahre gesenkt.
Insgesamt gab es zur Bundestagswahl 1949 in den elf Bundesländern 242 Wahlkreise mit Direktkandidaten, 158 Abgeordnete zogen über die Landeslisten in den Bundestag ein (insgesamt waren also 400 Sitze zu vergeben, dazu kamen zwei Überhangmandate bei SPD und CDU sowie acht Abgeordnete aus West-Berlin mit eingeschränktem Stimmrecht).
Mehr Informationen zur Bundestagswahl 1949 gibt es beim Externer Link: Bundeswahlleiter. Das Wahlgesetz von 1949 gibt es beim Bundesanzeiger Externer Link: als PDF zum Herunterladen.
Heißer Wahlkampf
Die Spitzenkandidaten der aussichtsreichsten Parteien, Kurt Schumacher (SPD) und Konrad Adenauer (CDU), lieferten sich im Wahlkampf harte Auseinandersetzungen. Adenauer rückte die SPD in die Nähe der Kommunisten und versuchte mit dem Programm der "sozialen Marktwirtschaft" zu punkten. Schumachers Kritik an der katholischen Kirche kostete die SPD zusätzlich Sympathien. Auch die noch offene Frage der Wiedervereinigung war Wahlkampfthema: Schumacher forderte vehement die deutsche Einheit, Adenauer war dagegen die Westintegration der Bundesrepublik wichtiger.
Elf Parteien im neuen Parlament
78,5 Prozent der Wahlberechtigten gaben am Wahltag, dem 14. August 1949, ihre Stimme ab. Externer Link: 11 Parteien und Wählervereinigungen zogen in den Bundestag ein. Stärkste Fraktion wurden die Unionsparteien CDU und CSU. Sie erhielten 31 Prozent der Stimmen und errangen damit 139 von insgesamt 402 Bundestagsmandaten. Die SPD gewann 131 Sitze (29,2 Prozent), 52 Abgeordnete stellte die FDP und jeweils 17 die konservative Deutsche Partei sowie die Bayernpartei. Die Kommunistische Partei zog mit 15 Abgeordneten in den Bundestag ein. Auch kleinere Parteien wie die "Wirtschaftliche Aufbauvereinigung" (zwölf Sitze), die katholische Zentrumspartei (zehn Sitze) und die Deutsche Konservative Partei/Deutsche Rechtspartei (fünf Sitze) schafften es ins Parlament. Einen Abgeordneten stellte der Südschleswigsche Wählerverband der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein. Daneben gelang drei Parteilosen der Einzug in den ersten deutschen Bundestag.