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Massenmedien | Deutsche Demokratie | bpb.de

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Massenmedien

Horst Pötzsch

/ 5 Minuten zu lesen

Massenmedien haben einen großen Einfluss auf die öffentliche Meinung, sie informieren und machen politische Beteiligung möglich. In Deutschland konkurrieren private mit öffentlich-rechtlichen Anbietern.

Politische Beteiligung in einer Massendemokratie wird durch Presse, Funk und Fernsehen, aber auch das Internet erst möglich. Der Einzelne kann politische Entscheidungen nur treffen, wenn er umfassend informiert ist, unterschiedliche Meinungen kennenlernen und gegeneinander abwägen kann. Die Massenmedien stellen Öffentlichkeit her, in der ein Austausch der verschiedenen politischen Meinungen von gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, Parteien und politischen Institutionen stattfindet. Nur solche Meinungen, die in den Massenmedien zu Diskussionsthemen werden, haben die Chance, öffentlich wirksam zu werden. Öffentliche Meinung wird somit weitgehend durch die veröffentlichte Meinung bestimmt. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung der Massenmedien.

Aufgaben der Massenmedien

Die Massenmedien haben die Aufgabe

  • Informationen zu verbreiten, sie sollen so umfassend, sachgerecht und verständlich wie möglich sein;

  • zur Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beizutragen, indem sie komplizierte politische Probleme und Zusammenhänge einsichtig machen und politische Ereignisse kommentieren;

  • die Entscheidungen der politischen Institutionen sowie das Verhalten der Amtsinhaber zu kontrollieren und Missstände zu kritisieren.

Verfassungsrechtliche Regelungen

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstat-tung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das Grundgesetz schützt die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG. Damit wird in erster Linie der Schutz vor staatlichen Eingriffen gewährleistet, zum Beispiel: Meinungsäußerungen sind nicht strafbar; staatliche Überwachung und Unterdrückung von Veröffentlichungen sind unzulässig; Behörden müssen Publikationsorganen Auskunft geben; Journalisten brauchen Informanten nicht preiszugeben.

Art. 5 Abs. 2 GG schützt den Einzelnen gegen die Macht der Medien. Beleidigungen und Verleumdungen stehen unter Strafe. Schwierig ist die Abwägung zwischen der Freiheit der Berichterstattung und dem Recht an der eigenen Persönlichkeit, zu dem der Schutz der Privat- und Intimsphäre, der persönlichen Ehre und das Recht am eigenen Bild gehören. Bei unrichtigen Tatsachenbehauptungen – nicht aber bei Werturteilen und Meinungsäußerungen – besteht ein Anspruch auf eine Gegendarstellung.

 Auflagenhöhe überregionaler Zeitungen und Magazine 
Überregionale Tageszeitungen verkaufte Auflage
Süddeutsche Zeitung442.159
Frankfurter Allgemeine Zeitung369.690
Frankfurter Rundschau151.649
Sonntagszeitungenverkaufte Auflage
Bild am Sonntag1.685.287
Welt am Sonntag402.882
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung344.016
Straßenverkaufszeitungenverkaufte Auflage
Bild (Hamburg)3.233.196
BZ (Berlin)177.001
Express (Köln)163.724
Abendzeitung (München)141.954
Wochenzeitungenverkaufte Auflage
Die Zeit501.524
Rheinischer Merkur70.052
Das Parlament10.280
Magazineverkaufte Auflage
Der Spiegel1.029.558
Focus656.776
Quelle: IVW-Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V., 2/2009 (www.ivw.de).

Zeitungen und Zeitschriften

Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sind fast ausnahmslos in privatem Besitz. Sie geben 384 Zeitungen (Tages-, Wochen- und Sonntagszeitungen) mit einer Gesamtauflage von 25,31 Millionen Exemplaren heraus. Viele Tageszeitungen erscheinen mit mehreren Lokalausgaben unter verschiedenen Namen. Man nennt das "Publizistische Einheiten". Sie haben eine Vollredaktion und für die verschiedenen Lokalausgaben jeweils eine Lokalredaktion. 2009 gab es 134 Publizistische Einheiten mit 1.511 Zeitungsausgaben. Daneben erscheinen "Publikumszeitschriften" mit einer Auflage von 113,74 Millionen Exemplaren. Dazu zählen Illustrierte, Programm-, Frauen-, Jugend-, Kinderzeitschriften. Außerdem gibt es noch "Fachzeitschriften" mit einer Auflage von 13,43 Millionen Exemplaren. (Alle Zahlen: 2. Quartal 2009)

Zeitungen und Zeitschriften unterscheiden sich in Niveau, Zielgruppen und Verbreitungsgebiet, so die Tageszeitungen in

  • überregionale Zeitungen mit hohem Anspruch: Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Die Welt, Frankfurter Rundschau,

  • regionale und lokale Abonnementszeitungen,

  • Straßenverkaufszeitungen ("Boulevard-Blätter"): Bild, Abendzeitung, BZ, Express.

Für die politische Meinungsbildung sind außerdem wichtig

  • Wochenzeitungen: Die Zeit, Rheinischer Merkur, Das Parlament

  • Sonntagszeitungen: Welt am Sonntag, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung,

  • Magazine: Der Spiegel, Focus.

Eine meinungsführende Rolle kommt neben dem Fernsehen den überregionalen Tageszeitungen und den großen Wochenzeitungen und Magazinen zu, weil sie von vielen politisch besonders Interessierten gelesen werden, die Einfluss auf die Meinungen ihrer Umgebung haben ("Meinungsführer"). An ihnen orientieren sich auch Journalisten vieler anderer Zeitungen.

Zur Meinungsbildung trägt auch das Internet in nicht unerheblichem Umfang bei. Besonders erwähnenswert sind die Internet-Plattformen der Zeitungen, Newsletter, ein umfangreiches Angebot an weiterführenden Hintergrundinformationen und vor allem auch der Zugang zu Archiven. Das Angebot der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und Hörfunkanstalten im Internet stellt ebenfalls eine deutliche Bereicherung an Informationen und ein weiteres Angebot zur Meinungsbildung dar.

Hörfunk und Fernsehen

Bei Hörfunk und Fernsehen (Rundfunk) existieren öffentlich-rechtliche und private Anbieter nebeneinander. Nach 1945 wurden selbstständige Rundfunkanstalten öffentlichen Rechts gegründet. Sie sollten unabhängig vom Staat und von mächtigen Wirtschaftsinteressen sein. Daher sollten sie sich durch Gebühren ihrer Hörer (und später Zuschauer) finanzieren. Inzwischen erzielen sie einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen mit Werbeeinblendungen. Kontrolliert werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Rundfunk- und Verwaltungsräte, die sich aus Vertretern gesellschaftlich wichtiger Gruppen zusammensetzen.

Weil die Kultur in die Zuständigkeit der Länder fällt, wurden Landesrundfunkanstalten gegründet, die seit 1950 zusammen die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) bilden. Nach dem Beitritt der neuen Länder, aber auch durch Zusammenschlüsse, gibt es neun Landesrundfunkanstalten. Sie verbreiten eigene Hörfunk- und Fernsehprogramme und strahlen zusammen das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen aus, das 2008 eine Einschaltquote von 13,4 Prozent aufwies. 1961 wurde durch die Länder eine neue bundesweite Fernsehanstalt gegründet, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF). 2008 lag die Einschaltquote bei 13,1 Prozent.

Private Sender bieten seit 1984 Hörfunk- und Fernsehprogramme an. Sie finanzieren sich durch Werbeeinnahmen oder durch Gebühren, die die Zuschauer für empfangene Sendungen zahlen (Pay-TV). Die erfolgreichsten privaten Sender sind RTL – mit einer Einschaltquote von 11,7 Prozent (2008) liegt er fast gleichauf mit den beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – und SAT 1 (10,3 Prozent/2008).

Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Aufgabe der "Grundversorgung" der Bevölkerung zugeschrieben. Im "Gebührenfestsetzungsurteil" von 1994 heißt es, der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe zu gewährleisten, "dass der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst. (...) In der Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen im dualen System findet die Gebührenfinanzierung ihre Rechtfertigung."

Kritik an den Medien

Die Macht der Medien und die Art und Weise, wie sie mit ihr umgehen, stößt auf Kritik. Umstritten ist schon die Kontrollfunktion der Medien. Man wendet ein, als "Vierte Gewalt" fehle ihnen die demokratische Legitimation, Journalisten müssten sich keiner Wahl stellen. Viele Journalisten ließen in die Berichterstattung ihre persönliche, parteiische Meinung einfließen. Kritik wird auch an der Vermittlung von Politik durch die Medien geübt:

Vor allem Fernsehen und Boulevardzeitungen

  • vereinfachten unzulässig komplizierte Sachverhalte,

  • dramatisierten unbedeutende Ereignisse,

  • personalisierten sachliche Problemstellungen,

  • spielten ein Thema für kurze Zeit hoch, um es plötzlich völlig fallen zu lassen,

  • verbreiteten fast ausschließlich negative Meldungen und zeichneten ein durchgängig pessimistisches Bild der Welt.

Trotz dieser Kritik sollte nicht übersehen werden, dass freie Medien ein unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft sind. Sie machen politische Entscheidungen durchschaubar (transparent) und üben eine wichtige Kontrollfunktion aus, indem sie Machtmissbrauch, Ämterwillkür und Korruption aufdecken. Diese Macht der Medien erfordert gleichzeitig ein hohes Verantwortungsbewusstsein der "Medienmacher", das heißt die Orientierung an einer Medienethik, die eine Verletzung der Menschenwürde und eine Propagierung von Gewalt ausschließt.

Fussnoten

Der Historiker und Politologe Horst Pötzsch war bis 1992 Leiter der Abteilung "Politische Bildung in der Schule" der Bundeszentrale für politische Bildung.