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Volkssouveränität

V. ist ein verfassungsrechtliches Prinzip aller Interner Link: Demokratien, das besagt, dass die höchste Interner Link: Gewalt des Interner Link: Staates und oberste Quelle der Interner Link: Legitimität das Staatsvolk selbst ist (»Alle Interner Link: Staatsgewalt geht vom Volke aus.«, Art. 20 Abs. 2 GG). Die Idee der V. setzte sich mit den Menschenrechtserklärungen des 18. Jhs. allgemein durch und wurde mit dem Prinzip der Gewaltenteilung (Interner Link: Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung) zum Fundament des modernen Verfassungsstaates.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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