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Minderheit | bpb.de

Minderheit

M. (auch: Minorität) ist ein politisch-soziologischer Grundbegriff, der auf die Beziehungen zwischen den unterschiedlichen Teilen eines Ganzen verweist, d. h. auf das Verhältnis zwischen »allen«, »vielen« und »wenigen«.

1) M. bezeichnet eine, gemessen an der Anzahl, kleinere Gruppe von Personen (z. B. bei Interner Link: Abstimmungen). Hierzu zählt z. B. die parlamentarische M. (i. d. R. die Opposition), die durch bestimmte Interner Link: Rechte (z. B. Anhörungs-, Antragsrechte) in die Lage versetzt werden soll, (obwohl M.) die Arbeit der Interner Link: Mehrheit und der Interner Link: Regierung zu kontrollieren und ggf. zu beeinflussen.

2) M. bezeichnet eine Bevölkerungsgruppe, die sich von der übrigen Interner Link: Bevölkerung aufgrund bestimmter sozialer bzw. ökonomischer Unterschiede, politischer oder religiöser Interner Link: Überzeugungen, ethnischer Zugehörigkeit etc. abgrenzt oder die abgegrenzt wird. Zu unterscheiden sind a) M., die gegenüber der Mehrheit benachteiligt werden, und b) M., die in der Lage sind Mehrheiten zu unterdrücken (z. B. während der Interner Link: Apartheid in Südafrika).

3) M.-Rechte dienen dem Schutz von M. a) gegen Benachteiligung, Unterdrückung und Übergriffe bzw. b) garantieren die Sonderstellung von M. und tragen ggf. zu deren Weiterbestand bei (z. B. in Form eigener Schulen). Da ein wesentliches Element moderner Interner Link: Demokratien die freie Entfaltung und die Vielfalt politischer, sozialer und wirtschaftlicher Ausdrucksformen ist, kommt den M.-Rechten erhebliche Bedeutung zu.

4) M.-Rechte bezeichnen bestimmte Rechte von Kapitaleignern, die zur Sicherung ihrer Interner Link: Interessen bei unternehmerischen Interner Link: Entscheidungen dienen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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