V. sind politische Akteure (Interner Link: Akteur, politischer) (i. d. R. Interner Link: Institutionen wie z. B. das Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG)), die im Laufe von politischen Entscheidungsprozessen in der Lage sind, Interner Link: Reformen oder andere (Gesetzes-)Änderungen aufzuhalten und damit die Regierungs- bzw. Steuerungsfähigkeit politischer Systeme (Interner Link: Politisches System) (massiv) zu beeinflussen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: