Auch Kinder und Jugendliche haben Rechte: Die UN-Kinderrechtskonvention – die „Konvention über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen – gilt seit 1990. Aber was steht da eigentlich geschrieben und was bedeutet das für Kinder und Jugendliche? Und warum ist die Konvention Teil der Hessischen Landesverfassung, hat aber noch nicht den Weg ins Grundgesetz gefunden? Ein Gesprächsraum für Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten hinsichtlich Teilhabe und Mitbestimmung.
Leitung:
Jamila Adamou (Hessische Landeszentrale für politische Bildung) & Miriam Zeleke (Hessische Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte)
Anmeldung: E-Mail Link: lbkr@hsm.hessen.de
In Kooperation mit:
Hessische Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte und Hessische Landeszentrale für politische Bildung