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Wahlbeteiligung und Briefwahl | Bundestagswahlen | bpb.de

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Wahlbeteiligung und Briefwahl

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Seit dem Tiefpunkt 2009 ist die Wahlbeteiligung zwei Mal in Folge gestiegen - auf 76,2 Prozent. Wie sieht die Wahlbeteiligung in den Altersgruppen und Wahlkreisen aus? Und wie entwickelt sich der Anteil der Briefwähler?

76,2 Prozent der Wahlberechtigten haben bei der Bundestagswahl 2017 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Damit ist die Wahlbeteiligung zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Die niedrigste Wahlbeteiligung wurde mit 70,8 Prozent 2009 erreicht, bei der Wahl 2013 lag die Wahlbeteiligung nur wenig über diesem Wert. Die höchste Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen wurde im Jahr 1972 erreicht: 90,8 Prozent der Wahlberechtigten gaben bei der siebten Bundestagswahl ihre Stimme ab.

Unter den Männern ist die Wahlbeteiligung etwas höher als unter den Frauen. 1957 lag die Wahlbeteiligung der Männer sogar 3,3 Prozentpunkte über der der Frauen. Seit 2002 lag der Wert jedoch immer unter einem Prozentpunkt. Bei der Bundestagswahl 2017 wurde die bisher niedrigste Differenz erreicht. Die Wahlbeteiligung von Frauen lag nur noch 0,3 Prozentpunkte unter der der Männer.

Auch im Vergleich der Altersgruppen lassen sich deutliche Unterschiede in der Wahlbeteiligung erkennen. Die Gruppe mit der niedrigsten Wahlbeteiligung war bei jeder Bundestagswahl die der 21- bis 24-Jährigen. 2017 lag ihre Wahlbeteiligung 9,2 Prozentpunkte unter dem Gesamtwert. Auch die Altersgruppen der 18- bis 20-Jährigen (2017: -6,3 %), der 25- bis 29-Jährigen (2017: -7,6 %) weisen stets unterdurchschnittliche Werte auf. Seit 1976 gilt dies auch für die 30- bis 34-Jährigen (2017: -4,2 %) und seit 2009 auch für die 35- bis 39-Jährigen (2017: -1,8 %). Hatte die Gruppe der 70-Jährigen und Älteren bis 2005 ebenfalls stets eine unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung, so lag diese 2009 und 2013 über dem Gesamtwert. 2017 fiel sie erneut leicht unter den Durchschnitt (-0,4 %).

Die Altersgruppen zwischen 40 und 69 Jahren zeichnen sich dagegen durch eine überdurchschnittliche Wahlbeteiligung aus. 2017 lag die Wahlbeteiligung der 60- bis 69-Jährigen 4,8 Prozentpunkte über dem Durchschnitt, die der 50- bis 59-Jährigen immerhin 3,2 Prozentpunkte. Auch in den Altersgruppen zwischen 40 und 49 Jahren sind die Werte über dem Durchschnitt.

Im Verlauf ist zu erkennen, dass sich die Altersgruppen mit relativ hoher Wahlbeteiligung und die Altersgruppen mit relativ niedriger Wahlbeteiligung im Laufe der Jahre nach oben verschoben haben. Bei fortschreitender Entwicklung ist z.B. zu erwarten, dass auch die Altersgruppen zwischen 40 und 49 Jahren in naher Zukunft eine unterdurchschnittliche Wahlbeteiligung aufweisen werden.

Die Wahlbeteiligung ist regional unterschiedlich verteilt: In den Wahlkreisen Duisburg II (Nordrhein-Westfalen, 116, 64,7 %), Anhalt (Sachsen-Anhalt, 71, 65,9 %) und Harz (Sachsen-Anhalt, 68, 66,6 %) gingen weniger als zwei Drittel der Wahlberechtigten zur Wahl. Im Wahlkreis München-Land (Bayern, 221) lag die Wahlbeteiligung dagegen bei 83,9 Prozent.

Deutliche Unterschiede lassen sich zwischen dem Osten und dem Westen erkennen: In keinem Wahlkreis in einem ostdeutschen Flächenland lag die Wahlbeteiligung höher als 80 Prozent, den Rekordwert erreichte der Wahlkreis Dresden II – Bautzen II (Sachsen, 160) mit 79,3 Prozent. 32 von 230 Wahlkreisen in westdeutschen Flächenländern übertrafen den Wert von 80 Prozent.

Seit der Bundestagswahl 1957 ist es den Wählern möglich, ihre Stimmen nicht nur am Wahltag im Wahllokal abzugeben. Mit der Briefwahl kann seitdem bereits im Vorfeld des Wahltages auch zu Hause vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden. Seit 2009 ist dies auch ohne die Angabe eines wichtigen Grundes für die Abwesenheit am Wahltag möglich.

Seit der Einführung der Briefwahl nutzen bei nahezu jeder Wahl mehr Menschen die Briefwahl. Nur 1969, 1983 und 1990 ging der Briefwahlanteil im Vergleich zur vorherigen Wahl zurück. Von 4,9 Prozent Briefwählern 1957 stieg der Anteil bei der Bundestagswahl 2017 auf 28,6 Prozent. 13,4 Millionen Wählerinnen und Wähler konnten so schon vor dem 24. September ihre Stimme abgeben.