Begriff der Partei
In der Politikwissenschaft gibt es keine allseits geteilte Definition der politischen Partei. Das Problem beginnt bereits bei der Frage, ob auch Einheits- oder Staatsparteien in nicht-demokratischen Systemen unter den Begriff fallen. Maurice Duverger (1959: 266 ff) schloss die Einheitspartei in seine Darstellung mit ein. Maßgeblich waren für ihn dabei die Übereinstimmungen mit den demokratischen Parteien in struktureller Hinsicht. Giovanni Sartori (1976: 39 ff.) fasst dagegen nur Parteien in demokratischen Systemen unter den Begriff. Maßgebliches Merkmal der Partei ist für ihn die Teilnahme an freien oder zumindest halbfreien Wahlen. "Eine Partei ist jede politische Gruppe, die die Möglichkeit hat und nutzt, in Wahlen Kandidaten für öffentliche Ämter zu präsentieren" (ebd.: 76).
Sartoris Definition ist eine Minimaldefinition, die nur solche Merkmale einschließt, die zur Begriffsbestimmung unbedingt notwendig sind. Damit unterscheidet sie sich von den meisten anderen in der Literatur angebotenen Definitionen, die in der Regel drei Elemente oder Wesensmerkmale der Partei benennen (z.B. Decker 2011: 10):
Es handelt sich um einen mehr oder weniger festgefügten (= organisierten) Personenverband;
diese Personen vertreten gemeinsame politische Ansichten und Interessen;
ihr Ziel ist die Beteiligung an der staatlichen Herrschaft (= Erringung von Regierungsmacht).
Befürworter einer Minimaldefinition halten diese Begriffsbestimmung für überfrachtet, da sich für alle Merkmale Gegenbeispiele finden würden - Parteien, die gänzlich unorganisiert seien, Parteien, die außer einem gemeinsamen Label inhaltlich oder in den Zielvorstellungen nichts verbinde und Parteien, deren Handeln Selbstzweck ist und denen es gar nicht um Machterwerb oder politische Einflussnahme gehe. Dabei handelt es sich um Abweichungen, die äußerst selten auftreten und zumeist nur Parteien am Rande des politischen Geschehens betreffen. Solche Abweichungen ändern nichts an der grundsätzlichen Geltung der Kriterien. Selbst gegen das vermeintlich ausschlaggebende Merkmal der Wahlteilnahme könnte man einwenden, dass es nicht zwingend in jeder Situation auf jede Partei zutrifft. Lässt man dieses Merkmal - wie in der oben vorgeschlagenen Begriffsbestimmung - außen vor und ersetzt es durch das Ziel des Machterwerbs oder der Machtausübung, hätte das zugleich den Vorteil, dass die Einheitspartei in der Definition mitenthalten ist.
Typologische Merkmale
Der Allgemeinbegriff der Partei lässt bewusst offen, wie eine Partei konkret organisiert ist, welche Ansichten und Interessen sie vertritt und in welcher Beziehung sie zum Volk und zum Staat steht. Damit bietet er eine Grundlage für typologische Differenzierungen (Jun 2013). Durch die Bildung von Typen versucht man in den Sozialwissenschaften, verschiedene Merkmale eines Untersuchungsgegenstandes in einem Begriff zusammenzufassen. Typen und Typologien bilden so die Basis für den Vergleich. Welche Merkmale eines Objekts wesentlich sind und für die Typenbildung herangezogen werden müssen, ist unter den Wissenschaftlern häufig umstritten. Auch in der Parteienforschung gibt es keine einheitliche Typologie der Parteien, die von allen geteilt wird. Stellt man die verschiedenen Vorschläge in der Literatur gegenüber, schält sich aber dennoch ein breiter Konsens heraus, welche Merkmale als die wichtigsten zu gelten haben (Lucardie 2018). Parteien sollten und können nach fünf Gesichtspunkten unterschieden werden:
Ideologisch-politische Zugehörigkeit und Programmatik
Historischer Ursprung und Entstehung
Organisationsstruktur
Struktur der Anhängerschaft
Zielorientierung und Funktionen im politischen System
Die fünf Merkmale sind nicht unabhängig voneinander zu betrachten, sondern beeinflussen sich wechselseitig und weisen vielfältige Überschneidungen auf. Dabei gibt es ebenfalls "typische", also häufiger vorkommende, aber auch ungewöhnliche, mithin "untypische" Kombinationen. Zudem unterliegen die Merkmale einem Wandel im Zeitverlauf, der sich zugleich in der Entwicklung der Parteiensysteme widerspiegelt.
Ideologisch-politische Zugehörigkeit und Programmatik
Dieses Merkmal findet sich in den meisten Fällen in der Selbstbezeichnung und Namensgebung der Parteien und besitzt damit einen übergeordneten Charakter. Die Zugehörigkeit der Parteien wird dabei entweder an inhaltlich-beschreibenden (konservativ, sozialdemokratisch, grün etc.) oder Richtungsbegriffen (rechts, links) festgemacht.
Aus den großen weltanschaulichen Strömungen des 19. Jahrhunderts hervorgegangen, sind liberale, christdemokratische/konservative und sozialistische/sozialdemokratische Parteien in allen europäischen Ländern bis heute mehr oder weniger prominent vertreten. Häufig werden diese "Großfamilien" innerhalb eines Landes nicht nur von einer, sondern von mehreren Parteien repräsentiert, was zu unterschiedlichen Fragmentierungsgraden der Parteiensysteme führt. Darüber hinaus konnten sich seit den siebziger bzw. achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts zwei neu entstandene Strömungen - die ökologischen/grünen Parteien und die Rechtspopulisten - in vielen Ländern dauerhaft etablieren.
Das Links-Rechts-Schema geht historisch auf die Zeit der Französischen Revolution und die Sitzverteilung in der Französischen Nationalversammlung zurück. Mit seiner Hilfe lassen sich die Positionen der Parteien zu den relevanten politischen Streitfragen räumlich abbilden. In der heutigen Politikwissenschaft werden diese Streitfragen in der Regel zu zwei gesellschaftlichen Grundkonflikten zusammengefasst: dem sozioökonomischen Verteilungs- und dem soziokulturellen Wertekonflikt. Im ersten Falle stehen sich die Grundpositionen der Marktfreiheit und der sozialen Gerechtigkeit als rechter und linker Pol gegenüber, im zweiten Falle konservativ-autoritäre und libertäre Werthaltungen.
Die ideologischen Positionen der Parteien können auf beiden Seiten des politischen Spektrums mehr oder weniger weit auseinanderliegen. Neben das Richtungsmerkmal muss deshalb als weiteres Unterscheidungsmerkmal die Intensität oder Radikalität der ideologischen Ausrichtung treten (gemäßigte, radikale oder extreme/extremistische Parteien). Das Spektrum ideologischer Positionen reicht damit von den extrem rechten (= faschistischen oder nationalistischen) bis hin zu den extrem linken (= kommunistischen) Vertretern. Weil die extremistischen Parteien generell systemfeindlich sind, indem sie zentrale Prinzipien der Demokratie und Verfassungsstaatlichkeit negieren, bestehen zwischen ihnen und den gemäßigten Vertretern innerhalb einer Richtung (also z.B. zwischen konservativen und faschistischen Parteien) größere Unterschiede als zwischen den gemäßigten Vertretern verschiedener Richtungen (also z.B. zwischen Christ- und Sozialdemokraten). Eine Mittelstellung zwischen den gemäßigten und extremen Vertretern nehmen die radikalen (linkssozialistischen oder rechtspopulistischen) Parteien ein, die als systemkritisch, aber nicht unbedingt systemfeindlich einzustufen sind.
Während die nach ideologischen Merkmalen unterschiedenen Parteien in der Regel über ein Vollprogramm verfügen, das alle wichtigen politischen Fragen behandelt, setzen andere Parteien von vornherein nur auf einzelne Themen, die die Werte und Interessen relativ kleiner Bevölkerungsgruppen betreffen. Diese Vertreter werden als Ein-Themen- oder Nischenparteien bezeichnet. In der Bundesrepublik gehören dazu z.B. die Tierschutzparteien oder fundamentalreligiöse Gruppierungen wie die Partei Bibeltreuer Christen, die 2015 im Bündnis C – Christen für Deutschland aufging. Auch die Grünen waren in ihrer Entstehungsphase noch stark monothematisch ausgerichtet, wuchsen dann aber schnell in den Status einer Vollpartei hinein. Die Piraten haben das mit ihrem zentralen Thema Netzpolitik bisher nicht geschafft, worin neben den organisatorischen Defiziten der Partei der Hauptgrund für das Ende ihres kurzen Höhenfluges liegen dürfte.
Historischer Ursprung und Entstehung
Parteien können entweder in den Parlamenten oder in der Gesellschaft entstehen. Beginnend in Großbritannien gingen die Fraktionsparteien den außerparlamentarischen Parteien historisch voraus. Heute entstehen fast alle neuen Parteien außerhalb der Parlamente. Relativ selten kommt es vor, dass Abgeordnete, die aus einer Fraktion austreten bzw. aus ihr ausgeschlossen werden, aus dem Parlament heraus die Gründung einer neuen Partei betreiben.
Drei Entstehungsformen neuer Parteien lassen sich grundsätzlich unterscheiden (Lucardie 2018: 47 f.): die Abspaltung, die Entstehung aus einer gesellschaftlichen Bewegung heraus und der Zusammenschluss. Abspaltungen nehmen ihren Ausgang in der Regel an der gesellschaftlichen Basis der Partei - ein Beispiel dafür ist die Partei "Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative" (WASG), die von Gewerkschafts- und früheren SPD-Mitgliedern 2005 aus Protest gegen die Sozial- und Arbeitsmarktreformen der SPD-geführten Bundesregierung aus der Taufe gehoben wurde. Die Grünen waren demgegenüber ein Produkt einer gesellschaftlichen Bewegung mit keinen oder nur geringen Bezügen zur etablierten Politik. Der prominenteste Fall einer Parteienfusion in der Bundesrepublik stellt der 2007 erfolgte Zusammenschluss der besagten WASG mit der SED-Nachfolgepartei PDS zur gesamtdeutschen Partei Die Linke dar.
Eine weitere Form der Parteienentstehung bilden Reorganisationen oder Neugründungen aufgelöster bzw. untergegangener Parteien, die häufig in Zeiten des Regimewechsels stattfinden. In diese Kategorie fallen z.B. CDU, CSU und die FDP, die an ihre konservativen, katholischen und liberalen Vorläufer im Kaiserreich und der Weimarer Republik anknüpfen konnten. Einen Grenzfall stellen Parteien dar, deren ideologisch-programmatische Ausrichtung, Organisation, Personal und Wählerstruktur sich innerhalb kurzer Zeit so stark verändern, dass sie de facto einer Neugründung gleichkommen.
Organisationsstruktur
Parteien nehmen eine Mittlerposition zwischen Staat und Gesellschaft ein. Auf der einen Seite artikulieren, formen und kanalisieren sie die Meinungen und Interessen der Bürger, indem sie bei den Wahlen konkurrierende personelle und programmatische Angebote unterbreiten. Auf der anderen Seite setzen sie als Akteure in Parlament und Regierung den so gebildeten politischen Willen in Entscheidungen um. Um beiden Aufgaben gerecht zu werden, müssen die Parteien organisatorische Beziehungen sowohl zum Volk als auch zum Staat aufbauen und diese verstetigen.
Die Organisationen der Parteien lassen sich in drei Bereiche unterteilen, die ihre verschiedenen "Gesichter" bilden (Wiesendahl 2006: 10 ff.): die von Mitgliedern und ihr nahe stehenden Gruppen repräsentierte Basis (party on the ground), die aus Führungsgremien und hauptamtlichem Parteiapparat bestehende zentrale Organisation (party central office) und der öffentliche Arm der Partei, der sich in Parlamentsfraktionen und Regierungsämtern konzentriert (party in public office). Quer zu dieser Aufteilung liegt die Unterscheidung zwischen territorialer und funktionaler Organisation: Die drei Bereiche bilden sich auf den verschiedenen Ebenen des politischen Systems ab (das heißt auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene). Gleichzeitig sind sie nach unterschiedlichen Aufgaben- oder Politikfeldern gegliedert, die wiederum sowohl untereinander als auch zwischen den Bereichen vielfältige Überschneidungen aufweisen.
Bei der Unterscheidung der Organisationstypen lässt sich ebenfalls eine Dreiteilung vornehmen, die zugleich eine historische Abfolge der Parteienentwicklung darstellt. Den ältesten Typus bilden die Honoratioren- oder Kaderparteien des 19. Jahrhunderts, die sich vorwiegend als Parlamentsparteien verstehen und ihre Parteiaktivitäten auf die Funktion eines Wahlvereins beschränken. Neben sie treten als Organisationsform der im Parlament nicht repräsentierten sozialistischen "Außenseiter" gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Massenparteien. Diese zeichnen sich einerseits durch eine breite Mitgliederschaft, andererseits durch eine straffe und bürokratisierte Führungsstruktur aus, die wiederum von der Basis demokratisch kontrolliert wird. Die Wahlerfolge der linken Parteien und ihre wachsende Teilhabe an der staatlichen Macht zwingen die Honoratiorenparteien des bürgerlichen Lagers, Elemente dieses Modells zu übernehmen. Mit der sich abschwächenden gesellschaftlichen Verwurzelung der Parteien setzt in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts dessen allmählicher Niedergang ein. Die Parteien räumen von nun an der zentralen Organisation und ihrem öffentlichen Arm stärker Vorrang ein und schneiden sie ganz auf die Bedürfnisse der Wähleransprache zu. Panebianco (1988: 264 f.) bezeichnet den heute dominierenden Organisationstypus entsprechend als professionelle Wählerpartei, andere Autoren sprechen von der "modernen Kaderpartei" (Koole 1996), der "Partei der Berufspolitiker" (Beyme 2001) oder der "Medienkommunikationspartei" (Jun 2013: 137 f.). Die drei zuletzt genannten Begriffe haben sich in der Forschung aber ebenso wenig durchgesetzt wie das von Katz und Mair (1995) eingeführte Konzept der "Kartellpartei", das vor allem auf die Abhängigkeit der Parteiorganisationen von staatlichen Ressourcen abstellt.
Während die professionelle Wählerpartei die Organisationsform der aus den Massenparteien hervorgegangenen Vertreter der politischen Hauptströmungen (insbesondere der Christ- und Sozialdemokraten) darstellt, müssen unterhalb und jenseits davon mindestens zwei weitere Typen unterschieden werden, die vor allem die Neuankömmlinge im Parteiensystem kennzeichnen. Beim ersten Typus, exemplarisch von Silvio Berlusconis Forza Italia verkörpert, wird die Organisation von einer einzelnen Unternehmerpersönlichkeit begründet, maßgeblich aus deren eigenen Mitteln finanziert und nach den Prinzipien eines Wirtschaftsunternehmens geführt. Dieser Typus, den man als Unternehmerpartei bezeichnen könnte, stellt eine spezifische Form der Wählerpartei dar. Ähnliches gilt für den von Sebastian Kurz in Österreich unternommenen (und gescheiterten) Versuch, eine bestehende Parteiorganisation unter neuem Namen (Die neue Volkspartei) ganz auf die eigene Person zuzuschneiden. Den anderen Typus bildet die Bewegungs- oder Rahmenpartei, deren Organisation aus einem locker verbundenen Netzwerk von Aktivisten besteht, die aus der Gesellschaft hervortreten. Beispiele hierfür sind die Piraten, die deutschen Grünen in ihrer Entstehungsphase, die italienische Fünf-Sterne-Bewegung und die Partei La République en Marche des 2017 gewählten französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, die sich 2022 in Renaissance umbenannt hat. Die beiden letztgenannten weisen dabei zugleich Überschneidungen mit dem charismatischen Typus auf.
Struktur der Anhängerschaft
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal richtet den Blick auf die Bevölkerungsgruppen, die die Parteien in der Auseinandersetzung mit ihren Wettbewerbern bevorzugt erreichen wollen. Auch hier ist ein Wandel im Zeitverlauf zu beobachten, der die ideologisch-programmatische Entwicklung der Parteien und den Wandel ihrer Organisationsstrukturen widerspiegelt.
Die Honoratioren- und Massenparteien des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts verstanden sich als Repräsentanten bestimmter Status- oder Berufsgruppen, die in der Gesellschaft weitgehend voneinander abgeschlossen waren (ständische oder Klassenparteien). Auch die agrarischen und konfessionellen Parteien können unter diesen Typ subsumiert werden. In den heutigen Gesellschaften, die durch ein hohes Maß an Pluralität gekennzeichnet sind, gelingt es in der Regel nur noch kleineren Parteien, die Interessen einzelner Bevölkerungsgruppen anzusprechen; diese werden dann häufig als Klientelparteien apostrophiert. Die abnehmende Bedeutung der Standes- und Klassenschranken in den Wohlstandsgesellschaften der Nachkriegszeit begründete den Siegeszug eines neuen Parteientyps, die von nun an die ganze Bevölkerung als potenzielle Wählerzielgruppe betrachtete. In Deutschland wird dieser Typus als Volkspartei bezeichnet, während sich in der angelsächsischen Forschung der von Otto Kirchheimer (1965) geprägte Begriff der catch-all party (Allerweltspartei) durchgesetzt hat. Da Kirchheimer die catch-all party gerade an ihrem entideologisierten Charakter festmachte, könnte man diese auch in die Unterscheidung nach programmatisch-ideologischen Merkmalen einreihen.
Alter, Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit lassen sich offensichtlich nur schwer politisieren (Lucardie 2018: 53). So sind sämtliche Jugend-, Senioren-, Frauen- und Migrantenparteien in der Bundesrepublik bislang über den Status von Klein- oder Kleinstparteien nicht hinausgekommen (Decker / Neu 2018). Ganz anders verhält es sich bei territorial konzentrierten Bevölkerungsminderheiten oder -teilen, die als kulturell abgrenzbare Gemeinschaften nationenartige Züge aufweisen. Diese werden von Regionalparteien in vielen europäischen Ländern heute zum Teil so erfolgreich repräsentiert, dass man von einer eigenständigen politischen Konfliktlinie sprechen kann. Die Ziele reichen dabei von der Forderung nach mehr Autonomie bis hin zu Separationsbestrebungen. Beispiele sind die italienische Lega Nord in ihren Anfangsjahren, der belgische Vlaams Belang die Scottish National Party oder -der Südschleswigsche Wählerverband in der Bundesrepublik, der im Unterschied zu den zuvor genannten allerdings nur eine zahlenmäßig sehr kleine Bevölkerungsminderheit repräsentiert.
Zielorientierung und Funktionen im politischen System
Als allgemeines Ziel von Parteien wurde in der Begriffsdefinition die Beteiligung an der staatlichen Herrschaft genannt. In diesem Sinne unterscheiden sich Parteien von anderen organisierten Gruppen wie Vereinen oder Verbänden vor allem durch ihre Teilnahme an Wahlen. Wie die Beteiligung an der Herrschaft aussehen soll und auf welchem Wege man sie erreichen möchte, lässt die Definition jedoch offen. Das Merkmal bedarf deshalb der weiteren Aufschlüsselung.
Kaare Strøm (1990) hat eine solche Aufschlüsselung vorgeschlagen und drei Hauptziele der Parteien benannt: das Werben um Stimmen (vote-seeking), das Streben nach Regierungsämtern (office-seeking) und die politische Gestaltung. Es liegt auf der Hand, dass die meisten Parteien alle drei Ziele gleichzeitig verfolgen. Einerseits sind diese eng aufeinander bezogen: So wie der Wahlerfolg Voraussetzung ist, um Regierungsmacht zu erlangen, so gibt einem erst die Regierungsmacht die Möglichkeit, die eigenen politikinhaltlichen Ziele durchzusetzen. Andererseits stehen sie in einem Spannungsverhältnis zueinander, das je nach Partei oder Zeitpunkt unterschiedliche Prioritäten bedingt. So können z.B. Parteien von einer Regierungsbeteiligung Abstand nehmen, wenn sie glauben, dass sie ihnen bei nachfolgenden Wahlen schadet.
Eine ähnlich gehaltene Unterscheidung nimmt Paul Lucardie (2018: 46 f.) vor, der bezogen auf die dominanten Ziele drei Typen von Parteien identifiziert. Auf der einen Seite stehen die Propheten, denen die Reinheit der eigenen Ideologie und das Festhalten an den Idealen im Zweifel wichtiger sind als die Erlangung politischer Macht. Sie vertreten in der Regel eine geschlossene Weltanschauung mit extremistischen oder fundamentalistischen Zügen. Den Gegenpol zu den Propheten bilden die Pragmatiker, denen es vor allem auf die "Sache" ankommt. Die Vertreter dieser Gruppe passen ihre Positionen rasch an wechselnde Umstände und Machtgelegenheiten an, was einen konsequenten Verzicht auf jeglichen ideologischen Überbau voraussetzt. In den Mittelpunkt ihrer Politik rücken stets die Interessen der von ihnen bevorzugt vertretenen Wähler. Eine mittlere Linie verfolgen demgegenüber die sogenannten Ideologiehüter. Diese verschreiben sich zwar bestimmten ideologischen Zielen und Wertvorstellungen, die sie aber über die Zeit weiterentwickeln und in der Praxis flexibel handhaben. Der Wille zur Macht und die Fähigkeit zum Kompromiss bilden bei ihnen zwei Seiten derselben Medaille.