[engl.: gescheiterter Staat] Politikwissenschaftl.: F. S. bezeichnet z. B. einen Interner Link: Staat, der aufgrund verfallender staatlicher Einrichtungen (Interner Link: Regierung, Interner Link: Behörden, Interner Link: Polizei etc.) nicht mehr in der Lage ist, grundlegende staatliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören a) die Aufrechterhaltung der äußeren und inneren Sicherheit (Interner Link: Innere Sicherheit), b) zumindest Basisleistungen im Bereich von Gesundheit, Bildung und Wohlfahrt und c) die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit.
Da die genaue Bestimmung, ob ein Staat tatsächlich gescheitert ist, sehr schwierig ist, wird oft der Begriff »failing state« (= scheiternder Staat) verwendet.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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