S. bezeichnet (im Ggs. zu Land) ein geschlossenes Siedlungsgebiet mit hoher Bebauungsdichte und Bevölkerungszahl, einer entwickelten Sozialstruktur und Arbeitsteilung, das aufgrund seiner wirtschaftlichen, politischen und kulturellen (auch religiösen) Bedeutung eine gewisse Orientierungsfunktion für das Umland einnimmt.
Im Deutschland des 10.–12. Jh. (nach dem Niedergang der römischen Städte) als befestigte Marktorte und Sitz von Handel und Gewerbe entstanden, folgten mit der Loslösung von den Hoheitsrechten der sog. Stadtherren erste bürgerliche
Heute werden S. nach folgenden statistischen Kategorien geordnet: Landstädte = unter 5.000 Einwohner, Kleinstädte = 5.000–20.000 Einwohner, Mittelstädte = 20.000 bis 100.000 Einwohner, Großstädte = über 100.000 Einwohner. In DEU sind die Städte in sog.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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