Begriffserklärung
Verordnungen sind Regelungen, die festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind. Sie werden auch "Rechtsverordnungen" genannt.
Verwaltungen erlassen Verordnungen
Gesetze werden vom Parlament, der Legislative, gemacht. Eine Verordnung aber wird durch die ausführende Gewalt, durch die Verwaltung erlassen. Dieser Unterschied ist bedeutsam. Gesetze legen fest, was passieren soll, Verordnungen legen fest, wie Gesetze umgesetzt werden sollen.
Beispiel: Barrierefreiheit
Im Mai 2002 wurde das Gesetz über die Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. In diesem Gesetz wurde die sogenannte Barrierefreiheit festgelegt. Das heißt, alle öffentlichen Gebäude, Busse und Bahnen, Telefonzellen, das Internet und zahlreiche andere Bereiche des täglichen Lebens müssen so gestaltet sein, dass behinderte Menschen sie ohne fremde Hilfe und Erschwernis nutzen können. Im BGG wurden die Rechtsvorschriften für diese „Barrierefreiheit“ genau aufgeschrieben. Die Verwaltung kümmert sich nun darum, wie genau diese Barrierefreiheit umgesetzt wird. Sie legt fest, wo Auffahrten für Rollstühle, Bürgersteige und Treppen behindertengerecht zu bauen sind. Sie erarbeitet, welche Hilfen für die behinderten Menschen sonst noch erforderlich sind, um dem BGG Genüge zu tun. Dazu werden Verordnungen erlassen.
Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung
Eine Verordnung schreibt also vor, wie ein bereits bestehendes Gesetz in allen Einzelheiten ausgeführt werden muss. Im Gesetz selbst stehen diese Einzelheiten zumeist nicht. Denn wollte das Parlament immer alle Einzelheiten eines Gesetzes genau beschließen, würde es einfach viel zu lange dauern, bis ein Gesetz endlich gültig werden könnte.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.