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Die bundesstaatliche Struktur findet in den Wappen und Flaggen der Länder Ausdruck. In ihnen wird die traditionelle Vielfalt der deutschen Regionen deutlich.
Das Wappen zeigt im goldenen Feld drei übereinander schreitende schwarze Löwen mit ausgeschlagener roter Zunge. Es ist das Wappen des Geschlechtes der Hohenstaufen, die im Mittelalter Herzöge von Schwaben waren.
Das kleine Landeswappen trägt eine goldene Blattkrone. Die von den Monarchenkronen deutlich unterschiedene "Volkskrone" soll die Volkssouveränität symbolisieren. Das große Landeswappen (ohne Abb.) zeigt über dem Hauptschild die Wappen der sechs wichtigsten Teilgebiete des Landes: Franken, Hohenzollern, Baden, Württemberg, Pfalz, Vorderösterreich. Die Flagge des Landes zeigt entsprechend den Farben des Wappens Schwarz und Gold.
Das kleine Staatswappen des Freistaats, weiß-blaue Rauten, war das Wappenschild der Grafen von Bogen, eines an der Donau bei Regensburg ansässigen Geschlechts. Nach dessen Aussterben 1242 übernahmen die mit ihm verschwägerten Wittelsbacher deren Besitz und Stammwappen.
Dieses Wappen des Herzogtums Bayern ist zugleich das Herzschild des großen Staatswappens (ohne Abb.), das in vier Feldern die Wappen der anderen wichtigen bayerischen Territorien enthält: Pfalz, Franken, Niederbayern, Schwaben. Die Landesfarben sind Weiß-Blau; sie können als Streifen oder als Rauten verwendet werden.
Der Bär, schwarz mit roter Zunge und roten Klauen, wird von Berlin seit dem 13. Jahrhundert im Wappen geführt, zuerst nachgewiesen auf einem Siegel zusammen mit dem Adler, dem Wappentier der Landesherrn, der Kurfürsten von Brandenburg.
Endgültig vom Adler befreit wurde der Bär erst 1919, seitdem ist er das einzige Wappenbild der Stadt, das Symbol für Berlin schlechthin. Auf dem Wappenschild ruht eine goldene Laubkrone mit einem Stirnreif aus Mauerwerk, das ein Tor in der Mitte hat. Die Flagge mit dem Bären auf weißem Grund mit zwei schmalen roten Randstreifen ist 1911 eingeführt worden.
Das Land führt als Wappen den Adler der alten Markgrafschaft Brandenburg, der zum ersten Mal 1170 auf einem Siegel des Markgrafen Otto I. aus dem
Geschlechte der Askanier erscheint. In der heutigen Form ist der Adler rot in silbernem Feld mit goldenen Fängen, Schnabel und "Kleestängeln" (die wohl aus der Muskulatur der Adlerflügel auf den Siegeln entstanden sind). Viele von den askanischen Markgrafen gegründete Städte nahmen den Adler des Landesherrn in ihr Wappen auf, so Potsdam, Salzwedel, Stendal, Prenzlau. Die Farben der rot-weißen Flagge wurden dem Wappen entnommen.
Die alte Hansestadt Bremen führt seit 1366 das Wappen mit dem silbernen Schlüssel im roten Feld. Der Schlüssel ist das Attribut des Apostels Petrus, des Schutzpatrons des Erzbistums, des Domes und auch der Stadt Bremen.
Auf dem Schild ruht eine fünfblättrige goldene Krone, die mit roten und grünen Steinen geschmückt ist. Rot und Weiß sind die Farben der Hanse, sie werden von vielen ehemaligen Hansestädten geführt. Die Flagge zeigt acht rote und weiße Streifen und zwei Reihen von Würfeln sowie das Wappen in der Mitte. Sie wird seit mindestens 1691 verwendet und wurde 1891 als Staatsflagge festgelegt.
Das Wappen der Freien und Hansestadt Hamburg, schon im 12./13. Jahrhundert verwendet, zeigt im roten Schild eine weiße Burgmauer mit drei Türmen. Der mittlere Turm mit Kuppel und Kreuz weist wohl auf die Hauptkirche St. Marien hin. Über den beiden Türmen rechts und links der Kuppel schwebt jeweils ein Stern. Die zinnenbewehrten Türme stehen für die Befestigung und damit für die Wehrhaftigkeit der mittelalterlichen Stadt.
Hamburg hat das erste Gesetz über die Führung einer Flagge erlassen: 1270 wurde vorgeschrieben, dass Schiffe einen roten Wimpel zu führen haben. Heute zeigt die hamburgische Flagge die weiße Burg des Wappens auf rotem Grund.
Das Wappentier des Landes Hessen, der silber-rot gestreifte Löwe im blauen Feld, ist identisch mit dem von Thüringen. Hessen war bis 1247 der westliche Teil der Landgrafschaft Thüringen. Nach der Trennung blieb der Löwe sowohl Thüringens als auch Hessens Wappentier. Bis 1918 führte es der Großherzog von Hessen-Darmstadt. Der "Volksstaat" Hessen übernahm 1920 den Löwen als Staatswappen. 1948 wurde es auch das Wappen des Landes Hessen. Auf dem Schild ruht heute ein aus einer Krone entstandenes Gebilde, es zeigt goldenes Laubwerk mit aus blauen Perlen gebildeten Früchten.
Die Landesflagge zeigt die Farben des Wappenlöwen.
Das Landeswappen zeigt einen schwarzen Stierkopf, der eine goldene Krone trägt, und einen roten Greifen auf silbernem Untergrund. Der Stierkopf war
seit 1219 das Wappentier der verschiedenen mecklenburgischen Herrscherhäuser. Der Greif ist seit 1214 Wappen der pommerschen Herzöge und später der preußischen Provinz Pommern. Das große Landeswappen (ohne Abb.) ist viergeteilt; es enthält in zwei Feldern den Stierkopf, in den anderen den Greifen und den brandenburgischen Adler für die an Mecklenburg gelangten brandenburgischen Landesteile. Die Landesflagge kombiniert Mecklenburgs Farben Blau-Gelb-Rot mit dem pommerschen Blau-Weiß.
Das "Sachsenross" repräsentiert das alte Stammesherzogtum Sachsen, dessen Gebiet weitgehend dem heutigen Niedersachsen entspricht. Es ist ein uraltes Volkssymbol, anders als die meisten deutschen Länderwappen mithin nicht dynastischen Ursprungs.
Die welfischen Herzöge setzten das Sachsenross schon im 14. Jahrhundert in die Helmzier ihrer Wappen. Von 1714 an stand es im Wappen der Kurfürsten und Könige von Hannover, seit 1780 in dem des Herzogtums Braunschweig. Seit 1951 ist es das Wappen des Landes Niedersachsen. Die Landesflagge zeigt die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen in der Mitte.
Das Wappen vereint die Wappenbilder der drei Landesteile, aus denen Nordrhein-Westfalen 1946/47 gebildet wurde. Der silberne Rhein im grünen Feld war das Wappen des preußischen Rheinlandes nach 1817. Das Sachsenross auf rotem Grund steht für Westfalen, das zum Siedlungsgebiet des sächsischen Stammes gehörte.
Im Unterschied zum "Sachsenross" wird das "Westfalenross" steigend abgebildet. Die rote Rose mit dem goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern im silbernen Feld ist das Wappenbild der Grafen von Lippe seit dem 13. Jahrhundert. Die Flagge des Landes wurde aus den Farben des Wappens gebildet.
Im Landeswappen sind die Wappenbilder der drei wichtigsten Territorien vereint, die früher am Gebiet des heutigen Landes Anteil hatten: das rote Kreuz auf silbernem Grund des Erzbistums und Kurfürstentums Trier, das silberne Rad auf rotem Feld des Erzbistums und Kurfürstentums Mainz und der goldene Löwe mit roter Krone und roten Krallen auf schwarzem Feld der "Pfalzgrafen bei Rhein". Auf dem Wappenschild ruht eine goldene "Volkskrone", deren Blätter dem Weinlaub nachempfunden sind, ein Sinnbild der Volkssouveränität.
Die Landesflagge ist Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen in der oberen inneren Ecke.
Das Wappen des Saarlandes knüpft wie die Wappen anderer Bundesländer an die territoriale Gliederung der Zeiten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation an. Es ist aus den Wappenbildern der vier wichtigsten historischen Landesteile zusammengesetzt: Der silberne Löwe mit roter Zunge und goldener Krone auf blauem Feld ist das Wappen der Grafschaft Saarbrücken, das rote Kreuz auf silbernem Feld ist das Wappen von Kurtrier, der rote Balken mit drei silbernen Adlern auf goldenem Grund ist das Wappen der Herzöge von Lothringen, das vierte Feld zeigt den Pfälzer Löwen.
Die Landesflagge hat die Farben der Bundesfahne mit dem Wappen in der Mitte.
Das Landeswappen von Sachsen-Anhalt kombiniert Symbole aus den Wappen der früheren preußischen Provinz Sachsen und des Landes Anhalt. Die Provinz Sachsen führte seit 1816 das sächsische Wappen, in der Weimarer Republik zusätzlich mit dem preußischen Adler. Der Fuß des Wappenschildes zeigt einen Bären auf einer roten Zinnenmauer, der das Land Anhalt repräsentiert. Der Bär war seit dem 16. Jahrhundert das Wappen der Fürsten von Anhalt-Bernburg (Bärenburg) gewesen.
Die Provinz Sachsen hatte Schwarz-Gelb als Landesfarben; da aber diese Farben schon von Baden-Württemberg geführt wurden, entschied sich der Landtag 1990 für Gelb-Schwarz als Landesflagge.
Das sächsische Wappen zeigt fünf schwarze Balken auf goldenem Grund mit einem schräg darübergelegten grünen Rauten-kranz. Einen schwarz-goldenen Schild führten seit Ende des 11. Jahrhunderts die askanischen Herzöge von Sachsen.
Der Rautenkranz, ein Balken, der am oberen Rand mit vier stilisierten Blättern verziert ist, wurde hinzugefügt, um die sächsische Linie der Askanier von der anhaltinischen zu unterscheiden. Er wurde später als Ehrenkranz interpretiert. Das Wappen wurde von den Wettinern bis 1918 und danach vom Freistaat Sachsen weitergeführt. Weiß-Grün sind die Farben des Königreichs Sachsen seit 1815. Die Tradition wurde in der Landesflagge beibehalten.
Das Wappen vereint die Wappenbilder der beiden Landesteile: die zwei übereinander schreitenden Löwen, das Wappen von Schleswig, und ein silbernes "Nesselblatt" auf rotem Grund, das Wappenbild der Grafen von Holstein. Das "Nesselblatt" ist ein Schildbeschlag gewesen, der die Bretter des Schildes zusammenhielt. Zusammenstellungen der beiden Wappenbilder sind schon seit dem 14. Jahrhundert bekannt. Während der schleswig-holsteinischen Erhebung gegen Dänemark 1848/49 sollte es die Zusammengehörigkeit der "up ewig ungedeelten" (ungeteilten) Herzogtümer zum Ausdruck bringen.
Die Landesfarben Blau-Weiß-Rot entstammen dem Wappen und gehen auf das Jahr 1843 zurück.
Das thüringische Landeswappen zeigt im blauen Feld einen golden gekrönten und bewehrten, achtfach rot und silbern quergestreiften Löwen, umgeben von acht silbernen Sternen. Den Löwen führten die thüringischen Landgrafen seit dem 12. Jahrhundert im Wappen, seit 1210 mit der Streifenteilung.
Die acht silbernen Sterne, die den Löwen auf blauem Grund umgeben, stehen für die sieben Kleinstaaten, aus denen Thüringen 1921 entstanden war, der achte für die später hinzugekommenen preußischen Gebietsteile. Die weiß-rot gestreifte Landesflagge wurde 1921 geschaffen.
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