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Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) | bpb.de

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)

Politische Interner Link: Partei, die 1920 aus der ein Jahr früher in München gegründeten Deutschen Arbeiterpartei hervorging. Sie wurde von ihrem Parteiführer A. Hitler (seit 1921) als antidemokratische, antirepublikanische und antisemitische Partei aufgebaut, zunächst v. a. im Süden DEUs aktiv. 1923 scheiterte ein von Hitler angeführter Interner Link: Putsch, die NSDAP zerfiel. 1925 wurde sie für das gesamte Interner Link: Reich strikt hierarchisch mit den Ebenen Reichsleitung, Gaue, Ortsgruppen (ab 1932 auch Kreise, Zellen, Blöcke) wiederaufgebaut, womit die Grundlage für das Führerprinzip (Befehl und Gehorsam, ohne Beteiligung der Mitglieder an der Willensbildung) gelegt wurde. Zudem wurden funktionale Parteigliederungen (Sturmabteilung SA, Schutzstaffel SS, Hitlerjugend HJ, Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund, Nationalsozialistische Frauenschaft etc.) geschaffen. Die NSDAP wurde so zur energischsten und zielstrebigsten Partei der extremen Rechten. Aufgrund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, der Dauerkrise der politischen Parteien der Interner Link: Weimarer Republik und mittels eines ausgefeilten Propagandaapparates wurden seit 1929/30 erhebliche politische Erfolge erzielt (Mitgliederzuwachs, Wahlgewinne bei breiteren Bevölkerungsschichten), die die NSDAP im Juli 1932 zur stärksten Interner Link: Fraktion des Reichstages machten. Obwohl die NSDAP in den Reichstagswahlen vom 6.11.1932 zwei Mio. Stimmen verloren hatte, wurde Hitler von Reichspräsident v. Hindenburg am 30.1.1933 zum Reichskanzler berufen. Mit dem vom Reichstag nur gegen die Stimmen der SPD verabschiedeten Ermächtigungsgesetz vom 24.3.1933 wurde die erste dt. Interner Link: Demokratie abgeschafft und die nationalsozialistische Interner Link: Herrschaft legalisiert. Vom 1.12.1933 bis zum Ende des Zweiten Interner Link: Weltkrieges war die NSDAP die einzige zugelassene Partei im Deutschen Reich (Interner Link: Deutsches Reich/Deutsches Kaiserreich). Sie diente weiterhin v. a. propagandistischen Zwecken, der Schulung und Indoktrination sowie zu vielfältigen Formen der Betreuung und der sozialen Hilfe (z. B. Volkswohlfahrt, Arbeitsfront).

Am Ende des Zweiten Weltkrieges hatte sie ca. 9 Mio. Mitglieder (Jan. 1933: 850.000; Mai 1933: 2,5 Mio.; 1939: 5,3 Mio.).

Aufgrund des Gesetzes Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates vom 10.10.1945 wurde die NSDAP verboten und aufgelöst. Art. 21 GG verbietet die Gründung verfassungsfeindlicher Parteien.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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