F. bezeichnet eine gesetzlich verankerte Ausschlussklausel für
Ziel der F. ist es, der Zersplitterung der Volksvertretungen durch kleine und Kleinstparteien und den damit verbundenen internen Konflikten entgegenzuwirken. Die F. ist auf kommunaler Ebene weitgehend abgeschafft.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: