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Bayern und Hessen planen Klage gegen Länderfinanzausgleich

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Der Länderfinanzausgleich soll für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland sorgen, so steht es im Grundgesetz. Doch schon länger schwelt ein Streit um den finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern. Bayern und Hessen wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und so eine Reform erzwingen.

Eine hessische (v.l.), eine deutsche und eine bayerische Fahne wehen vor dem Schloss Biebrich in Wiesbaden. Im Schloss Biebrich findet am Dienstag die gemeinsame Kabinettssitzung der Länder Hessen und Bayern statt, auf der die beiden Bundesländer über eine Klageerhebung gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht entscheiden wollen. (© AP)

Die Starken helfen den Schwachen

Seit 1950 soll der Länderfinanzausgleich die "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" überall in Deutschland sichern, das schreibt das Grundgesetz vor. Die wohlhabenden Länder sind mit diesem System schon seit einiger Zeit nicht mehr einverstanden. Bayern und Hessen haben nun angekündigt, noch in diesem Monat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Klage auf den Weg zu bringen. Das BVerfG wird voraussichtlich frühestens 2014 entscheiden. Sollte der Klage stattgegeben werden, erhofft sich allein Bayern eine Entlastung um eine Milliarde Euro jährlich. 2019 laufen sowohl die aktuelle Regelung des Länderfinanzausgleichs als auch der Solidarpakt II aus.

Geben und Nehmen

Nur drei der 16 Bundesländer sind nach Externer Link: vorläufigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums für 2012 Geldgeber im Länderfinanzausgleich: Bayern mit 3,9 Milliarden Euro, Baden-Württemberg mit 2,7 Milliarden Euro und Hessen mit 1,3 Milliarden Euro. Baden-Württemberg und Hessen haben seit 1950 durchgängig Geld in den Ausgleichstopf eingezahlt.

Am meisten Geld fließt nach Berlin: 3,3 Milliarden Euro erhielt die Hauptstadt im vergangenen Jahr, über 40 Prozent der gesamten umverteilten Summe zwischen den Ländern. Auch in einem Vergleich der Ausgleichszahlungen 1995-2012 liegt Berlin unter den Nehmerländern mit über 48 Milliarden Euro weit vor dem Nächstplatzierten Sachsen.

Das Grundgesetz zum Länderfinanzausgleich

"Durch das Gesetz ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen für die Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Länder und für die Ausgleichsverbindlichkeiten der ausgleichspflichtigen Länder sowie die Maßstäbe für die Höhe der Ausgleichsleistungen sind in dem Gesetz zu bestimmen."
Interner Link: Grundgesetz Art. 107, Abs. 2: Finanzausgleich

Wer bekommt Geld und warum?

Berechnet wird die steuerliche Umverteilung innerhalb des Länderfinanzausgleichs nach der Finanzkraft eines Landes pro Einwohner. Der Mittelwert errechnet sich aus der Summe, die alle Länder gemeinsam pro Einwohner zur Verfügung haben.

Wenn ein Land mehr Steuereinnahmen pro Einwohner zur Verfügung hat als dieser Mittelwert, ist es dadurch gezwungen, Geld abzugeben. Umgekehrt bekommen Länder Unterstützung, die weniger Geld pro Einwohner zur Verfügung haben.

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