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Gebiet/Hoheitsgebiet | bpb.de

Gebiet/Hoheitsgebiet

Allg.: G. bezeichnet ein bestimmtes abgrenzbares räumliches Territorium bzw. i. w. S. auch einen sachlichen Bereich.

Pol.: G. bezeichnet ein Hoheitsgebiet, auf dem politische Interner Link: Macht (legitim) ausgeübt bzw. staatliche Macht geltend gemacht werden kann.

Unterschiedliche politische Ebenen innerhalb eines Interner Link: Staatsgebietes spiegeln sich i. d. R. in historischen und/oder verwaltungsbezogenen territorialen Gliederungen (Gebietskörperschaften) mit unterschiedlichen Aufgaben und Interner Link: Kompetenzen wider. Unterste Ebene ist z. B. die Interner Link: Kommune als Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) mit bestimmten festgelegten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereichen innerhalb eines bestimmten abgegrenzten Gebietes.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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