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Wie ein Gesetz entsteht
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Gesetze sind grundlegend für den modernen Rechtsstaat. An ihrem Zustandekommen sind verschiedene Verfassungsorgane beteiligt: von der Gesetzesinitiative über die Abstimmung bis zur Verkündung.
Sowohl Bundesregierung als auch Bundestag und Bundesrat besitzen das sogenannte Initiativrecht – das Recht, ein neues Gesetz zur Abstimmung vorzulegen. Seit Gründung der Bundesrepublik ist die Mehrheit aller Gesetzesinitiativen durch die jeweilige Bundesregierung ins Parlament eingebracht worden. Dieses erklärt sich daraus, dass insbesondere der Bundesregierung ein umfangreicher Verwaltungsapparat zur Vorbereitung der Gesetzesvorhaben zur Verfügung steht. In den Ministerien werden Gesetze ausgearbeitet, was ihnen in der Regel eine fundierte Grundlage verleiht. Diese
Eine Gesetzesinitiative aus den Reihen des Bundestages kann nur von einer
Ein von einem Ministerium erarbeiteter Gesetzesentwurf wird in der Regel durch das Kabinett gebilligt und zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dieser Stellungnahme versehen geht der Entwurf in die sogenannte erste Lesung, das heißt: er wird im Bundestagsplenum diskutiert. Anschließend beschäftigen sich die Fachausschüsse des Bundestages mit dem Entwurf und geben ihn – eventuell in veränderter Form – wieder zur Diskussion ins
Sind von einem Gesetz die Finanzen oder die Verwaltungsstruktur der Bundesländer betroffen, muss auch der Bundesrat als Vertretung der Länder dem Gesetz zustimmen. Solche Gesetze werden Zustimmungsgesetze genannt. Der Bundesrat muss ebenfalls Gesetzen
Bei Konflikten zwischen Bundesrat und Bundestag wird von einem der beiden Organe oder von der Bundesregierung der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages und zur anderen Hälfte aus je einem Vertreter jedes Bundeslandes – zurzeit also aus 32 Mitgliedern. Ihr Auftrag ist es, eine Kompromisslösung zu finden. Finden sie eine solche, empfehlen sie bestimmte Änderungen am Gesetzesentwurf.
Es kommt aber auch vor, dass der
Ist ein Gesetz nach Abschluss dieses Verfahrens verabschiedet, obliegt es nun dem Bundespräsidenten, es
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