Sie dürfen wählen, wenn Sie
mindestens 18 Jahre alt sind,
einen deutschen Personalausweis haben und
mindestens 3 Monate vor der Wahl in Deutschland wohnen.
Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.
Bitte beachten Sie:
Wählen können Sie dort, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Das ist die Adresse, die in ihrem Personalausweis steht. Sie stehen dann im Wählerverzeichnis.Das ist eine Liste, auf der alle Personen stehen, die wählen dürfen.
Eine Person darf bei einer Bundestagswahl nur einmal wählen.
Seit 2019 dürfen auch alle behinderten Menschen wählen
Vor dem Jahr 2019 durften zum Beispiel die Menschen nicht wählen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung hatten.
2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden:
Bestimmte Gruppen vom Wahlrecht auszuschließen, ist gegen das Grundgesetz.
Im Grundgesetz steht, dass Wahlen in Deutschland allgemein sind. Das bedeutet: Alle Deutschen dürfen wählen, egal, wie viel Geld sie verdienen, welche Religion sie haben oder ob sie behindert sind.
Im Grundgesetz steht auch:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
"Seit 2019 dürfen also alle behinderten Menschen wählen."