Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Medien | 24 x Deutschland | bpb.de

24 x Deutschland Grundgesetz Grundrechte Föderalismus Bund, Länder und Kommunen Wahlen Wahl Bundestag Aufgaben Bundestag Bundeskanzler und Bundesregierung Bundesrat Bundespräsident Bundesverfassungsgericht Gewaltenverschränkung Wie ein Gesetz entsteht Rechtsprechung Öffentlicher Dienst und Verwaltung Träger der öffentlichen Verwaltung Sozialstaat Sozialversicherungssystem Parteien Politische Partizipation Interessenvertretung Medien Deutschland in der EU Internationale Organisationen Redaktion

Medien

/ 2 Minuten zu lesen

Das Grundgesetz garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung. Medien informieren und kontrollieren - setzen aber auch eigene Themen und beeinflussen die öffentliche Meinung.

Medien: Aufgaben und Funktionen Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

Für die Teilnahme an Wahlen und an der politischen Meinungsbildung ist ein Mindestmaß an Information über politische Vorgänge erforderlich. Begründete Entscheidungen können von den Bürgerinnen und Bürgern nur auf der Basis einer möglichst unvoreingenommenen Information getroffen werden.

In einer modernen Demokratie übernehmen diese Informationsfunktion neben den Publikationen der Parteien und Verbände insbesondere die Massenmedien. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Die Pressefreiheit schützt die Medien vor einem Eingriff der staatlichen Gewalt und die Straffreiheit von Meinungsäußerungen. Auf diese Weise dienen die Medien als Mittler zwischen der Politik und den Bürgern – als "Transmissionsriemen" bei der Willensbildung.

Oft werden die Massenmedien ihrer Bedeutung aber auch ihres Einflusses wegen als "Vierte Gewalt" (neben der Legislative, der Exekutive und der Judikative des klassischen Systems der Gewaltenteilung) bezeichnet. Dabei schwingt in dieser Bezeichnung einerseits ein Unbehagen darüber mit, dass Journalisten und Medien ihre Einflussmöglichkeiten missbrauchen könnten. Andererseits hebt dieser Begriff die wichtige Kontrollfunktion hervor, die Massenmedien bei der Aufdeckung von Missständen und Amtsmissbrauch haben.

Neben Kritik und Kontrolle verstehen sich Medien auch als Anwalt der öffentlichen Meinung gegenüber dem Staat. Durch bewusste Themensetzung und Filterung der Informationsfülle können Medien aber auch eine aktivierende und mobilisierende Instanz für die Bürger übernehmen. Das Herstellen von Öffentlichkeit spielt dabei eine wichtige Rolle, da die dadurch geschaffene Transparenz des Staatswesens ein wichtiger Bestandteil einer liberalen Demokratie ist.

Zwar sind die meisten der mehr als 300 überregionalen und regionalen Abonnementzeitungen in Deutschland in privater Hand, bei den Rundfunk- und Fernsehsendern aber existiert seit der Liberalisierung des Rundfunkmarktes Mitte der 1980er Jahre das sogenannte duale Rundfunksystem: ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten, meist werbefinanzierten Sendern.

Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (z.B. ARD, ZDF und Deutschlandradio) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Laut Bundesverfassungsgericht sollen sie die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen und Unterhaltung gewährleisten. Um diese Aufgabe unabhängig vom Staat und wirtschaftlichen Interessen wahrnehmen zu können, werden sie durch Beiträge aller Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen finanziert. Von 1976 bis 2012 war die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig. Am 1. Januar 2013 gingen die Aufgaben der GEZ an den neu gegründeten Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio über. Die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildet der von allen Bundesländern unterzeichnete Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Die große Bedeutung, die den Medien zukommt, erfordert seitens der Bundesregierungen eine bewusste Medienpolitik. Diese beinhaltet sowohl ordnende Elemente (Grundlagen und Rahmenbestimmungen), Elemente der Ressourcenbeschaffung (technisch und personell) als auch eine aktive Programmpolitik. Bei letzterem werden die Struktur der kommunizierten Medieninhalte und der Anteil an Information geregelt, nicht aber deren Inhalt. Auf der Bundesebene ist hierfür im engeren Sinne der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig. Auf der Länderebene sorgen zum Beispiel die Landesrundfunkanstalten für eine Ausgestaltung der Medienpolitik in den öffentlich-rechtlichen Medien.