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Sitzverteilung | Bundestagswahlen | bpb.de

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Sitzverteilung

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709 Mandate wurden bei der Bundestagswahl 2017 vergeben. Wie viele Abgeordnete schicken die einzelnen Parteien in den Bundestag? Aus welchen Ländern kommen die Abgeordneten? Und wo entstanden Ausgleichs- und Überhangmandate?

Nach der Bundestagswahl waren im 19. Deutschen Bundestag 709 Abgeordnete vertreten. Die größte Gruppe stelle die Interner Link: CDU mit 200 Sitzen. Im Vergleich zur Wahl 2013 musste die CDU 55 Sitze abgeben. Die zweitgrößte Anzahl an Abgeordneten durfte die Interner Link: SPD in das Parlament entsenden: 153 Mandate, 40 weniger als noch 2013.

Drittstärkste Partei im Deutschen Bundestag war die Interner Link: AfD mit 94 Sitzen nach der Bundestagswahl. Nach der Bundestagswahl 2013 war sie ebenso nicht im Parlament vertreten wie die Interner Link: FDP, die 2017 als viertstärkste Partei 80 Mandatsträgerinnen und –träger in das Parlament entsenden durfte.

Interner Link: DIE LINKE erreichte bei der Bundestagswahl 2017 69 Mandate – fünf mehr als noch 2015. Auch die Interner Link: GRÜNEN konnten gegenüber 2013 zulegen. 67 Sitze bedeuten einen Zuwachs um vier. Mit weniger Abgeordneten als zuvor im Parlament vertreten ist dagegen die Interner Link: CSU, die 46 Sitze im Parlament besetzen durfte (-10).

Mit 142 Abgeordneten kamen nach der Bundestagswahl 2017 die meisten Mandatsträgerinnen und –träger aus Nordrhein-Westfalen. Große Kontingente stellten außerdem auch Bayern (108) und Baden-Württemberg (96). Die Anzahl der Abgeordneten, die aus einem Land in den Bundestag einziehen, ist eng mit der Anzahl der dortigen deutschen Bevölkerung verbunden. Daher kommen die wenigsten Abgeordneten auch aus den kleinsten Ländern Bremen (6) und dem Saarland (10).

Etwa 31 Prozent aller Abgeordneten waren nach der Wahl weiblich. Nur aus Bremen stellten die Frauen den größeren Anteil (67 %, 4 von 6). Aber auch Mecklenburg-Vorpommern (44 %, 7 von 16), Rheinland-Pfalz (43 %, 16 von 37), Berlin (43 %, 12 von 28) und Schleswig-Holstein (42 %, 11 von 26) hatten einen deutlich überdurchschnittlichen Frauenanteil. Am entgegengesetzten Ende waren das Saarland (20 %, 2 von 10), Sachsen-Anhalt (22 %, 5 von 23) und Thüringen (23 %, 5 von 22) deutlich vom Bundesdurchschnitt entfernt.

Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag sieht ein mehrstufiges Sitzzuteilungsverfahren vor. Auf dessen Basis vergrößert sich der Bundestag über die Mindestgröße von 598 Sitzen je nach Wahlausgang deutlich. Nach der Bundestagswahl 2017 stieg die Anzahl der Abgeordneten auf den neuen Höchstwert von 709 Sitzen, damit war er um 18,6 Prozent größer als die Mindestgröße. Im Sitzzuteilungsverfahren kommt die Vergrößerung durch zwei Phänomene zustande: Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr erfolgreiche Direktkandidaten besitzt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis in diesem Land zustehen. Ausgleichsmandate dagegen sind im Bundestagswahlrecht seit der Wahl 2013 vorgesehen, um die durch die Überhangmandate entstehende prozentuale Verzerrung der Sitzzuteilung und andere nicht-verfassungskonforme Effekte des Wahlrechts auszuschließen bzw. zu minimieren.

Bei der Bundestagswahl 2017 kam es in dreizehn Ländern (nicht Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) zu insgesamt 46 Überhangmandaten. Die meisten Überhangmandate entstanden in Baden-Württemberg (11) und Bayern (7). Auf der anderen Seite wurden in allen Ländern außer Bremen durch das Sitzzuteilungsverfahren insgesamt 65 Ausgleichsmandate verteilt. Die meisten Ausgleichsmandate entstanden so in Nordrhein-Westfalen (14), Baden-Württemberg (9), Bayern (8) und Niedersachsen (7).