F. (auch: Fiskalpolitik) ist eine Sammelbezeichnung für alle politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen, die der Ordnung und Gestaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben (Interner Link: Staatsfinanzen) dienen. Neben der Beschaffung von Einnahmen für die Interner Link: Öffentliche Hand verfolgt die F. übergreifende nicht fiskalische Ziele wie die Mehrung des (Volks-)Wohlstandes, die Förderung von Interner Link: Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. Im Einzelnen werden unterschieden: a) konjunkturpolitische Ziele, d. h., das staatliche Einnahme- und Ausgabeverhalten soll entsprechend dem wirtschaftlichen Verlauf dämpfende oder anregende Wirkung haben (antizyklische F.), b) verteilungspolitische Ziele, d. h., die F. des Interner Link: Staates soll bestimmten gesellschaftlichen Gruppen Vorteile verschaffen, die andere Teile der Interner Link: Bevölkerung nicht bekommen, ggf. von diesen finanziert werden müssen (Umverteilung), und c) wachstumspolitische Ziele, d. h., die F. soll so gestaltet werden, dass das wirtschaftliche Wachstum nachhaltig gefördert wird. Die dt. F. ist wesentlich durch den föderativen Staatsaufbau geprägt, in dem neben Bund und Ländern auch das Einnahme- und Ausgabeverhalten der Interner Link: Kommunen von Bedeutung ist.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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