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Muss eine Partei, die gegen elementare Grundwerte unserer Verfassung ankämpft, verboten werden? Oder muss die Demokratie auch ihre Feinde aushalten? Es gibt vielfältige Positionen zu Parteienverboten im Allgemeinen und dem der NPD im Besonderen. 2003 ist ein Verbotsverfahren gegen die NPD bereits gescheitert. V-Leute der Sicherheitsbehörden waren zu sehr verstrickt in die Partei, gegen die sie Informationen gesammelt hatten. Spätestens seit dem Bekanntwerden der terroristischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ist die Debatte um ein Verbot der NPD neu entfacht. Am 3. Dezember 2013 hat der Bundesrat einen erneuten Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Dieses zweite NPD-Verbotsverfahren endete im Januar 2017: Die Richter bescheinigten der NPD, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, ein Verbot hielten sie aber nicht für verhältnismäßig. Denn die an Mitgliedern, Wählern und Einfluss arme Partei habe nicht das Potenzial, der Demokratie ausreichend gefährlich zu werden. Im Juni 2017 beschloss der Bundestag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, dass verfassungsfeindliche Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Der Entscheidung gingen kontroverse Debatten voraus, umstritten ist sie bis heute.
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