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Autonomie | bpb.de

Autonomie

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Menschen aus Katalonien, einem Gebiet im Nordosten Spaniens, fordern bei einer Demonstration mehr Autonomie für ihre Region. (© picture-alliance / dpa)

Autonomer Staat

Im Griechischen bedeutet das Wort so viel wie „Selbstgesetzgebung“. Mit "Autonomie" wird demnach das Recht eines Staates, einer Gruppe oder einzelner Menschen bezeichnet, die eigenen Verhältnisse selbst zu regeln. Bei einem Staat bedeutet das, dass er in der Lage ist, sich seine Gesetze selbst zu geben, sich selber zu verwalten und politische Entscheidungen zu treffen, ohne dass sich andere Staaten einmischen.

Autonome Organisation

Wenn sich innerhalb eines Staates eine Organisation selbst verwalten und sich selbst Regeln geben kann, nach denen sie funktioniert, dann ist sie autonom (Fachleute sprechen dann von „innerstaatlicher Autonomie“). Zum Beispiel haben Städte und Gemeinden, auch Gewerkschaften oder Universitäten das Recht, ihre Angelegenheiten autonom zu regeln. Dabei müssen sie natürlich die geltenden Gesetze beachten.

"Autonome" in Deutschland

Zur Ergänzung: Als „Autonome“ bezeichnen sich in der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland einige meist politisch links stehende Gruppen. Ihr Ziel ist es, in einer herrschaftsfreien Gesellschaft, in der es keinerlei Autoritäten gibt, zu leben. Um ihre Ziele zu erreichen, schrecken sie oft auch vor Gewalt nicht zurück. So sieht man immer wieder sogenannte Autonome, die bei Demonstrationen Steine werfen oder Schaufenster eintreten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten