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Wahlsystem | bpb.de

Wahlsystem

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021. Links sieht man die Spalte für die Erststimme, rechts die Spalte für die Zweitstimme. (© picture alliance / foto2press | Oliver Zimmermann)

Regeln für die Wahlen

Das Wahlsystem legt fest, auf welche Art und Weise die Stimmen der Wählerinnen und Wähler abgegeben werden und wie sich die abgegebenen Stimmen auf die Verteilung der Sitze in einem Parlament auswirken.

Bundestagswahlen: Das sind die Regeln

  • Jede/r hat zwei Stimmen: Bei der Bundestagswahl kann man auf dem Stimmzettel zwei Stimmen abgeben: In der linken Spalte macht man ein Kreuz für die Interner Link: Erststimme, rechts für die Interner Link: Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis direkt gewählt. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Kandidat/innen eine Partei insgesamt in den Bundestag entsenden darf.

  • Freie Entscheidung: Bei der Wahl können die Wähler/innen frei entscheiden. So muss zum Beispiel der Direktkandidat, den man wählt, nicht der gleichen Partei angehören, die der Wähler mit der Zweitstimme wählt. Auf jeden Fall darf in beiden Spalten nur ein Kreuz für die Erst- und die Zweitstimme stehen, sonst ist der Stimmzettel ungültig.

  • Verteilung der Stimmen auf die Sitze im Deutschen Bundestag: : Die Anzahl der Abgeordneten, die nach der Wahl für eine Partei im Bundestag sind, wird nach einem festgelegten Verfahren ermittelt. Dabei wird zunächst die Zahl der Sitze der Parteien im Bundestag errechnet. Das ergibt sich, indem die Zweitstimmen ausgezählt werden. Die Zweitstimmen ergeben, wie das Stimmenverhältnis zwischen den verschiedenen Parteien im Parlament aussieht. Das erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht.

  • Wer wird Bundestagsabgeordnete/r?: Wenn man weiß, wie viele Sitze jede Partei bekommt, muss noch geklärt werden, welche Personen in den Bundestag einziehen. Zunächst kommen all diejenigen Abgeordneten in den Bundestag, die in ihren Wahlkreisen durch die Erststimmen die Mehrheit bekommen haben. (Nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl). Wenn einer Partei wegen der Zweitstimmen noch weitere Abgeordnetensitze zustehen, kommen die Personen in den Bundestag, die von den Parteien vor der Wahl in den Landeslisten benannt wurden.

Andere Wahlen - andere Regeln

Bei anderen Wahlen gelten meist andere Regeln. Zum Beispiel hat bei den Europawahlen jede/ Wähler/in eine Stimme. Auch bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen gibt es ganz unterschiedliche Wahlsysteme.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten