Der B. (offiziell: Deutscher Bundestag) ist die erste Kammer des
Zu den wichtigsten Aufgaben des B. zählen a) Wahl (und ggf. Abwahl) des Bundeskanzlers (
Ein wichtiger Teil der Arbeit von B.-Abgeordneten findet in den Ausschüssen (
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch:
- Parlament
- Abgeordnete
- Überhangmandat
- Ausgleichsmandat
- Bundestagspräsident/Bundestagspräsidentin
- Wahlen
- Fraktion
- Bundeskanzler/Bundeskanzlerin
- Bundesregierung
- Anfrage
- Verwaltung
- Ministerium
- Bundeshaushalt
- Bundespräsidentin/Bundespräsident
- Richter/Richterin
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- Verteidigungsfall
- Ausschuss
- Arbeitsparlament
- Fünfprozentklausel
- Gesetzgebende Gewalt
- Gesetzgebungsprozess
- Parlamentarisches Regierungssystem
- Wahlsystem