In Gerichtsverfahren wurden nach Kriegsende die Verbrechen des Nationalsozialismus detailliert verhandelt. Vielfach waren es allein die Holocaustüberlebenden und ehemaligen KZ-Häftlinge, die mit ihren Zeugenaussagen die Grundlage für die Überführung der Angeklagten legten. Zugleich waren sie oft mit massivem Misstrauen der deutschen Juristen konfrontiert, die die Überlebenden für zu parteiisch hielten, um objektiv Zeugnis abzulegen. Am Beispiel von vier Auschwitz-Prozessen untersucht die Autorin, welche Bedeutung die Opfer für die NS-Prozesse hatten, wie die Justiz mit ihnen und ihren unfassbaren Berichten umging, wie die Zeug:innen vor Gericht agierten und welche Anliegen sie selbst verfolgten.
In Kooperation mit: Fritz Bauer Institut