Erklärung zur Barrierefreiheit auf bpb.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain bpb.de veröffentlichte Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Die Bundeszentrale für politische Bildung ist bemüht, die Internetseite bpb.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Externer Link: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Externer Link: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Website bpb.de erfüllt diese Anforderungen derzeit nur eingeschränkt. Diese Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Um bisher bestehende Barrieren zu beseitigen, haben wir unsere Website einer umfassenden technischen und gestalterischen Neuentwicklung unter Berücksichtigung der Anforderungen der BITV und der Externer Link: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) unterzogen, die im Januar 2022 vorläufig abgeschlossen wurde.
Eine Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen wird im Anschluss der Veröffentlichung der neuen Website erfolgen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird dann an dieser Stelle aktualisiert.
Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?
Beispiele für Inhalte oder Bereiche, die derzeit nur eingeschränkt barrierefrei verfügbar sind:
PDF-Downloads: Unser Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF können in noch nicht barrierefreien Fassungen verfügbar sein. Wir bemühen uns, diese zu ersetzen.
Untertitel von Videos: Wir bemühen uns, bei neu veröffentlichten Videos Untertitel anzubieten oder diese nachzureichen. Insbesondere bei älteren Videos und Lizenzankäufen können Untertitel nicht verfügbar sein.
Bilder: Bilder werden auf bpb.de mit Alternativtexten erstellt. Nicht alle entsprechen jedoch den gestellten Anforderungen. Die Redaktion bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.
Inhalte, die wir von Dritten einbinden (z.B. Social Media): Bei einigen eingebundenen Inhalten hat die bpb keinen Einfluss, ob diese technisch und inhaltlich barrierefrei sind. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte einzubinden, die diese Anforderungen erfüllen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.04.2021 erstellt und zuletzt am 25.01.2022 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt für Ihr Feedback
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte nutzen Sie dafür unsere Kontaktmöglichkeiten unter:
Ihr Feedback hilft uns dabei, unser Internetangebot fortwährend barriereärmer zu gestalten.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter E-Mail Link: info@schlichtungsstelle-bgg.de.