Die Vereinten Nationen (United Nations Organization – UNO) sind 1945 gegründet worden. Gründungsmitglieder waren 51 Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befunden hatten. 2009 gehörten den Vereinten Nationen 192 Staaten an, das sind fast alle Staaten der Welt, mit Ausnahme beispielsweise Taiwans und der Vatikanstadt.
Charta der Vereinten NationenPräambel
Wir, die Völker der Vereinten Nationen – fest entschlossen,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,
unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern, und für diese Zwecke Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben,
unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren,
Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und
internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern
– haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.
Ziel der Vereinten Nationen ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit auf der Grundlage der Menschenrechte durch freundschaftliche Zusammenarbeit aller Mitglieder, durch friedliche Schlichtung aller Streitigkeiten, durch Verzicht auf Gewaltanwendung und durch Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens. Die Vereinten Nationen haben sich verpflichtet, das Prinzip der nationalen Souveränität zu wahren und nicht in Angelegenheiten einzugreifen, die "zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören". Die Grundsätze, die ihre Tätigkeit bestimmen, sind in der UN-Charta vom 26. Juni 1945 sowie in den beiden Menschenrechtspakten "über bürgerliche und politische Rechte" und "über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" festgelegt, die 1966 verabschiedet worden sind.
Organe
Die Generalversammlung, das zentrale politische Beratungsorgan der Vereinten Nationen, besteht aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten mit je einer Stimme. Sie kann nur Empfehlungen aussprechen.
Das System der Vereinten Nationen. (© Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.)
Das System der Vereinten Nationen. (© Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.)
Das bedeutendste Organ ist der Sicherheitsrat. Er kann für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse fassen, zum Beispiel Sanktionen verhängen oder UN-Friedenstruppen ("Blauhelme") entsenden.
Der Sicherheitsrat hat fünf ständige Mitglieder (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Volksrepublik China) und zehn von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählte nicht ständige Mitglieder. Beschlüsse bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter die aller ständigen Mitglieder. Jedes ständige Mitglied kann also durch einen Einspruch (Veto) das Zustandekommen eines Beschlusses allein verhindern.
Ausführendes Organ ist das Sekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze. Sitz der Vereinten Nationen ist New York.
Generalsekretäre der Vereinten Nationen. (© Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.)
Generalsekretäre der Vereinten Nationen. (© Quelle: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage.)
Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ist ein Hilfsorgan der Generalversammlung, zuständig für "internationale Angelegenheiten auf den Gebieten der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit". Er kann dazu Untersuchungen durchführen, Konferenzen einberufen, Abkommen entwerfen und "Empfehlungen abgeben, um die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern" (Art. 62 UN-Charta).
Die Sonderorganisationen der UNO sind Fachorgane auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen, die zum Teil schon vor Gründung der Vereinten Nationen entstanden waren (wie der Weltpostverein oder die Internationale Arbeitsorganisation). Die Sonderorganisationen verfügen über einen eigenen Haushalt, der durch Zahlungen der Mitgliedsstaaten finanziert wird.
Deutschland in den Vereinten Nationen
Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR traten 1973 den Vereinten Nationen bei. Mit der Wiederherstellung der deutschen Einheit entfiel die Mitgliedschaft der DDR.
Die Bundesrepublik war nach ihrem Beitritt vollgültiges Mitglied der Vereinten Nationen mit allen Rechten und Pflichten. Sie beteiligte sich jedoch mit Rücksicht auf die Teilung Deutschlands und die eingeschränkte Souveränität nicht an "friedenserhaltenden Maßnahmen" der UN, das heißt an Einsätzen von UN-Friedenstruppen ("Blauhelmen"). Vom wiedervereinigten Deutschland erwartet die internationale Staatengemeinschaft auch auf diesem Felde einen angemessenen Beitrag.