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Exekutive | bpb.de

Exekutive

Exekutive

Exekutive

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Der Begriff Exekutive kommt aus der lateinischen Sprache. Er bedeutet "ausführen". Die Exekutive führt aus, was in Interner Link: Gesetzen steht.

Die Exekutive ist eine von drei Gewalten, die es in einem Interner Link: Staat mit Interner Link: Gewaltenteilung gibt.

Zur Exekutive gehören die Interner Link: Regierungen eines Staates. Eine Regierung ist Chefin einer Exekutive eines Staates. Zur Exekutive gehören zum Beispiel auch die Beamten und Beamtinnen in den Ämtern und die Polizei.

Andere Namen für die Exekutive sind ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt.

Polizei (© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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