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Bilanz | bpb.de

Bilanz Aktiva, Passiva, Bilanzsumme., Eröffnungsbilanz, (Schlussbilanz)

Bilanz. Grobgliederung einer Bilanz für Kapitalgesellschaften nach § 266 Handelsgesetzbuch (stark vereinfacht)

die nach bestimmten Vorgaben gegliederte Gegenüberstellung von bestimmten Positionen in Kontenform; in der Außenwirtschaft die Interner Link: Zahlungsbilanz; in der Betriebswirtschaftslehre die Gegenüberstellung der Aktiva (Vermögen) und der Passiva (Kapital) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag.

Bilanz stammt vom italienischen Wort »bilancia«, das »Gleichgewicht« oder »Waage« bedeutet, und beschreibt ein wichtiges Merkmal der Unternehmensbilanz, nämlich dass die zwei Seiten der Bilanz sich immer im Gleichgewicht befinden. Während die linke Seite das Vermögen darstellt und in Interner Link: Anlagevermögen (siehe dort) und Interner Link: Umlaufvermögen (siehe dort) unterteilt ist, gibt die rechte Seite das Interner Link: Eigenkapital (siehe dort) und das Interner Link: Fremdkapital (siehe dort) wieder; die (gleiche) Endsumme der beiden Seiten ist die Bilanzsumme.

Bei Beginn der Tätigkeit ist jeder Kaufmann, jedes Unternehmen nach Handels- und Steuerrecht grundsätzlich verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Nach Abschluss des Geschäftsjahres ist eine Jahresbilanz (Schlussbilanz) aufzustellen und vom Inhaber bzw. Vorstand zu unterschreiben. Zusammen mit der Gewinn-und-Verlust-Rechnung bildet die Bilanz den Interner Link: Jahresabschluss (siehe dort).

Welche Informationen liefern Bilanzen? Die Passivseite beantwortet die Frage, woher das Kapital stammt, das im Unternehmen angelegt ist; damit ist die Finanzierung angesprochen. Die Aktivseite gibt darüber Auskunft, in welchen Vermögenswerten das Kapital angelegt ist; damit ist die Investierung angesprochen. Bilanzen zeigen allen Interessierten (Banken, Kunden, Finanzamt) Vermögen und Kapital (Schulden) sowie den Erfolg des Unternehmens im Sinne des Interner Link: Bilanzgewinns (siehe dort) an. Bilanzen legen in Zahlen die wirtschaftliche Lage dar, was insbesondere die Geldgeber (Banken, Aktionäre) im Rahmen einer Interner Link: Bilanzanalyse (siehe dort) interessiert. Die Unternehmensleitung (Vorstand, Geschäftsführung) kann ablesen, ob und wie erfolgreich sie gearbeitet hat.

Für die Aufstellung der Bilanz gibt es Interner Link: Bilanzierungsgrundsätze (siehe dort), aber auch Gestaltungsspielräume im Sinne einer Interner Link: Bilanzpolitik (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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