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Demokratie | bpb.de

Demokratie

[griech.: Herrschaft des Volkes] D. ist ein Sammelbegriff für moderne Lebensformen und Interner Link: Politische Ordnung.

1) D. ermöglicht insofern moderne Lebensformen, als sie a) die Interner Link: Freiheit individueller Interner Link: Entscheidungen und Handlungen sowie individuelle Verantwortung ermöglicht, b) die individuelle Interner Link: Gleichheit vor Interner Link: Recht und Interner Link: Gesetz garantiert sowie Interner Link: Minderheiten schützt und c) zahllose Formen gesellschaftlicher Vereinigungen ermöglicht, d. h. kollektives und solidarisches Handeln auf eine freiwillige Grundlage stellt (und z. B. in Form der Interner Link: Koalitionsfreiheit schützt).

2) D. schafft die Grundlage für eine Vielfalt moderner politischer Ordnungen, deren gemeinsames Kennzeichen die Interner Link: Volkssouveränität und die Beschränkung politischer Interner Link: Herrschaft ist: In D. ist 1. das Volk oberster Souverän und oberste Interner Link: Legitimation politischen Handelns. Das bedeutet i. d. R. jedoch nicht, dass das Volk unmittelbar die Herrschaft ausübt. Vielmehr sind 2. die modernen Massen-D. durch politische und gesellschaftliche Einrichtungen (Interner Link: Parlamente, Interner Link: Parteien, Interner Link: Verband/Verbände etc.) geprägt, die die Teilhabe des größten Teils der Interner Link: Bevölkerung auf gesetzlich geregelte Teilhabeverfahren (z. B. Interner Link: Wahlen) beschränken. Genauer wird zwischen repräsentativer Demokratie (Interner Link: Repräsentative Demokratie) (in der gewählte Interner Link: Abgeordnete das Volk »in seiner Gesamtheit vertreten«) und direkter Demokratie (Interner Link: Direkte Demokratie) (z. B. einigen Interner Link: Bundesstaaten der USA, in der CHE) unterschieden.

3. Die Ausübung politischer Herrschaft wird zunächst durch das Interner Link: Rechtsstaatsprinzip beschränkt, indem die Grund- und Interner Link: Menschenrechte sowie die politische Organisation und die Verteilung der politischen Zuständigkeiten in (i. d. R. schriftlich niedergelegten) Interner Link: Verfassungen garantiert werden. Diese Rechte und Regelungen sind darüber hinaus einklagbar und gelten insb. gegenüber den staatlichen Gewalten (Rechtsstaatsprinzip).

4. Unmittelbar wird die politische Machtausübung durch die horizontale Interner Link: Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung moderner D. (Interner Link: Legislative, Interner Link: Exekutive, Interner Link: Judikative), die zu einer gegenseitigen Interner Link: Abhängigkeit und Kontrolle der staatlichen Organe führt, und durch einen mehrstufigen Staatsaufbau beschränkt, wie er besonders in der vertikalen Gewaltenteilung föderativer Interner Link: Staaten (Bundesstaaten) sichtbar wird.

5. Weitere wichtige mittelbare Beschränkungen politischer Interner Link: Macht ergeben sich aus der Kontrolle durch freie Interner Link: Medien (sog. »Vierte Gewalt«) und der Freiheit zum politischen Engagement in Parteien und Verbänden, Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbände und Initiativen etc. Dieses Engagement kann Grundlage für weitere Demokratisierungsprozesse sein.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

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